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„Schlicht nicht praktikabel“: Studie zum Demonstrationsrecht passt Berliner Innenverwaltung nicht

2026-03-17
In gesellschaft Vom Alexander Fröhlich

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Die Evaluation des von Rot-Rot-Grün 2021 durchgesetzten Versammlungsfreiheitsgesetzes wird zum Politikum. Die Senatsinnenverwaltung hatte bei der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) dazu eine Studie für 200.000 Euro in Auftrag gegeben – und ist mit dem Ergebnis höchst unzufrieden.

„Die Studie weist schwere methodische Mängel auf. Aufgrund einiger weniger Interviews wird die Arbeit der Polizei grob verallgemeinert“, sagte Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) dem Tagesspiegel. „Wir haben jährlich 7500 Versammlungen in Berlin. Der Großteil der Vorschläge des Gutachtens ist schlicht nicht praktikabel.“

Das Gesetz gilt als das liberalste seiner Art in Deutschland – und es sieht vor, dass die Praxis evaluiert wird. Die Autoren der Studie würden es gern noch weiter liberalisieren. Doch der Innenverwaltung gehen einige Vorschläge schlicht zu weit.

Den Vorwurf der Wissenschaftsfeindlichkeit weist man in der Innenverwaltung entschieden zurück. Dort wird jedoch angezweifelt, dass die Studie wissenschaftlich fundiert ist: Es sei eher eine soziologische Abhandlung als ein rechtliches Gutachten.

Studie empfiehlt mehr Freiheit und weniger Verantwortung für Demo-Anmelder

So fordern die Autoren, dass die Kooperationsgespräche zwischen Demo-Anmeldern und Versammlungsbehörde der Polizei „auf Augenhöhe“ stattfinden sollen. In der Innenverwaltung wird befürchtet, dass Auflagen – auch zum Schutz der Demos – kaum mehr möglich sind, sondern als Empfehlungen versanden.

Die Studie empfiehlt außerdem, dass es keine Versammlungsleiter mehr geben soll, die etwa für Verstöße gegen Auflagen oder Straftaten aus einer Demo heraus mit Bußgeldern zur Verantwortung gezogen werden können. Künftig soll es nur noch „Ansprechpersonen“ geben.

Im Gutachten heißt es: „Insbesondere Menschen in prekären finanziellen Verhältnissen können von den Folgen stärker betroffen sein. Dies birgt die Gefahr von Abschreckungswirkungen: Die Furcht vor Sanktionen kann dazu führen, dass Betroffene künftig davon absehen, erneut Versammlungen durchzuführen.“ Wenn die Angst vor Ordnungswidrigkeiten dazu führe, dass Personen keine Versammlung mehr abhalten, wäre dies eine Ungleichbehandlung aufgrund des sozialen Status nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz.

Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die geltenden Regeln zu halten.

Christian Hochgrebe (SPD), Innenstaatssekretär

Innenstaatssekretär Hochgrebe zeigt sich fassungslos. „Die Verfasser des Berichts gehen offenbar davon aus, dass es versammlungsleitenden Personen nicht zugemutet werden kann, sich an die geltenden Regeln zu halten“, sagte er.

Die Autoren verweisen auf Grundlage von einzelnen Aussagen interviewter Beamter darauf, dass es in der Polizei „tief verankerte Freund-Feind-Dichotomien und wenig Verständnis“ gebe, dass Menschen den Staat und die Polizei kritisieren und ablehnen. Als Beispiel führen die Autoren an, dass die Polizei die Demonstrationen einordnet, etwa als „links“, „linksextrem“ oder „palästinensisch“, und „polizeifreundliche“ Aussprüche als Risikomerkmal einordnet. In der Innenverwaltung wird darauf verwiesen, dass die Polizei sich auf Demonstrationen vorbereiten und auch das Risiko für die eingesetzten Beamten einschätzen müsse.

Die Furcht vor Sanktionen kann dazu führen, dass Betroffene künftig davon absehen, erneut Versammlungen durchzuführen.

