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Deutsche Behörden sollen Ermittlungen übernehmen: Spanische Staatsanwaltschaft sieht sich nicht zuständig für Fernandes und Ulmen

2026-04-01
In gesellschaft Vom Alexander Fröhlich

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Die spanische Staatsanwaltschaft will das Verfahren gegen den Schauspieler Christian Ulmen nach Deutschland abgeben. Entsprechende Angaben aus einer Erklärung von Ulmens Anwalt Christian Schertz konnte der Tagesspiegel überprüfen.

Demnach hat die Staatsanwaltschaft auf Palma de Mallorca beim Bezirksgericht beantragt, dass das Verfahren nach Deutschland abgegeben wird. Die spanischen Gerichte seien für die von Ulmens Ex-Frau, der Schauspielerin und Moderatorin Collien Fernandes, angezeigten mutmaßlichen Straftaten nicht zuständig. Wann das Bezirksgericht über den Antrag entscheidet, ist unklar.

Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Tagesspiegel am Dienstag den Vorgang. „Der zuständige Richter hat noch nicht entschieden, ob die Ermittlungen in Spanien oder Deutschland stattfinden sollen“, erklärte er. Eine Entscheidung werde in wenigen Tagen erwartet. „Die Staatsanwaltschaft hat dem Richter vorgeschlagen, die Ermittlungen in Deutschland durchzuführen. Die Sachlage ist noch nicht geklärt“, teilte der Sprecher mit.

Nach Angaben einer Sprecherin des obersten Gerichtshofs der Balearen von vor eineinhalb Wochen hatte Fernandes Anfang Dezember 2025 Ulmen wegen verschiedener Vorwürfe angezeigt. Laut Sprecherin ging es um mutmaßliche Identitätsfälschung, Geheimnisverrat, öffentliche Beleidigung, wiederholte Misshandlung und schwere Drohungen.

Vorfälle sollen sich überwiegend in Deutschland zugetragen haben

Das Verfahren befand sich bislang auf der Stufe von Vorermittlungen. Wegen welcher konkreten Vorwürfe gegen Ulmen dann ermittelt werde, sollte noch geprüft werden, hieß es bislang. Nun erklärte sich die mallorquinische Staatsanwaltschaft für nicht zuständig. Grund: Die Vorfälle sollen sich überwiegend in Deutschland zugetragen haben. Außerdem verweisen die spanischen Ermittler darauf, dass in Deutschland bereits die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt.

Ein anderes Verfahren auf Mallorca war bereits eingestellt worden. Dabei ging es um einen mutmaßlichen Fall häuslicher Gewalt. In den Verfahren wurden Ulmen und Fernandes wegen gegenseitiger Verletzungen als Beschuldigte geführt, kurzzeitig saßen sie in Gewahrsam. Weil beide auf eine weitere Verfolgung verzichteten, wurde der Fall zu den Akten gelegt.

Kanzlei verschickt Korrektur

Die Anwälte von Christian Ulmen, die Kanzlei Schertz Bergmann, haben am Montag eigene Angaben zum Stand der Ermittlungen auf Mallorca korrigiert. Am vergangenen Freitag hatte die Kanzlei zunächst erklärt, dass das Gericht in Palma de Mallorca mitgeteilt habe, das Verfahren gegen Ulmen sei ausgesetzt. Als Grund nannte die Kanzlei: Es fehle an einer qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens – nämlich einer Erklärung durch Collien Fernandes vor einem spanischen Notar.

Am Montag erklärte die Kanzlei, ihren spanischen Kollegen, die Ulmen auf Mallorca vertreten, sei ein Fehler unterlaufen. Daher sei die Kanzlei „unrichtig informiert“ worden, obwohl die Darstellung zunächst „auf mehrfache Nachfrage von den spanischen Kollegen eindeutig bestätigt“ worden sei. Der Fehler habe sich dann am Montag „nach nochmaliger initiativer Überprüfung unsererseits herausgestellt“. Die Verzögerung des Verfahrens sei tatsächlich aber „darin begründet, dass die Prüfung, ob das Verfahren in Spanien oder Deutschland zu führen ist, andauert“. Das hat das Gericht am Dienstag selbst bestätigt.

Fernandes wirft Ulmen vor, in sozialen Medien Fake-Accounts unter ihrer Identität angelegt zu haben. Über diese soll er zahlreiche Männer, auch aus Fernandes’ beruflichem Umfeld, angeschrieben haben. Ferner soll er ihnen dann reale pornografische Bilder und Videos geschickt haben, die aber andere Frauen zeigen. Die Empfänger sollen jedoch davon ausgegangen sein, dass die Bilder Fernandes darstellen. Zudem soll Ulmen mit den Männern auch Telefonsex gehabt haben.

Der „Spiegel“ hatte vor eineinhalb Wochen breit darüber berichtet, der Titel lautete: „Du hast mich digital vergewaltigt.“ Fernandes wurde mit den Worten zitiert: „Mir wurde über Jahre mein Körper geklaut.“ Ulmens Anwalt hat der Darstellung des Magazins in mehreren Punkten widersprochen und gerichtliche Schritte angekündigt. Allerdings äußerte er sich nicht zu den Fake-Accounts und den verschickten Pornos. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Bei Ulmen geht es nicht um Deepfakes

Um Deepfakes, also KI-erzeugte Bilder, soll es im Fall Ulmen aber nicht gegangen sein. Dennoch hatte der „Spiegel“ den Fall herangezogen, um über Schutzlücken für Frauen im deutschen Strafrecht vor digitaler sexualisierter Gewalt zu berichten. Denn auch Fernandes soll Opfer von Deepfakes geworden sein – aber nicht durch ihren Ex-Mann. Zunächst war die Causa Ulmen nach dem „Spiegel“-Bericht in den Medien aber fälschlich als Deepfake-Fall rezipiert worden.

