Die Verbraucherorganisation Foodwatch versucht gerichtlich, die Herausgabe von Kontrollberichten zur früheren Metzgerei von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) zu erreichen. Die Organisation habe vor dem Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen das Landratsamt Straubing-Bogen eingereicht, weil dieses sich weigere, die Unterlagen der Lebensmittelbehörden herauszugeben, teilte Foodwatch am Donnerstag mit.
Das Landratsamt habe darauf verwiesen, dass der Betrieb nicht mehr existiere – Rainer schloss ihn demnach nur wenige Tage nach der Anfrage.

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Foodwatch gibt an, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetz am 9. Mai die Kontrollergebnisse der letzten fünf Jahre von Rainers Betrieb beim zuständigen Landratsamt angefragt zu haben. Rainer erfuhr demnach am 21. Mai von der Anfrage und meldete seinen Betrieb am 27. Mai ab. Den dazugehörigen Gasthof führe nun Rainers Sohn weiter, sodass kein Auskunftsanspruch bestehe, habe das Landratsamt mitgeteilt. Am Tag der Abmeldung gab es noch eine Kontrolle, wie Foodwatch weiter mitteilte.
Kaum fragt Foodwatch an, macht Minister Rainer seine Metzgerei dicht und verhindert so die Herausgabe der Kontrollberichte – das wirft Fragen auf
Chris Methmann, Foodwatch-Geschäftsführer
„Kaum fragt Foodwatch an, macht Minister Rainer seine Metzgerei dicht und verhindert so die Herausgabe der Kontrollberichte – das wirft Fragen auf“, erklärte der Geschäftsführer der Organisation, Chris Methmann. „Wir Bürger:innen haben einen klaren gesetzlichen Informationsanspruch.“
Eine Sprecherin Rainers bestätigte dem „Spiegel“ laut Vorabmeldung von Donnerstag auf Anfrage, dass die Metzgerei zum 27. Mai abgemeldet und zum 1. Juni geschlossen wurde. Mit Anfragen zu Kontrollen habe dies nichts zu tun, der Grund für die Abmeldung seien gesetzliche Vorgaben, nach denen Bundesregierungsmitglieder neben ihrem Amt kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben dürften. Rainers Sohn habe die Metzgerei nicht weiterführen wollen, auch gebe es einen Mangel an Personal, zitiert das Magazin die Sprecherin weiter.
Dass es am Tag der Abmeldung noch eine Kontrolle gegeben habe, sei reiner Zufall. Demnach gab es geringfügige Beanstandungen, „die sofort zu beheben waren“, berichtete der „Spiegel“ in Berufung auf die Sprecherin weiter. Die Behörde nenne das Auffüllen von Einmalhandtüchern, Reinigung von Gewürzbehältern, Lagerung eines leeren Kartons im Gefrierraum und einen aufgerauten Fußboden. (AFP)