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Migrationspolitik: Innenverwaltung verteidigt Verfahren zur Einbürgerung

2025-07-09
In gesellschaft Vom admin

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Die Berliner Innenverwaltung hat das digitalisierte Verfahren zur Einbürgerung verteidigt. Damit seien trotz erheblich gestiegener Zahlen keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken verbunden, sagte eine Sprecherin der Innenverwaltung auf dpa-Anfrage. „Im Gegenteil: Die Digitalisierung bietet ein deutliches Mehr an Sicherheit.“

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) will bei dem Thema kein Risiko eingehen. Er habe Innensenatorin Iris Spranger (SPD) gebeten, darzulegen, wie sichergestellt werde, dass eine sorgfältige Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen garantiert werde, sagte ein Sprecher der Senatskanzlei. Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über das Thema berichtet. 

Bei der jüngsten Senatssitzung seien die Einbürgerungen kein Thema gewesen, so der Sprecher weiter. Im Anschluss daran habe es aber ein Gespräch mit der Innensenatorin gegeben. „Ich kann Ihnen sagen, dass der Regierende Bürgermeister und die Innensenatorin beide ein gemeinsames Interesse haben, dass es gut funktioniert und dass die Prüfung sichergestellt wird.“

Einbürgerungszahlen ziehen an 

In Berlin hat das Landesamt für Einwanderung (LAE) Anfang 2024 die Aufgabe der Einbürgerungen von den Bezirken übernommen und das Verfahren digitalisiert. Seitdem sind die Zahlen deutlich gestiegen - wie von der Innenverwaltung und vom Senat insgesamt gewünscht. 

So sind 2024 insgesamt 21.802 Menschen in Berlin eingebürgert worden - 2023 waren es erst 9.041. Im ersten Halbjahr 2025 waren es bereits 20.060. „Wir dürften also in diesem Jahr die 40.000 Einbürgerungen überschreiten“, sagte ein LEA-Sprecher auf dpa-Anfrage. „Das wäre dann mehr als eine Vervierfachung im Vergleich zu 2023.“

Die Sprecherin der Innenverwaltung sagte, anders als bei analogen Verfahren erfolgten die erforderlichen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden und beim Bundeszentralregister digital. „Es besteht eine sehr hohe Fälschungssicherheit, und es liegen schnell belastbare Auskünfte vor.“

Behörde hat Zugriff auf die Ausländerakte

Außerdem gebe es einen vollen Zugriff auf die Ausländerakte. Somit könnten Widersprüche in den Aussagen, versuchte Manipulationen von Unterlagen und Dokumenten, Arbeitsverträgen oder Integrationstests viel schneller erkannt werden. „Die ausgetauschten Informationen sind fälschungssicher, belastbar und jederzeit abrufbar.“ 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“-Zeitung: „Eine Einbürgerung setzt auch voraus, dass der Antragsteller sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennt und erklärt, dass er keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt.“ 

Jeder Antragsteller müsse sich zur besonderen historischen Verantwortung insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens bekennen. „Ich kann mir schlecht vorstellen, dass das ohne persönliche Vorsprache funktioniert.“

Der LEA-Sprecher versicherte, es werde nicht laxer oder weniger geprüft als zuvor. Die steigenden Zahlen seien vor allem durch mehr Personal und durch die Digitalisierung des gesamten Verfahrens möglich geworden. 

Anders als in anderen Einbürgerungsbehörden sei kein Beratungsgespräch mehr Pflicht, bevor überhaupt ein Antrag gestellt werden könne. Man müsse auch nicht mehr vorsprechen, um die Unterlagen einzureichen. 

Allerdings hätten diejenigen, die eingebürgert werden möchten, zuvor bereits Kontakt zu der Behörde gehabt. Der zuständige Sachbearbeiter habe kompletten Zugriff auf die elektronische Ausländerakte. 

Bekenntnis zum Grundgesetz gehört dazu

Er könne die digital eingereichten Unterlagen wie die Passkopie oder Nachweise zum Einbürgerungstest mit den bei vorherigen persönlichen Vorsprachen im LEA bereits geprüften Dokumenten vergleichen.

Auch die obligatorischen Anfragen bei den Sicherheitsbehörden wie dem Verfassungsschutz und dem Bundeszentralregister erfolgen digitalisiert. Offene strafrechtliche Ermittlungsverfahren und rechtskräftige Urteile seien in der Ausländerakte zu finden.

Eine persönliche Vorsprache ist bei der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde Pflicht. Dabei müsse derjenige, der die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen möchte, auch ein Bekenntnis nach Paragraf 16 des Staatsangehörigkeitsgesetzes abgeben, so der LEA-Sprecher - also Achtung und Loyalität gegenüber dem Grundgesetz und den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland bekunden.

© dpa-infocom, dpa:250708-930-773487/2

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