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Mehr Reservisten sollen für den Kriegsfall üben: Spielen die Arbeitgeber mit?

2026-02-09
In politik Vom Christopher Ziedler

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Bei der Bundeswehr werten sie gerade die ersten Fragebögen zum neuen Wehrdienst aus, die Deutschlands 18-Jährige nun verpflichtend ausfüllen müssen. Im Verteidigungsministerium denkt man gerade über die Stärkung und Strategie der Reserve nach, die der SPD-Hausherr für Ostern angekündigt hat.

Es handelt sich um ein ergänzendes Puzzlestück. „Neue Regeln für die Reserve sind das Gegenstück zum neuen Wehrdienst, weil aus mehr Rekrutinnen und Rekruten mehr Reservistinnen und Reservisten werden“, sagt Falko Droßmann, der verteidigungspolitische Sprecher von Pistorius’ SPD-Bundestagsfraktion.

Tatsächlich spielen beide eine zentrale Rolle auf dem Weg, die beim Nato-Gipfel im vergangenen Jahr gegebenen Zusagen auch einhalten zu können. Von aktuell gut 184.000 soll die Bundeswehr auf künftig 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten anwachsen. Die aktive Reserve soll eine Größe von rund 200.000 erreichen und sich damit sogar mehr als verdoppeln.

Ende der doppelten Freiwilligkeit dürfte der Knackpunkt werden

Noch will sich das Verteidigungsministerium auf Anfrage nicht im Detail äußern. Der Sozialdemokrat Droßmann berichtet jedoch, das Ministerium sei „schon ziemlich weit“ und „mit einem baldigen Kabinettsbeschluss“ zu rechnen. Es gehe in dem Gesetz, wie er dem Tagesspiegel weiter sagte, „um bessere Ausrüstung, bessere Erfassung und bessere Übungsmöglichkeiten“.

Die Reserve

  • Reservist ist im Prinzip jeder, der in der Bundeswehr gedient hat. Das sind rund 10,2 Millionen frühere Soldatinnen und Soldaten, von denen etwa 900.000 unter 65 und potenziell für Einsätze infrage kommen.
  • Beordert, also bereits fest in die Truppenstruktur eingebunden, waren 2025 rund 60.200 Reservisten.
  • Aufgabe im Ernstfall ist der Heimatschutz, wenn die aktive Truppe im Nato-Bündnisgebiet eingesetzt sein sollte. Aus der Reserve werden auch durch Verluste geschwächte Kampfeinheiten wieder aufgefüllt.

Mit der besseren Erfassung ist gemeint, dass selbst der Reservistenverband gar nicht alle Adressen seiner potenziellen Mitglieder hat. Analog zum neuen Wehrdienst könnte nun ein weitreichender Datenzugriff möglich werden. Wenn im Bereich der Reserve künftig auch mehr Übungen durchgeführt werden sollten, wirft das jedoch eine wichtige Frage auf. „Knackpunkt des Gesetzes wird das Ende der doppelten Freiwilligkeit sein“, sagt der Sozialdemokrat: „Es muss auch von Seiten der Arbeitgeber sichergestellt sein, dass Reserveübungen nicht an zu wenig freigestelltem Personal scheitern – dafür sind sie für unsere Sicherheit zu wichtig.“

Aktuell ist der Reservistendienst freiwillig. Niemand kann gegen seinen Willen herangezogen werden. In der Praxis müssen in seit 2012 auch die Unternehmen ihre Zustimmung erteilen. „Rein juristisch gesehen hätten die zivilen Arbeitgeber kein Einspruchsrecht bei weniger als sechs Wochen Reservistendienst pro Jahr“, schreibt der Reservistenverband auf seiner Homepage, „allerdings handelt die Bundeswehr nach dem Credo, die wehrwilligen Frauen und Männer nicht gegen den Willen der Wirtschaft zu Übungen heranzuziehen.“

Die Verteidigungspolitiker der Koalition unterstützen eine verpflichtende Freistellung für Reserveübungen uneingeschränkt, auf die Reaktionen der Wirtschaft und der Wirtschaftspolitiker in unseren Reihen bin ich gespannt.

Falko Droßmann, verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Diese eher lockere Handhabung steht nun angesichts der zugespitzten Sicherheitslage vor dem Aus. „Die Verteidigungspolitiker der Koalition unterstützen eine verpflichtende Freistellung für Reserveübungen uneingeschränkt“, berichtet der SPD-Abgeordnete Droßmann, „auf die Reaktionen der Wirtschaft und der Wirtschaftspolitiker in unseren Reihen bin ich gespannt.“

Vom Koalitionspartner Union kommt diesbezüglich Zustimmung. „Es ist richtig und notwendig, die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken“, sagt Tilman Kuban, der für die CDU im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sitzt: „Wir müssen sogar noch viel mehr Kooperationen fördern, um Kompetenzen gegenseitig besser zu nutzen. Die Unternehmen wissen: Ohne Sicherheit ist auch in der Wirtschaft alles nichts.“

Die Arbeitgeber halten das Freiwilligkeitsprinzip hoch

Verständnis für die Bedeutung der Verteidigungsfähigkeit des Landes gibt es natürlich auch auf Seiten der Arbeitgeber. „Dafür ist es entscheidend, dass Reservistinnen und Reservisten regelmäßig an Übungen teilnehmen können“, teilte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) dazu auf Anfrage des Tagesspiegels mit: „Viele Unternehmen leisten hierzu bereits einen wichtigen Beitrag, indem sie ihre Beschäftigten freiwillig für den Reservedienst freistellen.“

Dabei kann es nach Ansicht des Dachverbands auch bleiben, ohne das Ziel einer höheren Übungsfrequenz aufzugeben. „Um eine verlässliche Teilnahme an Reserveübungen sicherzustellen, braucht es keinen Freistellungszwang“, heißt es in der BDA-Stellungnahme. „Auch auf Grundlage des Freiwilligkeitsprinzips kann eine hohe Freistellungsquote erreicht werden – vorausgesetzt, Unternehmen erhalten die Möglichkeit einer vorausschauenden Personalplanung und ihr berechtigtes Interesse an einem reibungslosen Betriebsablauf wird berücksichtigt.“ Diese betrieblichen Belange müssten in den geplanten Gesetzentwurf einfließen, da umgekehrt die Wehrhaftigkeit eines Landes auch „nur mit einer starken Wirtschaft“ möglich sei.

Droßmann, der selbst mehrere Jahre Personalverantwortung in einem Hamburger Bezirksamt trug, äußert Verständnis für die „Chefs“. „Ich kenne die Probleme mit abgestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem eigenen Berufsleben“, erzählt er: „Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass die Freigabe erteilt wurde, aber auch die Nöte der jeweiligen Teams verstanden.“

Die große Aufregung löst das geplante Gesetz aber bisher nicht aus – da die Rechtslage sich damit nur wieder an den Zeiten des Kalten Kriegs orientieren würde. „In der Wirtschaft klingeln deshalb nicht die Alarmglocken“, heißt es aus Industriekreisen: „In den 70er und 80er Jahren, als es der Normalfall war, dass Angestellte auch einmal länger für Übungen abgestellt waren, sind die Unternehmen damit auch klargekommen.“

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