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Steuerpolitik: Evers: Berlin bekommt nicht mehr Geld durch die Grundsteuer

2025-03-25
In gesellschaft Vom admin

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Für die Berechnung der Grundsteuer gelten seit Anfang des Jahres neue Regeln. Der aktuelle Wert von Immobilien und Grundstücken wird stärker als bisher berücksichtigt. Was heißt das für die Steuerzahler in Berlin? Finanzsenator Stefan Evers (CDU) zieht eine erste Zwischenbilanz: 

Spült die Reform der Grundsteuer Berlin mehr Geld in die Kassen?

Das Ziel, Berlins Steuerzahler durch die Grundsteuerreform insgesamt nicht mehr zu belasten als vorher, ist aus Sicht der Finanzverwaltung erreicht. „Wir haben zur Reform der Grundsteuer immer gesagt: Das Wohnen soll im Durchschnitt nicht teurer werden“, sagte Evers. Alle vorliegenden Zahlen zeigten, dass das Steueraufkommen auf dem bisherigen Niveau bleibe. 

Das heißt, dass sich die Grundsteuer in vielen Fällen ändert, in manchen auch deutlich mehr gezahlt werden muss, in anderen einiges weniger - unterm Strich aber nimmt das Land Berlin 2025 etwa so viel Grundsteuer ein wie vor der Umsetzung der Reform. 

So beliefen sich die Einnahmen aus der Grundsteuer, die Immobilien- und Grundstücksbesitzer bezahlen müssen, 2024 auf 870,5 Millionen Euro. Für 2025 sind 885,8 Millionen angesetzt, wobei die Finanzverwaltung davon ausgeht, dass der Betrag, der bis Ende des Jahres bei den Finanzämtern eingeht, darunter liegen wird - die Größenordnung ist also die gleiche. 

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Gibt es bei der Grundsteuer einen berlinweiten Trend? 

Nein, die Auswirkungen der Reform sind je nach Finanzbezirk sehr unterschiedlich. So lagen die festgesetzten Beträge für Friedrichshain-Kreuzberg in 2024 bei 64.580.000 Euro, für 2025 sind es rund 89.931.200 - ein deutlich höherer Wert. 

Ähnlich sieht es in Mitte/Tiergarten aus: Dort waren es im vergangenen Jahr 94.580.000, in diesem sind rund 122.425.000 Euro festgesetzt. Anders ist es in Spandau: Dort sanken die Beträge von 61.825.000 auf 39.750.200. 

In Lichtenberg waren es 47.817.000, der neue Wert liegt bei rund 42.261.300 Euro. In Charlottenburg und Marzahn-Hellersdorf blieb der Wert auf dem gleichen Niveau. 

Daten dazu, wie viele Berliner tatsächlich mehr bezahlen müssen und wie viele weniger, könne die Finanzverwaltung nicht nennen, sagte Evers. Die erste Quartalszahlung nach Umsetzung der Reform war zum 15. Februar fällig. Die Beiträge beliefen sich nach Angaben der Finanzverwaltung auf 173 Millionen Euro, im Jahr davor waren es 175 Millionen.  

Wie viele Härtefälle gibt es?

In der Erwartung, dass es in Fällen, in denen die Grundsteuer deutlich steigt, für manche durchaus schwierig werden kann, gibt es in Berlin eine Härtefallregelung für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser. 

„Bislang wurden 200 Härtefallanträge gestellt. Das ist eine überschaubare Zahl“, sagte Evers. Solche Anträge sind formlos beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Allerdings müssen zur Begründung des Antrags Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig dargelegt werden. 

Wie viele Steuerzahler protestieren gegen ihren Bescheid?

Der Versand der Grundsteuerbescheide ist Mitte Oktober gestartet und inzwischen praktisch abgeschlossen, wie Evers sagte. Insgesamt wurden bisher rund 868.000 Bescheide verschickt. Etwa ein Prozent steht noch aus. 

Nicht immer waren die Empfänger zufrieden: Bis Weihnachten wurden bereits in rund 1.000 Fällen Einspruch gegen die Bescheide eingelegt. Inzwischen sind es nach Angaben der Finanzverwaltung etwa doppelt so viele. 

Wie geht es weiter?

Die Steuer trifft Grundstücks- und Immobilieneigentümer, indirekt aber auch Mieterinnen und Mieter, weil Vermieter die Steuer umlegen können und das in der Regel auch tun.

„Wir werden die Erfahrungen aus der Umsetzung der Grundsteuerreform evaluieren“, kündigte Evers an. „Dabei werden wir insbesondere auch die Erfahrungen derjenigen Bundesländer auswerten, in denen andere Modelle zur Anwendung kommen.“

Warum gab es die Reform überhaupt?

Die Grundsteuer musste wegen eines Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die Richter hatten die bisherige Erhebung als grundgesetzwidrig eingeschätzt. 

Sie argumentierten, der Grundstückswert, der besteuert wird, sei nicht mehr realitätsgerecht. Unter anderem sahen sie kritisch, dass die Grundstückswerte seit Jahrzehnten nicht angepasst wurden und Wertsteigerungen nicht berücksichtigten. 

Nach Überzeugung des Verfassungsgerichts wurde für vergleichbare Immobilien zum Teil eine ganz unterschiedliche Höhe an Grundsteuer fällig. Seit 2025 gelten deshalb neue, einheitlichere Berechnungsgrundlagen.

Gelten in ganz Deutschland die gleichen Regeln für die Reform?

Nein. Bei der Umsetzung der Reform hatten die Länder durchaus Spielräume. Berlin hat den für die Berechnung der Steuerhöhe wichtigen Hebesatz von 810 auf 470 Prozent fast halbiert. 

Außerdem wurde die sogenannte Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke angepasst. Sie liegt in der Hauptstadt jetzt bei 0,31 Promille, bei unbebauten Grundstücken sind es mit 0,45 deutlich mehr.

© dpa-infocom, dpa:250324-930-412397/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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