Der Fall löste eine Debatte über sexualisierte Gewalt gegen Frauen in der virtuellen Welt aus. In mehreren Städten gingen Tausende Menschen bei Demonstrationen auf die Straße. Dabei wurden schärfere Gesetze und ein besserer Schutz von Frauen gefordert.

Collien Fernandes sprach in der vergangenen Woche in Hamburg bei einer Demonstration gegen sexualisierte Gewalt gegen Frauen.

© dpa/Marcus Brandt

Tatsächlich ist das auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. Als der „Spiegel“-Bericht über den Fall Fernandes-Ulmen am 19. März erschienen war, sei der Entwurf des Gesetzes gegen digitale Gewalt bereits „praktisch fertig“ gewesen. Das erklärte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums dem Tagesspiegel. Der „Spiegel“-Bericht sei Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) „vorab nicht bekannt“ gewesen.

Fernandes sagte in der ARD, die Initiative des Bundes für ein Gesetz gegen digitale Gewalt reiche nicht aus. Geahndet werden solle die Verbreitung heimlich gemachter intimer Aufnahmen und die Verbreitung von Deepfakes, also mithilfe künstlicher Intelligenz erstellter intimer Aufnahmen. Ihr Fall passe da nicht rein und sei bislang nicht geregelt.

Potsdam, 24.02.2026, Lokales, 
Stefanie Hubig (Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz), Amtsgericht Potsdam, Thema Vorstellung eines neuen kindgerechten Vernehmungszimmers, Justizministerium, 
Foto: Ottmar Winter PNN 



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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD)

© Ottmar Winter PNN/Ottmar Winter PNN

Generell wirft der Fall Fernandes-Ulmen Fragen auf. Nach Fernandes‘ Darstellung soll Ulmen seit zehn Jahren über Fake-Accounts Pornos verschickt haben. 2024 drehte Fernandes zu Deepfakes und digitaler sexualisierter Gewalt eine zweiteilige Dokumentation beim ZDF. Im November 2024 stellte sie dann Strafanzeige bei der Polizei Berlin gegen unbekannt. Dort ermittelte zunächst ein Betrugskommissariat beim Landeskriminalamt.

Nach Strafanzeige soll sich Ulmen offenbart haben

Weihnachten 2024 soll sich Ulmen dann Fernandes offenbart und die Taten – Fake-Accounts, verschickte Pornos – zugegeben haben. Er habe einen Fetisch entwickelt. Warum sie mit diesem Wissen Ulmen nicht später in Deutschland angezeigt hat, beantwortete Fernandes bislang ausweichend.

Die Staatsanwaltschaft Berlin gab den Fall dann an die Staatsanwaltschaft Itzehoe in Schleswig-Holstein wegen des Wohnortprinzips ab. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe stellte die Ermittlungen dann im Juni 2025 ein. Begründung: Die von Fernandes mit der Anzeige eingereichten Hinweise reichten nicht aus für einen Anfangsverdacht. Außerdem habe sie auf ein Schreiben der Polizei mit der Bitte um konkrete Hinweise nicht reagiert.

Fernandes widersprach der Darstellung. Sie habe ihren Handy- und E-Mail-Kontakt mit der Anzeige hinterlegt, sei also erreichbar gewesen. Ihr sei auch nicht mitgeteilt worden, welche Staatsanwaltschaft das Verfahren führt.

Fernandes zieht auf Mallorca vor Gericht

Im September 2025 gab das Paar bekannt, sie hätten sich „bereits vor einiger Zeit getrennt“, wie es in einer gemeinsamen Mitteilung hieß. „Als Paar gehen wir fortan getrennte Wege, doch als Eltern werden wir weiterhin gemeinsam für unsere Tochter da sein.“

Am 2. Dezember 2025 dann stellte Fernandes Strafanzeige gegen Ulmen – aber in Palma de Mallorca, wo das Paar gelebt hatte. Fernandes begründete ihr Vorgehen in der ARD mit Justizversagen in Deutschland, das ein „Täterparadies“ sei. Im „Spiegel“ wurde das Vorgehen damit begründet, dass die Rechtslage für Betroffene besser als in Deutschland sei: durch härtere Gesetze, aber auch Staatsanwaltschaften und Gerichte, die auf Gewalt gegen Frauen spezialisiert sind.

Am 19. März 2026 erschien dann der „Spiegel“-Bericht über den Fall. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe nahm nach Lektüre der Recherchen die eingestellten Ermittlungen gegen unbekannt wieder auf. Nun wird Ulmen als Verdächtiger geführt. Ermittelt wird wegen des Verdachts der Nachstellung.

Konkret geht es um diesen Vorwurf: „Wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt einen Inhalt, der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder eine vergleichbare Handlung vornimmt“. Dafür droht laut Gesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

ARD Mallorca Sexualisierte Gewalt Spanien SPD auf Facebook teilen auf Twitter teilen per WhatsApp teilen auf Flipboard teilen

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