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Haftstrafe nach mutmaßlich islamistischer Tat: Urteil zu Attacke am Berliner Holocaust-Mahnmal nicht rechtskräftig

2026-03-17
In gesellschaft Vom admin

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Die Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin beschäftigt weiterhin die Justiz. Die Verurteilung des Angreifers zu einer Haftstrafe von 13 Jahren ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des 20-jährigen Syrers hat kurz vor Ablauf der Frist Revision eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. Nun landet der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH).

Das Kammergericht Berlin hatte den jungen Mann am 5. März unter anderem wegen versuchten Mordes und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt. Die Richter werteten die Tat als radikal-islamistisch.

Laut Urteil war der Syrer am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient, so die Richter. Das inzwischen 31 Jahre alte Opfer überlebte den Schnitt an der Kehle nur knapp.

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe beantragt. Wie von der Anklage gefordert, wandte das Gericht das allgemeine Strafrecht an. Der Verteidiger hatte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert.

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal gestellt. Seit seiner Festnahme befindet er sich in Untersuchungshaft. (dpa)

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