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„Dieser Fehler muss 2026 korrigiert werden“: Bayern will Cannabis-Legalisierung komplett kippen

2026-01-01
In politik Vom Sven Lemkemeyer

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Die Ampelkoalition hatte im Jahr 2024 unter dem damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach langem Streit den Cannabis-Konsum unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen. Nun fordert die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach einen grundlegenden Kurswechsel der Bundesregierung im Umgang mit Cannabis.

Die Legalisierung zu Konsumzwecken sei vor allem mit Blick auf den Gesundheits- und Jugendschutz falsch gewesen, sagte die CSU-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen“. „Dieser Fehler muss 2026 korrigiert werden.“ Der Freistaat dringe auf die Rücknahme der aktuellen Cannabis-Regelungen.

Die CSU hatte dies bereits im Bundestagswahlkampf gefordert. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD jedoch offengelassen, wie sie mit der Teillegalisierung von Cannabis umgehen werden.

Bayern will Aufklärung über Cannabis an Schulen und Unis

Verstärken will Gerlach in Bayern die Suchtprävention und den Jugendschutz, etwa durch einen möglichst restriktiven Vollzug der Regelungen des Gesetzes. Es sei wichtig, dass insbesondere junge Menschen geschützt würden, weil für sie die gesundheitlichen Risiken durch Cannabis-Konsum besonders hoch seien, so die CSU-Politikerin.

Bayern setze zudem auf eine umfassende Aufklärung über die Risiken von Cannabis, etwa an Berufsschulen und Universitäten: „Im Jahr 2026 wollen wir zudem mit dem Projekt Mindzone verstärkt im Uni-Party-Setting über die Gefahren von Cannabis informieren und eine Auseinandersetzung mit dem Thema anstoßen“, kündigte sie an. Überdies werde eine Smartphone-App entwickelt, mit der Jugendliche auf spielerische Weise über Drogengefahren aufgeklärt werden sollen.

Die Cannabis-Legalisierung wird nach wie vor auf vielen Ebenen weiterhin diskutiert. So forderte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) kurz vor Weihnachten eine schärfere Regulierung von Cannabis-Clubs. „Eine bessere Regulierung in diesem Bereich würde gesundheitliche Risiken reduzieren können“, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis der „Rheinischen Post“. Immer mehr Studien deckten Risiken jenseits von psychischen Störungen auf.

Judith Gerlach (CSU), bayerische Ministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, spricht bei einer Pressekonferenz.

© dpa/Pia Bayer

So scheine das Risiko für einen Herz-Kreislauf-Tod und Diabetes Typ 2 deutlich höher zu sein als bei Menschen ohne Cannabiskonsum, mahnte der Verbandspräsident. Zusätzlich könne Cannabis den Abbau zahlreicher Arzneimittel hemmen und deren Wirkung verstärken. Besonders betroffen seien Blutverdünner, Psychopharmaka und bestimmte Krebsmedikamente.

Die schwarz-rote Bundesregierung will die Legalisierung von Cannabis evaluieren. Zum 1. April 2026 soll ein Zwischenbericht zu Auswirkungen auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität vorliegen, zum 1. April 2028 ein Bericht über alle Evaluationsergebnisse, berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums.

Wie ist die Rechtslage um Cannabis?

Seit der Cannabis-Teillegalisierung am 1. April 2024 dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Zu Hause darf man bis zu 50 Gramm lagern.

Legale Wege, um an Cannabis zu kommen, sind der Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen pro Person oder eine Mitgliedschaft in einem Anbauverein. Dort kann man bis zu 50 Gramm Cannabisblüten im Monat beziehen.

Ein rechtlicher Graubereich, der eigentlich nicht für Freizeitkiffer:innen gedacht ist, sind Telemedizinplattformen: Viele vermitteln Cannabis-Selbstzahlerrezepte, für die man lediglich ein Formular ausfüllen muss. Im Anschluss verschicken Versandapotheken die Blüten, liefern sie per Botendienst oder man holt die Blüten selbst ab. Diese Praxis will die Bundesregierung aber beschränken. (Tsp)

Eineinhalb Jahre nach der Legalisierung des Konsums haben Fachleute keine grundlegenden Änderungen des Rauschgiftkonsums festgestellt. Bei Erwachsenen habe der Konsum leicht zugenommen, bei Jugendlichen sogar etwas abgenommen, hieß es im Oktober.

Streeck pocht auf Änderungen bei Cannabis

So drängte auch der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, wiederholt auf Änderungen am Cannabis-Gesetz. Dem Tagesspiegel sagte er im Herbst: „Wir sehen derzeit deutliche Fehlentwicklungen. Die Verschreibungen von Medizinalcannabis sind seit der Teillegalisierung explodiert – die Importmenge ist um rund 430 Prozent gestiegen.“

Ein großer Teil davon habe mit echter Medizin nichts zu tun. „Wir erleben Verschreibungsmuster, die bei keinem anderen Medikament akzeptabel wären. Ich möchte nicht, dass sich Dealer im weißen Kittel über Schlupflöcher der Telemedizin legitimieren.“

Konsumcannabis und Medizinalcannabis müssten klar getrennt werden – und für medizinische Anwendungen müssten die gleichen hohen Standards gelten wie bei jedem anderen Medikament. „Alles andere wäre wilder Westen. Und auch die erlaubte Menge von 25 Gramm ist überzogen. Niemand braucht 150 Joints in der Tasche. Das erleichtert nur den Kleindealern ihr Geschäft.“

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