Studie zum Versammlungsfreiheitsgesetz der Hochschule für Wirtschaft und Recht

Den restriktiven Umgang der Polizei mit der Parole „From the River to the Sea“, die mit dem Verbot der islamistischen Miliz Hamas im Herbst 2023 ebenfalls untersagt wurde, kritisieren die Autoren ebenso. Bei der Innenverwaltung wird daran erinnert, dass viele andere Demonstrationen friedlich verliefen, es aber gerade bei propalästinensischen und israelfeindlichen Versammlungen nicht selten Probleme gebe.

Besonders nehmen die Autoren der Studie aber das Vorhaben der schwarz-roten Koalition ins Visier, den von Rot-Rot-Grün gestrichenen Begriff der öffentlichen Ordnung wieder ins Gesetz zu schreiben. Darunter versteht das Bundesverfassungsgericht die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln und Moralvorstellungen einer Gesellschaft, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens angesehen wird.

In anderen Bundesländern ist die öffentliche Ordnung als „Ultima Ratio“ für Beschränkungen oder ein Verbot einer Demo enthalten. Für die Autoren der Evaluation droht damit die Gefahr, dass die „Dominanzgesellschaft“ die Meinungen von Minderheiten, die vom gesellschaftlichen Konsens abweichen, kleinhalten könne.

Stephan Weh, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht das anders. „CDU und SPD wissen, dass sie beim Versammlungsfreiheitsgesetz nachjustieren müssen“, sagte er. „Extremisten jeglicher Couleur haben uns in den letzten Jahren immer wieder vor Augen geführt, dass das Gesetz klaffende Lücken aufweist, durch die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für Hass, Hetze und Gewalt missbraucht wird.“

Die Evaluierung sei eine theoretische Betrachtung, die bei der Novellierung berücksichtigt werden sollte. „Aber bei allem Respekt für die wissenschaftliche Arbeit darf sie allein aber nicht der Maßstab sein“, sagte Weh. Die GdP erwarte, dass „vor allem Praktiker“ angehört werden.

„Am Ende des Tages bringt alle Freiheit nämlich nichts, wenn wir sie nicht mehr schützen können“, sagte Weh. „Der Demotourismus in die Hauptstadt, den niemand mehr leugnen kann, hat uns längst über die Grenzen des Machbaren hinausgebracht.“

Auch Innenstaatssekretär Hochgrebe ließ nicht erkennen, dass alle Empfehlungen der HWR umgesetzt werden. „Geplant ist, noch vor der Sommerpause ein neues Versammlungsfreiheitsgesetz zu verabschieden“, sagte er.

„Die Evaluation gefällt der Innenverwaltung nicht, weil sie nicht nur die Perspektive der Polizei beleuchtet, sondern alle betroffenen Akteure in den Blick nimmt“, sagte Grünen-Innenexperte Vasili Franco. Der Umgang der Innenverwaltung mit der Wissenschaft wirke zunehmend feindselig.

Grüne und Linke befürchten Einschränkung der Versammlungsfreiheit

„Demonstrationen werden zunehmend als Gefahr und nicht als Grundrecht betrachtet. Manchmal scheint die Innenverwaltung zu vergessen, dass sie nicht für den Abbau, sondern für den Schutz der Grundrechte zuständig ist“, sagte Franco. „Wer Demos auf Grundlage der öffentlichen Ordnung einschränken oder gar verbieten möchte, offenbart ein autoritäres Staatsverständnis.“

Ähnlich äußerte sich Linke-Innenexperte Niklas Schrader. „Offenbar passen der Koalition die Ergebnisse nicht in den Kram, da sie der ohnehin geplanten Einschränkung der Versammlungsfreiheit im Wege stehen“, sagte Schrader. Hochgrebe warf er Wissenschaftlichkeit und eine absolute Respektlosigkeit gegenüber den Forschenden vor.

„Die HWR ist seit vielen Jahren erfolgreich in der Polizeiausbildung tätig und verfügt über weitreichende Expertise zu dem Thema“, sagte Schrader. Es gehe bei der Versammlungsfreiheit nicht darum, „die Handhabung von Versammlungen für die Polizei so bequem und Beschränkungen so leicht wie möglich zu machen“.

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