Was geschah, war „objektiv grausam“, stand für das Gericht fest. Matthias J., der seine Partnerin und die beiden gemeinsamen Töchter mit einer Armbrust und einem Messer tötete, habe allerdings in einem krankhaften Wahn gehandelt. Er könne deshalb nicht bestraft werden.
Das Berliner Landgericht ordnete am Dienstag eine dauerhafte Unterbringung des 37-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. „Er ist gefährlich für die Allgemeinheit“, sagte der Vorsitzende Richter Matthias Schertz.

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Es geschah in einer Familie, die bis zum 31. Oktober 2024 nicht auffiel. Eine Tochter war gerade in die Schule gekommen, die andere besuchte die Kita, die 31-jährige Mutter suchte eine berufliche Perspektive. Die Familie lebte in einer Vierzimmerwohnung in einem Fünfgeschosser in Marzahn. In der Nacht löschte Matthias J. seine Familie aus.
Flucht nach Heidelberg
Danach floh er zu Verwandten in seine Heimatstadt Heidelberg. Die Leichen in der Berliner Wohnung wurden am 3. November entdeckt. Zwei Tage später wurde J. in Baden-Württemberg gefasst.
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Ein Mann, der keinen Beruf erlernte, sich über Jahre hinweg „dem Müßiggang hingab“, hieß es weiter im Urteil. Vor acht bis zehn Jahren habe sich eine Erkrankung manifestiert. Er habe zurückgezogen gelebt, die Frau habe ihn abgeschirmt.
Im Sommer 2024 kam es zu einer Verschlechterung seines Zustandes. „Es bildete sich ein Wahn heraus, er sah nur noch Gefahren für sich und seine Kinder“, so der Richter. Im Prozess hatte J. über seine Anwältin gestanden und erklärt, er habe seine Kinder schützen wollen.
Rechtlich liege ein Totschlag in drei Fällen vor - „ein Mordmerkmal ist krankheitsbedingt nicht erfüllt“. Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigerin. Kerstin Gehrke