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Vorteil für Migranten bei Behördenjobs : Berlins Justizsenatorin hält Quote und Bevorzugung per Gesetz für verfassungswidrig

2026-03-17
In gesellschaft Vom Alexander Fröhlich

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Die Berliner Praxis, Bewerber mit Migrationshintergrund für Stellen im Landesdienst zu bevorzugen, ist nach Ansicht der Senatsjustizverwaltung verfassungswidrig – und hätte so nie Gesetz werden dürfen. Bei der Staatsanwaltschaft führte das in Bewerbungsverfahren zur Benachteiligung von Menschen ohne Migrationshintergrund.

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Im Gegenzug wurde Bewerbern mit Migrationshintergrund gezielt ein Vorteil gewährt. Nach Tagesspiegel-Informationen hat Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gestoppt.

Auf Anfrage sagte Badenberg: „Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind.“ Badenberg war als Kind mit ihren Eltern aus dem Iran nach Deutschland gekommen. Weiter sagte sie: „Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle.“

Andere Bundesländer

Auch andere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen haben Gesetze, um die Beschäftigung von Personen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst zu fördern. Doch keine dieser Regelungen sieht eine Quote bei der Bewerberauswahl oder eine Bevorzugung für Menschen mit Migrationshintergrund bei der Einstellung vor.

Konkret geht es um das Partizipationsgesetz. Seit einer Reform 2021 durch die damalige rot-rot-grüne Koalition gibt es neue Vorgaben für Bewerbungsgespräche. Der Anteil der eingeladenen Personen mit Migrationshintergrund soll ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung – aktuell 40 Prozent – entsprechen. Weitere Bedingung: Die eingeladenen Bewerber müssen die nötige Qualifikation haben.

Das Gesetz sieht auch vor, dass Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt angeworben und nach den Auswahlgesprächen „in besonderem Maße berücksichtigt werden“ sollen. Jedenfalls bei gleichwertiger Qualifikation und wenn die im Grundgesetz vorgeschriebene Bestenauslese eingehalten wird. Für den Migrationshintergrund zählt allein die Selbstauskunft der Bewerber, dass sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht per Geburt besaßen.

Bereits bevor das neue Partizipationsgesetz 2021 in Kraft trat, gab es in der Justizverwaltung Zweifel am Entwurf der damaligen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke). Nach einer Prüfung wies die zuständige Abteilung der Justizverwaltung auf verfassungsrechtliche Bedenken hin. Die Experten wiesen 2020 darauf hin, dass die pauschale Quote für Bewerber mit Migrationshintergrund bei der Einladung zu Auswahlgesprächen der Bestenauslese widerspricht.

Grünen-Senator ignorierte verfassungsrechtliche Bedenken

Der Grundsatz werde sogar verletzt, wenn Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen werden, die zwar die Mindestvoraussetzungen erfüllen, aber nicht zur Gruppe der besten Bewerber zählen.

Den damaligen Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) interessierten die schwerwiegenden Bedenken offenbar wenig. Die Justizverwaltung zeichnete 2021 den Beschluss des rot-rot-grünen Senats, nämlich den Gesetzesentwurf, mit.

Für Bewerber bei der Berliner Staatsanwaltschaft hatten die verfassungswidrige Gesetzesnorm und die Quoten konkrete Folgen. Wer zwar gute Noten hatte, aber keinen Migrationshintergrund, wurde nach Tagesspiegel-Informationen von der Einladungsliste für die Auswahlgespräche gestrichen.

Migrationshintergrund kann Qualifikation übertrumpfen

Stattdessen wurden Bewerber mit Migrationshintergrund eingeladen, obwohl sie wegen ihrer Noten auf der Noten-Rangliste unter den ausgeladenen Bewerbern standen. Um die Quote zu erfüllen, wurden alle Bewerber danach eingeteilt, ob sie einen Migrationshintergrund haben oder nicht.

