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Abgeordnetenhaus: Vergabe von Fördermitteln: U-Ausschuss nimmt die Arbeit auf

2026-01-17
In gesellschaft Vom admin

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Der Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördermitteln für Projekte gegen Antisemitismus hat seine Arbeit aufgenommen. Seine Mitglieder kamen zur konstituierenden Sitzung im Abgeordnetenhaus zusammen, nachdem sie erst am Donnerstag gewählt wurden. Der Ausschuss werde künftig jeweils freitags in der Woche tagen, in der auch Plenarsitzung im Abgeordnetenhaus ist, sagte die Linke-Abgeordnete und Ausschussvorsitzende Manuela Schmidt der Deutschen Presse-Agentur. 

„Das Ziel ist, bis zum Sommer einen Bericht ans Parlament zu übergeben“, erklärte Schmidt. Bei der ersten Zusammenkunft seien unter anderem der Zeitplan und die Verfahrensregeln abgestimmt worden. „Wir haben auch schon den ersten Beweisantrag gestellt.“ Dabei geht es um die Anforderung von Akten, in die einzelne Abgeordnete bereits Einsicht genommen haben. 

„Gerade dieses Thema ist nicht nur politisch wichtig, sondern auch für die Stadt Berlin“, sagte Schmidt. „Wie wollen wir mit unseren jüdischen Nachbarinnen und Nachbarn leben, wenn wir nicht einmal bei so einer wichtigen Arbeit eine korrekte Fördermittelvergabe hinbekommen?“

Es geht um Steuergelder

Schmidt wies noch auf einen anderen Aspekt hin: „Wir entscheiden hier über Steuergelder. Schon alleine da besteht die Pflicht, dass die Menschen sich darauf verlassen können, dass diese Mittel korrekt und transparent vergeben werden.“ 

Der Untersuchungsausschuss war auf Antrag von Linken und Grünen eingesetzt worden. Sie werfen dem früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) und seiner Nachfolgerin Sarah Wedl-Wilson (parteilos) vor, Fördermittel für Projekte gegen Antisemitismus nach unklaren Kriterien und auf Druck aus der CDU-Fraktion vergeben und damit gegen Haushaltsregeln verstoßen zu haben.

Es geht dabei um eine Größenordnung von mehr als drei Millionen Euro aus einem Etat der Kulturverwaltung für „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“. Die CDU-Fraktion hat die Vorwürfe zurückgewiesen. 

Dem Ausschuss gehören neben der Vorsitzenden drei Abgeordnete aus der CDU-, zwei aus der SPD- und der Grünen-Fraktion an. Dazu kommen noch jeweils die Stellvertreterinnen und Stellvertreter. 

Für die beiden Vorschläge aus der AfD-Fraktion gab es bei der Wahl der Mitglieder keine Mehrheit. Die AfD-Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker kündigte eine Klage beim Berliner Verfassungsgericht an. Im Untersuchungsausschuss müsse nach geltender Rechtslage jede Fraktion durch ein Mitglied vertreten sein.

© dpa-infocom, dpa:260116-930-555660/1

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