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Mammutverfahren: „Querdenken“-Chef Ballweg von Betrugsvorwurf freigesprochen

2025-08-01
In politik Vom admin

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Der Prozess gegen „Querdenken“-Gründer Michael Ballweg ist mit einem Freispruch von den wesentlichen Vorwürfen zu Ende gegangen. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass er für „Querdenken“ eingeworbene Gelder privat verwendet habe, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Gleichzeitig sprach das Gericht die Galionsfigur der Proteste gegen staatliche Corona-Maßnahmen wegen Steuerhinterziehung schuldig. Ballweg stehe zudem eine Entschädigung zu für 279 Tage in Untersuchungshaft und Schäden infolge des Vermögensarrestes und von Durchsuchungsmaßnahmen.

Konkret wurde Ballweg verurteilt wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und versuchter Steuerhinterziehung in drei Fällen. Dafür wurde er vom Gericht verwarnt. Das Gericht behält sich eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Euro vor – diese wird ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt.

Beide Seiten wollen Revision prüfen

Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob sie das Urteil anfechten wird. Die Anklage hatte eine dreijährige Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von über einer halben Million Euro gefordert – jenem Betrag, den Ballweg laut Anklage zweckwidrig verwendet haben soll. Man werde zeitnah prüfen, ob man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es habe von Anfang an Differenzen zwischen der Kammer und der Staatsanwaltschat über die Einordnung des Sachverhalts gegeben. „Es ist für uns keine Niederlage“, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft nehme einfach ihre Aufgaben wahr.

Ballweg zeigte sich hingegen zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, die noch nicht rechtskräftig ist. „Ich freue mich jetzt, dass alle meine Unschuld bestätigt wurde“, sagte er nach der Urteilsverkündung. Die Märchen der Staatsanwaltschaft seien zusammengefallen wie ein Soufflé. Es sei wichtig, dass Behörden sorgsam mit Steuergeldern umgingen und diese nicht in Verfahren versenkten, die durchaus politisch motiviert sein könnten. Laut Landgericht wurden in dem Verfahren mit 44 Verhandlungstagen 80 Zeugen vernommen und 2.200 Urkunden verlesen.

Spendengelder in Millionenhöhe

Ballweg saß seit Herbst 2024 auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, über öffentliche Spendenaufrufe mehr als eine Million Euro für „Querdenken“ eingeworben und dabei die Unterstützer über die tatsächliche Verwendung der Gelder in die Irre geführt zu haben. Mehr als eine halbe Million Euro soll er demnach für private Zwecke verwendet haben. Belegt sind laut Akten Ausgaben für „Querdenken“ in Höhe von 843.111,68 Euro für die Bewegung.

Ballwegs Verteidiger hatten die Anschuldigungen von Beginn an entschieden zurück. Der Unternehmer selbst erklärte, er habe mit seiner Initiative sogar rund 80.000 Euro Verlust gemacht. Bereits im Frühjahr hatte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorgeschlagen. Die Richter verwiesen darauf, dass man Ballweg keinen Vorsatz nachweisen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag jedoch ab.

Galionsfigur der Protestbewegung

Wegen der laufenden Ermittlungen saß „Querdenken“-Gründer Ballweg ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft. Die Justiz hatte dies mit Fluchtgefahr begründet. Unterstützer versammelten sich regelmäßig vor der Haftanstalt, um seine Freilassung zu fordern. Im April 2023 kam Ballweg auf freien Fuß.

Ballweg war während der Corona-Pandemie zu einer zentralen Figur der regierungskritischen Proteste geworden. Die von ihm gegründete „Querdenken“-Bewegung formierte sich 2020 in Stuttgart als Reaktion auf die staatlichen Schutzmaßnahmen. Binnen kurzer Zeit breitete sie sich bundesweit aus – zu den Demonstrationen gesellten sich neben Impfgegnern auch Esoteriker, Anhänger von Verschwörungstheorien und Vertreter rechtsextremer Gruppen.

© dpa-infocom, dpa:250731-930-859371/5

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