Dann wurden jeweils die am besten qualifizierten Bewerber von jeder der beiden Listen eingeladen. 60 Prozent der eingeladenen Bewerber hatten keinen, 40 Prozent einen Migrationshintergrund. Selbst wenn Bewerber mit Migrationshintergrund in der Gesamtrangliste aller Personen schlechter qualifiziert waren, konnten sie so bessere Mitbewerber ohne Migrationshintergrund überholen und wurden dann für die Einstellung eingeladen.

Als dieses Vorgehen von Generalstaatsanwältin Koppers in der Justizverwaltung im Herbst 2025 bekannt wurde, ließ Senatorin Badenberg alles überprüfen. Die zuständige Abteilung kam dann in einem Gutachten zum Ergebnis, dass die Einladungsquote nicht nur gegen die Bestenauslese verstößt.

Berlins Generalstaatsanwältin Margarete Koppers verstieß beim Auswahlverfahren von Bewerbern gegen die Prinzipien der Bestenauslese und der Gleichbehandlung.

© picture alliance/dpa

Auch der Grundsatz, dass alle Menschen etwa wegen ihrer Herkunft weder bevorzugt noch benachteiligt werden dürfen, werde durch diese Vorauswahl verletzt. Wenn Bewerber auf diese Weise – durch Verstoß gegen das Grundgesetz – dann einen Job bekämen, wäre das verfassungsrechtlich auch ein Problem.

Für staatliches Handeln gilt ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass.

Felor Badenberg (CDU), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz

Ein von der Justizverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten externer Experten bestätigte den Befund zum Partizipationsgesetz: Es verstoße gegen die Bestenauslese und das Verbot der Bevorzugung, zugleich verletze es Bewerber ohne Migrationshintergrund, die besser oder gleich geeignet sind, aber wegen der Gesetzesregeln nicht ausgewählt werden, in ihren Rechten.

Das Gutachten

Zu den infrage stehenden Passagen des „Gesetzes zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft des Landes Berlin“ – kurz Partizipationsgesetz – stellen die Gutachter fest:

Sie verletzten das für den öffentlichen Dienst zwingende Prinzip der Bestenauslese und das Bevorzugungsverbot. Die Anwendung dieser Vorschriften verletze den sogenannten Bewerbungsverfahrensanspruch von Personen ohne Migrationshintergrund, die besser oder gleich geeignet sind, aber wegen wortlautgetreuer Anwendung des Partizipationsgesetzes für eine öffentliche Stelle nicht ausgewählt werden.

Integration soll weiter gefördert werden

Vielfalt sei eine Stärke und gelebte Realität in Berlin, sagte Badenberg. Sie unterstütze es deshalb, Integration zu fördern und Teilhabe zu ermöglichen. „Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass“, sagte Badenberg. „Der Zugang zu öffentlichen Ämtern muss nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen. Das ist der verfassungsrechtliche Grundsatz der Bestenauslese.“

Lesermeinungen zum Artikel

„Wir brauchen keine Quote. Es gibt mittlerweile in Berlin genug Menschen mit Migrationshintergrund, die ausreichend qualifiziert sind. Man gucke sich die Berliner Schülerschaft an. Frau Badenberg hat völlig recht. Qualifikation ist entscheidend, und das kriegen die Schüler mit Migrationshintergrund genauso hin wie alle anderen auch. Die sprechen fließend Deutsch, die sind hier aufgewachsen, das sind genauso Berliner wie alle, die hier wohnen.“

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Badenberg kündigte an, dass das weiter geltende Gesetz nun verfassungskonform angewendet werden soll. Bewerber mit Migrationshintergrund sollen eingeladen werden, wenn damit im Vergleich zu anderen Bewerbern nicht gegen die Bestenauslese verstoßen wird. Und bei der Besetzung der Stellen soll ein Migrationshintergrund nicht dazu führen, dass diese Bewerber dann bevorzugt werden.

Generalstaatsanwältin Koppers soll mehrfach versucht haben, in der Justizverwaltung dagegen zu intervenieren und sich für die alte Regelung starkzumachen – ohne Erfolg. Senatorin Badenberg will nun auf den Koalitionspartner SPD zugehen, um eine Lösung für die verfassungswidrigen Passagen im Gesetz zu finden.

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