Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt, in der Praxis vor allem für Frauen: Am Freitag verabschiedet der Bundestag eine Neuregelung des Gewaltschutzgesetzes, die es bundesweit ermöglichen wird, Täter zum Tragen einer Fußfessel zu verpflichten.
Nähert sich der Täter, ob mit Absicht oder versehentlich, seinem Opfer dichter als erlaubt, wird dieses von einem Empfangsgerät gewarnt, um sich in Sicherheit bringen oder Hilfe holen zu können. Auch die Polizei soll automatisch alarmiert werden, wenn sich ein Täter nähert. Dazu kommen höhere Strafen und soziale Trainingskurse für Täter.
Von einem „echten Fortschritt“ spricht Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD‑Fraktion. „Dass die Polizei künftig schon durch eine Warnzone alarmiert wird, bevor ein Täter die Schutzzone verletzt, wird Leben retten können“, sagt sie.
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Im parlamentarischen Verfahren wurde am Gesetz noch Feinschliff vorgenommen: Opfer dürfen nun eine Vertrauensperson mit in eine Gerichtsverhandlung nehmen, was zunächst nicht geplant war.
Anordnung zunächst für sechs Monate
Die Fußfessel wird an einem Band über dem Knöchel getragen und gibt Auskunft über den Aufenthaltsort eines Gewaltstraftäters. Das Tragen des Sendegeräts soll dem Gesetz zufolge für maximal sechs Monate angeordnet werden können. Eine mehrfache Verlängerung um jeweils drei Monate soll aber möglich sein.
Eine Fußfessel darf auch gegen den erklärten Willen des Opfers angeordnet werden. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass Täter „erheblichen Druck auf die verletzte Person ausüben“, um eine solche Maßnahme zu verhindern, heißt es in der Begründung des Rechtsausschusses. Der Täter ist auch verpflichtet, ein Mobiltelefon mit sich zu führen. Damit soll sichergestellt werden, dass eine Koordinierungsstelle den Täter jederzeit kontaktieren kann.
© dpa/Maurizio Gambarini
Hubig kündigte weitere Gesetzesvorhaben an
Mit der Verabschiedung schafft Schwarz-Rot einen der vereinbarten Schritte gegen die Folgen häuslicher Gewalt. Dem Vernehmen nach wird der nächste zeitnah folgen: Nach Tagesspiegel-Informationen ist damit zu rechnen, dass Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) ihren Gesetzentwurf für eine Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts sehr bald vorlegt.
Das ist eine große Reform, die dieses Rechtsgebiet ganz allgemein modernisieren soll und damit auch für Familien relevant ist, in denen Gewalt keine Rolle spielt. Ein Teil der Reform zielt aber darauf ab, Elternteile und Kinder besser vor gewalttätigen Ex-Partnerinnen oder -Partnern zu schützen.
Dabei geht es um Konstellationen wie diese: Ein Kind hat massive Gewalt des Vaters gegen die Mutter miterleben müssen, der Vater ist das Kind selbst aber nicht körperlich angegangen. Dann ist es je nach Fallkonstellation möglich, dass der Vater sein Sorge- und Umgangsrecht ausüben kann. Die Mutter ist dann verpflichtet, ihr Kind zum Beispiel für ein Wochenende dem Mann zu übergeben, der ihr selbst gegenüber gewalttätig geworden ist.
Die Grünen machten zuletzt Druck
Die Gesetzesnovelle, die für klarere Regeln in Fällen wie diesen sorgen soll, war seit Langem erwartet worden, die Arbeit daran hat sich aber gezogen.
Die Grünen-Fraktion hat deshalb zuletzt Druck gemacht und einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. „Partnerschaftsgewalt muss endlich auch Konsequenzen im Sorge- und Umgangsrecht haben“, sagte dazu Helge Limburg, rechtspolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion, dem Tagesspiegel. „Zu oft werden Frauen, wenn sie ein Kind zum Beispiel zum Wochenendumgang an den Vater übergeben, erneut Opfer von Gewalt.“
Im April hat Hubig außerdem einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgestellt. Dabei geht es um den Komplex Cyberstalking, ungewollte Nacktfotos und Fake-Pornos. Der Referentenentwurf geht nun durch das weitere politische Verfahren. Geplant sind zudem härtere Strafen für den Einsatz von K.‑o.-Tropfen und die Strafbarkeit von Catcalling.
Ein verwandtes Thema ist der Mangel an Frauenhausplätzen. Dieses wird im Bund von Familienministerin Karin Prien (CDU) bearbeitet. Zuständig für den Ausbau der Plätze sind Länder und Kommunen, vom Bund werden sie mit Geld unterstützt.
Es fehlt auf breiter Front an Plätzen, ab 2032 wird jedoch ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus sowie auf Beratung und Hilfe gelten. Die Frage ist, ob es gelingt, den Ausbau so schnell voranzutreiben, dass dieser Rechtsanspruch in der Praxis umsetzbar ist. (mit dpa)