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Lehren aus der Shoah sollten ins Grundgesetz: Das demokratische Erbe steht unter Beschuss wie nie zuvor

2025-05-01
In politik Vom Susanne Krause-Hinrichs

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Es ist ein Menschenleben her. Das, was der Historiker Dan Diner mit dem Wort „Zivilisationsbruch“ bezeichnete und was – zumindest noch – als das größte Menschheitsverbrechen gilt. Die Shoah, der Holocaust, die vorsätzlich industriell durchgeführte millionenfache Massenvernichtung der Juden in Europa.

Es sollte „nie wieder“ passieren. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes formulierten in Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Schutz des Einzelnen, aber auch die tiefe Verankerung dieses Prinzips in alle Teile der Rechtsordnung sollten das gewährleisten.

Es ging ihnen dabei tatsächlich um das „Nie wieder” gegenüber dem Nationalsozialismus, so formulierte es der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes in einem späteren Urteil.

Susanne Krause-Hinrichs, Geschäftsführerin der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung.

© Andreas Klaer

Explizit ablesen kann man das im Grundgesetz nicht, die Präambel lässt die Gräuel der NS-Zeit unerwähnt. Ebenso unerwähnt bleibt die Grundlage für den Zivilisationsbruch: der Antisemitismus, der von unbedingtem Vernichtungswillen geprägte Hass auf die Juden. Ein staatlicher Auftrag, diesen Hass als zerstörerisches, massenpsychologisches Phänomen zu begreifen und zu bekämpfen, wurde nicht formuliert.

Ein Menschenleben später scheint nun der Bezug der Entstehung der Verfassung zur Shoah in Teilen verloren gegangen zu sein. Diese Entwicklung lässt sich an mehreren Stellen ablesen.

Das Wissen und der Kenntnisstand über die Shoah in der vor allem jungen Bevölkerung ist in Teilen erschreckend unvollständig, verzerrt oder unterausgeprägt. Unter anderem beweist dies eine Studie der Jewish Claim Conference. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen gaben bei der Befragung in Deutschland etwa 40 Prozent an, nicht gewusst zu haben, dass etwa sechs Millionen Jüdinnen und Juden in der Zeit des Nationalsozialismus ermordet wurden.

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Die Verzerrung und Umdeutung von antisemitischen Begriffen und Thesen in eine Ideologie der Täter-Opfer-Umkehr hat über das Internet und die sozialen Medien ein bisher unerreichtes Maß angenommen. Als Nazis und Völkermörder werden nicht mehr die SS-Schergen, sondern der israelische Staat und seine Bürger bezeichnet.

Laut einer Bertelsmann-Studie aus dem Jahr 2023 stimmten 43 Prozent einem Vergleich zwischen Nazideutschland und Israel zu. Seit dem 7. Oktober dürften sich diese Zahlen weiter nach oben entwickelt haben.

Auch in der Wissenschaft haben sich Holocaust-relativierende Narrative einen erfolgreichen Weg gesucht. Über die Postkoloniale Theorie können Jüdinnen und Juden zu „Weißen“ werden und der Staat Israel wird vom letzten Schutzraum zu einem auf Vertreibung ausgerichteten kolonialen Projekt.

Mit der Relativierung der Shoah besteht auch die Gefahr, dass der verfassungsrechtliche Kern unseres demokratischen Erbes verloren geht. 

Susanne Krause-Hinrichs, Geschäftsführerin der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung.

Die Gründe für die Shoah mit denen kolonialer Verbrechen und anderer Völkermorde zu vergleichen, ist sinnvoll. Leider enden diese Vergleiche oft in einer Verleugnung der Singularität. Das Bedürfnis, den Holocaust in seiner Bedeutung zu nivellieren, entspringt einer tiefen gesellschaftlichen Sehnsucht.

Nicht zuletzt verwässert auch zunehmend das, was Deutschland besonders international auszeichnet. Eine Gedenkkultur, die sich ausgehend von der Qualität der Gedenkstätten, der pädagogischen Arbeit und der verantwortlichen Haltung führender Politiker zu einer Erfolgsgeschichte mit großem Vorbildcharakter ausgebildet hat.

Eine fatale Entwicklung. Durch Kräfte wie die unter anderem von der AfD angeregten „Schuldkultdebatten“ und das Sterben der letzten wirklichen Augenzeugen besteht auch hier die Gefahr des Substanzverlustes. Immerhin hat sich die Koalition in ihrem Vertragsentwurf in Sachen Gedenkstättenkultur einen anspruchsvollen Auftrag erteilt.

Mit der Relativierung der Shoah besteht auch die Gefahr, dass der verfassungsrechtliche Kern unseres demokratischen Erbes verloren geht. Das Fundament für unsere menschenrechtsbasierte Demokratie ist auf der Asche von Auschwitz gebaut. Das demokratische Erbe ist in Gefahr wie nie zuvor.

Was die Gründermütter und Väter unserer Verfassung für selbstverständlich hielten und vielleicht deshalb nicht ausformulierten, muss in die Verfassung. Die Shoah und ihre Lehren, verbunden mit einem klaren Auftrag als Staatsziel, dem entgegenzuwirken.

Die Mehrheiten für ein solches parlamentarisches Unterfangen werden immer unwahrscheinlicher, es bleibt nicht viel Zeit.

AfD Antisemitismus Holocaust: Alle Beiträge zum Themenschwerpunkt Israel Nationalsozialismus Senat

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