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Neue Änderung des Berliner Schulgesetzes: Günther-Wünsch will Vergleichstests von Klasse 1 bis 10 einführen

2026-04-01
In gesellschaft Vom Margarethe Gallersdörfer

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Mehr Lernstandserhebungen, Digitalisierung und zentralisierte Steuerung der Schulplatzvergabe: Berlins Schulsenatorin Katharina Günther-Wünsch hat am Dienstag im Senat die dritte Schulgesetznovelle innerhalb von drei Jahren vorgelegt.

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Sie legt unter anderem die Grundlagen, um in Zukunft regelmäßig, möglicherweise einmal in jedem Jahrgang, die Kernkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zu überprüfen und die Ergebnisse zu dokumentieren und zu speichern. Das soll eine bessere, datengestützte Förderung ermöglichen und die unterirdischen Leistungen in Deutsch und Mathematik verbessern, die Berlins Schülerschaft Jahr für Jahr in bundesweiten Vergleichstests erbringt.

Wie berichtet bedeutet das zunächst, dass im übernächsten Schuljahr die Vergleichstests „Vera 3“ und „Vera 8“ in den Klassen 4 und 9 wiederholt werden, um die Fortschritte innerhalb eines Jahres überprüfen zu können. Ziel sei, dass bis zum Schuljahr 2030/2031 in jedem Jahrgang bis zur Klasse 10 eine verpflichtende Lernstandserhebung stattfinde, sagte Günther-Wünsch.

Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin fast abgeschlossen

Zum Schuljahr 2027/2028 wird für die Klassen 1 und 2 das bundesweite Diagnosetool „Stars – Stark in die Grundschule“ eingeführt. Das Institut für Schulqualität (ISQ) entwickle derzeit für Berlin zudem ein eigenes Diagnoseinstrument, um die restlichen Jahrgänge abzudecken, erklärte Günther-Wünsch. „Und die Schulen werden dann verpflichtet, für jeden Schüler, der die Mindeststandards nicht erreicht, Fördermaßnahmen anzubieten.“

Wie die Schulsenatorin am Dienstag außerdem mitteilte, ist die Verbeamtung von bisher angestellten Lehrkräften in Berlin nahezu abgeschlossen. Es hätten knapp 12.000 Bestandslehrkräfte verbeamtet werden können, und das deutlich vor dem Auslaufdatum des entsprechenden Gesetzes Ende 2026, sagte die Bildungssenatorin. Das Verfahren konzentriere sich nun auf nachträglich eingegangene Anträge und noch offene Einzelfälle.

Insgesamt sind in der Hauptstadt rund 35.000 Lehrkräfte tätig. Die bis heute Tarifbeschäftigten erfüllen entweder die Kriterien nicht oder wollen nicht verbeamtet werden. Günther-Wünsch wiederholte am Dienstag ihr Bekenntnis zur Verbeamtung, die jüngst wieder in die Diskussion geraten war: „Für Berlin ist das ein Gamechanger, was das Halten von Fachkräften betrifft, von ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern. Ich ziehe überhaupt nicht in Erwägung, die Verbeamtung wieder zur Disposition zu stellen.“

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