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Kurzzeitmietverträge, möblierte Wohnungen: Hubig legt Pläne für schärfere Mietrechtsreform vor

2026-02-09
In politik Vom admin

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios zufolge ihre Pläne für eine Reform des Mietrechts mit strengeren Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen und Kurzzeitmietverträge konkretisiert. Ein erster Referentenentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung soll demnach am Sonntag an relevante Verbände verschickt werden, damit diese Stellung nehmen können.

Wie das ARD-Hauptstadtstudio berichtet, sollen dem Entwurf entsprechend Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten künftig unaufgefordert offenlegen müssen, welchen Zuschlag sie wegen einer Möblierung verlangen. Dies soll bereits vor einer Mietzusage erfolgen. Unterbleibt diese Angabe, sollen Mieter nach dem Entwurf nur die Miete zahlen müssen, die ohne Möblierung zulässig wäre.

Der Möblierungszuschlag muss demnach „angemessen“ sein und sich am Anschaffungswert sowie am Abnutzungsgrad der Einrichtung orientieren. Für vollständig möblierte Wohnungen sieht das Justizministerium eine Pauschale von fünf Prozent der Nettokaltmiete vor.

Befristete Mietverträge sollen den Plänen zufolge nur noch dann von der Mietpreisbremse ausgenommen sein, wenn sie für höchstens sechs Monate abgeschlossen werden. Voraussetzung für eine Befristung soll außerdem ein besonderer Grund auf Seiten des Mieters sein, etwa berufliche Umstände.

Ein weiterer Vorschlag betrifft sogenannte Indexmieten, die sich an der Inflationsrate orientieren. In Phasen starker Preissteigerungen soll die Miete dem Entwurf zufolge künftig um maximal 3,5 Prozent erhöht werden dürfen. Außerdem soll bei Zahlungsverzug eine ordentliche Kündigung einmalig abgewendet werden können, sofern die ausstehende Miete vollständig beglichen wird.

Wie das ARD-Hauptstadtstudio weiter berichtet, entsprechen die Vorschläge dem Justizministerium zufolge den Ankündigungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD.

Union sieht „Korrekturbedarf“

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert trotzdem Änderungen. Die Union sehe „Korrekturbedarf bei der starren Sechs-Monats-Grenze für Kurzzeitmietverträge sowie beim geplanten Deckel für Indexmieten“, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. Diese Änderungen an Hubigs Entwurf seien nötig, „weil sonst Verlässlichkeit verloren geht und Investitionen weiter gebremst werden“.

Auch Hubigs Pläne für strengere Regeln bei der Vermietung möblierter Wohnungen findet Krings nach eigenen Worten noch nicht überzeugend. „Mehr Transparenz bei möblierten Wohnungen ist richtig, doch die geplante Pauschale wirkt zu schematisch und birgt neues Streitpotenzial“, sagte er. 

Zudem drängte Krings darauf, parallel zum besseren Schutz von Mieterinnen und Mietern den Bau neuer Wohnungen zu vereinfachen. „Mieterschutz darf keine neuen Fehlanreize schaffen und ersetzt auch keinen Wohnungsbau“, sagte Krings zu AFP. „Wir als Unionsfraktion setzen auf stabile Mieten durch schnelleres, einfacheres und günstigeres Bauen.“ Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werde die Unionsfraktion „darauf achten, dass die im Koalitionsvertrag wohl abgewogenen Vereinbarungen genau umgesetzt werden“.

Generell unterstütze die CDU/CSU aber die Bemühungen um einen besseren Schutz für Mieter, betonte Krings: „Steigende Mieten belasten viele Menschen spürbar.“ Es sei „gut, dass die Bundesjustizministerin ihre Vorschläge zum Mietrecht früh vorlegt – so bleibt im Kabinett und im Parlament ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung“.

Die Grünen im Bundestag äußerten sich hingegen enttäuscht. „Der Entwurf ist das absolute Minimum im Mietrecht“, sagte die Wohnungspolitik-Expertin der Grünen-Fraktion, Hanna Steinmüller, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. „Dabei darf es aber nicht bleiben.“ Wer den allgemeinen Mietanstieg stoppen wolle, müsse die Kappungsgrenzen absenken und vor allem sicherstellen, dass Mieterinnen und Mieter ihre Rechte tatsächlich durchsetzen können.

Hubigs Entwurf sei „wie eine Schönheitsreparatur, wo eine umfassende Sanierung nötig wäre“, kritisierte Steinmüller. Die Abgeordnete verwies darauf, dass Mieterinnen und Mieter zu oft unter falschen Vorwänden gekündigt würden, wenn sie überhöhte Mieten rügen. „Hier braucht es klare gesetzliche Nachschärfungen und wirksame Sanktionen – um dem Wildwest auf den Wohnungsmärkten endlich ein Ende zu setzen.“ Dies fehle aber im Entwurf aus dem Justizministerium. 

Steinmüller forderte die Ministerin auf, nun zügig Verbesserungen für Mieterinnen und Mieter durchzusetzen. „Justizministerin Hubig ist aktuell mehr Ankündigungsministerin als Justizministerin“, sagte die Grünen-Politikerin. „Um Mieterinnen und Mieter wirksam zu schützen, müssen Gesetze geändert werden.“ Bislang beschränkt sich die Ministerin darauf, „alle paar Wochen mit viel Presseaufwand Zwischenschritte zu verkünden – doch leider ist sie noch ganz am Anfang des Prozesses“.

Hubig hatte bereits im Dezember neue Regeln zu Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen angekündigt. (AFP)

ARD CDU CSU Mieten SPD auf Facebook teilen auf Twitter teilen per WhatsApp teilen auf Flipboard teilen

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