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Mammutverfahren: Nach drei Jahren: Urteil im Wirecard-Prozess in Sicht

2025-12-17
In wirtschaft Vom admin

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Im Münchner Wirecard-Prozess steuert das Landgericht München I nach über drei Jahren auf das Urteil zu. Der Mammutprozess gegen den früheren Konzernchef könnte nach derzeitigem Stand in der ersten Hälfte nächsten Jahres enden. Das Gericht veröffentlichte am Mittwoch die Liste der Sitzungstage im kommenden Jahr, die nur noch bis zum 29. Juni reicht. In den Vorjahren hatte die IV. Strafkammer jeweils im Dezember immer das gesamte folgende Jahr durchterminiert.

Termine für Plädoyers und Urteil sind jedoch noch nicht festgelegt. Die neue Terminliste bedeutet auch nicht, dass der Vorsitzende Richter Markus Födisch am 29. Juni das Urteil verkünden würde oder müsste. Denn die Richter könnten einerseits durchaus früher fertig werden oder anderenfalls bei Bedarf weitere Prozesstage anhängen. 

Kammer wollte eigentlich vor Neujahr das Urteil sprechen

Födisch hatte im Sommer deutlich gemacht, dass die Kammer das Verfahren am liebsten vor dem Jahreswechsel beenden würde. Dieser Wunsch ging nicht in Erfüllung, doch ist klar, dass die Richter den am 8. Dezember 2022 eröffneten Prozess zu einem Ende bringen wollen. Der letzte Zeuge wird im Laufe des Januars erwartet, anschließend können die Verteidiger noch weitere Anträge stellen. Zum Ende eines jeden Strafprozesses folgen die Plädoyers mit den Strafanträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, danach das Urteil.

Braun beteuert weiter Unschuld 

Der einstige Milliardär Braun ist der Hauptangeklagte in dem Verfahren um den mutmaßlichen Milliardenbetrug bei Wirecard. Der österreichische Manager argumentiert seit Prozessbeginn, er sei unschuldig und selbst von den wahren Tätern getäuscht worden: einer Bande um den abgetauchten früheren Vertriebsvorstand Jan Marsalek und den Mitangeklagten Oliver Bellenhaus. Letzterer erhebt seinerseits schwere Anschuldigungen gegen Braun und hat dem früheren Konzernchef im Prozess vorgeworfen, einen Opfermythos zu verbreiten. 

Der einst von vielen Kleinaktionären als Technologieprophet verehrte Braun hofft auf einen Freispruch. Die Richter haben jedoch nicht erkennen lassen, dass sie Braun glauben. Ablesen lässt sich das unter anderem daran, dass der einstige Vorstandsvorsitzende seit fünfeinhalb Jahren in Untersuchungshaft sitzt und nicht unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt wurde.

© dpa-infocom, dpa:251216-930-432688/1

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