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Bundesverfassungsgericht: Richterstreit: Kann Karlsruhe der Koalition helfen?

2025-08-01
In politik Vom admin

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Drei Wochen nach der geplatzten Richterwahl im Bundestag ist der Streit über die Besetzung von drei Posten am Bundesverfassungsgericht festgefahren. Ein Kompromiss zwischen Union und SPD ist nicht in Sicht. Sollte das auch gegen Ende der parlamentarischen Sommerpause noch so sein, bekommt das Bundesverfassungsgericht eine aktive Rolle. Ende August wird dann der Wahlausschuss des Bundestags die Karlsruher Richter auffordern, selbst einen Vorschlag für den Posten zu machen, für den die in der Union umstrittene Potsdamer Staatsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf nominiert ist.

So ist es in Paragraf 7a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes geregelt. Brosius-Gersdorf ist von der SPD für die Nachfolge der Verfassungsrichterin Doris König aufgestellt worden, deren Amtszeit Ende Juni ausgelaufen ist. Wenn der Bundestag auch zwei Monate danach noch keine Entscheidung über die Nachfolge getroffen hat, muss das älteste Mitglied des Wahlausschusses das Verfassungsgericht laut Gesetz „unverzüglich“ auffordern, einen eigenen Vorschlag zu machen. 

Ausschuss-Ältester will Pflicht „fristgerecht“ nachkommen

Diese Aufgabe kommt in dem zwölfköpfigen Gremium dem 67-jährigen CDU-Politiker Stefan Korbach zu, der sich bereits darauf einrichtet. „Dieser Verpflichtung werde ich fristgerecht nachkommen“, teilte er der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mit. Dass der Bundestag vorher eine Entscheidung trifft, gilt als ausgeschlossen. Die erste Sitzung nach der Sommerpause ist erst für den 10. September vorgesehen. Eine Sondersitzung für die Richterwahl haben die Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Gericht half der Politik schon im Mai auf die Sprünge 

Erst vor wenigen Monaten hat das Verfassungsgericht der Politik bei der Besetzung eines Richterpostens Hilfestellung geleistet. Für den Verfassungsrichter Josef Christ wollte die Union im vergangenen Jahr eigentlich den Vizepräsidenten des Berliner Verfassungsgerichts, Robert Seegmüller, nominieren. Damit waren die Grünen nicht einverstanden, die man für die notwendige Zweidrittelmehrheit aber brauchte. 

Es folgte eine Hängepartie. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist forderte der Wahlausschuss kurz vor der Bundestagswahl das Bundesverfassungsgericht auf, Vorschläge für die Nachfolge von Christ zu machen. Die folgten erst drei Monate später nach der Konstituierung des neuen Bundestags und Abschluss der Regierungsbildung. Die Verfassungsrichter einigten sich auf drei Namen. Einstimmig wurde der Bundesarbeitsrichter Günter Spinner auf Platz eins gesetzt. 

Die Union übernahm den Vorschlag schließlich und nominierte Spinner im Wahlausschuss des Bundestags. Er ist neben den beiden SPD-Vorschlägen Brosius-Gersdorf und der Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold nun einer der drei Kandidaten, die eigentlich am 11. Juli im Bundestag gewählt werden sollten. 

Vorschläge des Verfassungsgerichts nur Ideensammlung

Die Vorschläge des Verfassungsgerichts sind aber in keiner Weise bindend, sondern nur eine Ideensammlung. Die Entscheidung liegt weiter beim Bundestag. „Das Recht des Wahlorgans, einen nicht vom Bundesverfassungsgericht Vorgeschlagenen zu wählen, bleibt unberührt“, heißt es im Gesetz.

Bisher bekunden beide Seiten den Willen, auch ohne Hilfestellung zu einer Einigung zu kommen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sagte kürzlich in einem dpa-Interview auf die Frage, ob Karlsruhe bei der Lösung des Streits eine Rolle spielen könnte: „Von der Priorität her muss man sagen, Ziel sollte es sein, dass wir das zunächst einmal im Bundestag bewerkstelligen können.“ 

Hoffmann schlug im selben Atemzug vor, ein ganz neues Richterpaket zu schnüren. Sowohl von der SPD als auch von den Grünen wurde das aber prompt abgeblockt. Seitdem ist von keinem neuen Lösungsansatz mehr zu hören. Die SPD will an Brosius-Gersdorf festhalten, die Unionsspitze kann ihre Wahl wegen des Widerstands Dutzender Abgeordneter nicht garantieren.

Nach weiteren drei Monaten kommt der Bundesrat ins Spiel

Wie lange das Bundesverfassungsgericht für seine Vorschläge benötigen wird, wenn es dazu aufgefordert wird, ist unklar. Das Gericht selbst wollte sich dazu nicht äußern: „Von Ausführungen zu hypothetischen Vorgängen wird abgesehen“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage.

Ein Vorschlag der Karlsruher wird jedenfalls auch eine weitere Frist auslösen. Sollte der Bundestag auch drei Monate danach noch keine Entscheidung getroffen haben, kann der Bundesrat einspringen. Bisher wollen die Koalitionäre im Bundestag das noch verhindern. Außerdem dürfte die Entscheidungsfindung dort nicht viel einfacher sein: Auch in der Länderkammer ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.

© dpa-infocom, dpa:250731-930-859487/1

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