Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich auf die Grundzüge eines neuen Heizungsgesetzes verständigt. Dies gaben die Fraktionen am Dienstagabend bekannt. Die Neuregelung soll das umstrittene Gebäudeenergiegesetz der Ampel-Koalition ersetzen.
Öl- und Gasheizungen sollen weiter in Wohnhäusern eingebaut werden. Das von der Ampel-Regierung eingeführte Gesetz solle so geändert werden, dass alle Heizungen wieder möglich seien, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) in Berlin.
Die noch von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes, oft als Heizungsgesetz bezeichnet, trat Anfang 2024 in Kraft. Ziel ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Voraussetzung „Bio-Treppe“
Umstritten war vor allem der Kern des GEG, der Paragraf 71. Demnach sollte jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung wird nun abgeschafft. „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen“, hieß es.
Das Gesetz soll einen neuen Namen bekommen: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz solle technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Voraussetzung für den Einbau neuer fossiler Heizungen ist eine „Bio-Treppe“. Ab dem 1. Januar 2029 müssen diese Anlagen einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan oder synthetische Treibstoffe nutzen. Dieser Anteil soll 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen und bis 2040 in drei weiteren Schritten ansteigen.
Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll der CO2-Preis entfallen. „Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern, die sich heute schon beim Heizungstausch überwiegend für eine Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden“, hieß es in dem Papier. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zusätzlich zu den Vorgaben für Hausbesitzer nimmt die Koalition die Energieversorger in die Pflicht. Lieferanten von Erdgas und Heizöl – „Inverkehrbringer“ – müssen ab 2028 eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote erfüllen. Diese startet bei bis zu einem Prozent und soll schrittweise steigen, um den CO2-Ausstoß im Gebäudesektor zu senken.
Es sollen verschiedene Arten von Wasserstoff erlaubt werden: Neben „grünem“ Wasserstoff aus erneuerbaren Energien sind auch „blauer“ aus Erdgas mit CO2-Abscheidung, „türkisfarbener“ aus der Methanpyrolyse und „orangefarbener“ Wasserstoff aus Biomasse oder Abfall zugelassen.
Scharfe Kritik von den Grünen: „Ein Geschenk an die Gaslobby“
Die Grünen im Bundestag kritisierten den Beschluss scharf. „Ohne die 65-Prozent-Regel werden wir unsere Klimaziele deutlich verfehlen“, sagte ihr baupolitischer Sprecher Kassem Taher Saleh dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Wir machen uns weiter abhängig von fossilem Öl und Gas – auch von autokratischen Staaten. Am Ende zahlen die Bürgerinnen und Bürger für die steigenden Kosten.“
Die sogenannte Grüngasquote werde zwar als technologieoffen verkauft, sei aber keine Lösung, kritisierte der Abgeordnete: „Grüne Gase werden auf absehbare Zeit knapp und teuer bleiben. Das ist kein Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern ein Geschenk an die Gaslobby“, so Saleh.
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Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes schaffe neue Unsicherheit, „weil sie den Klimaschutz massiv schwächt und das Leben teurer macht“, sagte Taher Saleh. Die Union setze ihr „populistisches Wahlkampfversprechen“ durch, während der Koalitionspartner SPD eingeknickt sei. „Statt gegenüber Merz, Spahn und Söder Rückgrat zu zeigen, treibt sie die Menschen in eine neue Heizkostenfalle“, so der Grünen-Politiker.
Das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten
Spezielle Regelungen sollen Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen bewahren. Zudem sollen Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern bei der Wärmeplanung entlastet werden. Für sie ist ein vereinfachtes Verfahren geplant, das den bürokratischen Aufwand auf etwa 20 Prozent der regulären Anforderungen reduzieren soll. Die Bundesregierung will den Angaben zufolge bis Ostern einen Gesetzentwurf im Kabinett beschließen. Das neue Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Im vergangenen Jahr stieg der Absatz von Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um 55 Prozent auf 299.000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizungen Wärmepumpen gewesen, so der Bundesverband Wärmepumpe. Ursprüngliche Ausbauziele wurden aber deutlich verfehlt. Der Verband warnte davor, dass ein reformiertes Gesetz zur Investitionsbremse werden könnte. (dpa, Reuters)