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Staatsschutzverfahren: Für China spioniert: Haftstrafe für Ex-Krah-Mitarbeiter

2025-10-01
In politik Vom admin

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Wegen langjähriger Spionage für China ist der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an. 

Nach Einschätzung von Bundesanwalt Stephan Morweiser handelt es sich um „den bisher schwerwiegendsten Fall chinesischer Spionage in Deutschland“, der bisher aufgedeckt werden konnte. 

Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Da Krah Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel war, habe es sich für G. um eine „wesentliche Quelle für Informationen“ gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. 

Informationen „durch Krah auf dem Silbertablett serviert“

Besondere kriminelle Energie habe G. bei der Informationsbeschaffung nicht anwenden müssen. Sie seien ihm „durch Krah auf dem Silbertablett serviert“ worden, sagte Schlüter-Staats. Der Abgeordnete hatte laut eigener Zeugenaussage das Passwort für seinen persönlichen Zugang geteilt. So habe G. auch auf sensible Dokumente zugreifen können, die Abgeordneten vorbehalten waren, sagte Schlüter-Staats.

Außerdem trug der Angeklagte laut Urteilsbegründung persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal und Parteiinterna zusammen. Aus drei Gesprächen mit Parteipolitikern und dem Büroleiter Krahs habe er Dokumente auf chinesischer Sprache verfasst, weshalb kein Zweifel bestehe, dass die Informationen nicht für Krah, sondern den chinesischen Geheimdienst gedacht waren, sagte Schlüter-Staats.

Bereits seit mindestens 2007 spähte er nach Auffassung der Richter chinesische Oppositionelle im Exil aus. Hauptziel sei es gewesen, diese namhaft zu machen, sagte Schlüter-Staats. 

Angeklagter wies Vorwürfe zurück

In seinem letzten Wort hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. „Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig“, sagte er beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. 

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert. Obwohl die Richter hinter diesem Antrag zurückblieben, zeigte sich Bundesanwalt Stephan Morweiser nach der Verhandlung zufrieden.

Komplizin zu Bewährungsstrafe verurteilt

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Die Chinesin soll als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Bei dem Drehkreuz sowohl von Bundeswehr und Nato als auch des Frachtbereichs handle es sich um ein klassisches Ausspähungsziel, so Schlüter-Staats. 

X. hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben. Der Senat wertete ihre Aussage als „rudimentäres Teilgeständnis“ und verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.

Krah sieht sich als Opfer

Krah reagierte nicht überrascht auf die Entscheidung des Gerichts. „Ich habe bereits unmittelbar nach der Festnahme die nötigen Konsequenzen gezogen und die Sicherheit in meinem Büro deutlich erhöht“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Ihm gehe geht es vor allem darum, Klarheit zu gewinnen über die Machenschaften, „deren Opfer ich geworden bin. Diesem Ziel bin ich durch den Prozess näher gekommen, weshalb ich ihn begrüße“, sagte Krah.

Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben. 

Gegen Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Die Tatvorwürfe beziehen sich auf Krahs Tätigkeit als Europaabgeordneter. Er hat diese Vorwürfe bislang zurückgewiesen.

© dpa-infocom, dpa:250930-930-102400/4

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