Über kaum ein Regierungsvorhaben wurde in den vergangenen Jahren so energisch gestritten wie über das sogenannte Heizungsgesetz der Ampelregierung. Dabei handelte es sich streng genommen eigentlich nur um eine Novelle des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes.
Doch deren Wirkung war weitreichend. Die vom damaligen Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen) durchgesetzte Reform gab de facto allen Öl- und Gasheizungen in Deutschland ein Verfallsdatum. Hausbesitzer sahen sich gezwungen, zumindest mittelfristig über Alternativen wie eine Wärmepumpe, Holzpellets oder Fernwärme nachzudenken.
Kritiker sahen darin ein übergriffiges Hineinregieren in den Heizungskeller. Die Union schwor im Wahlkampf, Habecks Heizungsgesetz wieder abzuschaffen. Nun soll das Gebäudeenergiegesetz tatsächlich durch das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt werden.
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Nach langem Streit hat sich die schwarz-rote Koalition auf Eckpunkte dazu verständigt. „Wir haben Wort gehalten“, freute sich am Dienstagabend bei der Vorstellung im Reichstagsgebäude Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) – obwohl es noch ein langer Weg ist, bis aus den jetzt beschlossenen Eckpunkten ein fertiges Gesetz wird.
Doch welche Änderungen plant die schwarz-rote Koalition überhaupt und was bedeuten sie für Klima und Verbraucher? Ein Überblick über die wichtigsten Punkte.
Welche Vorgaben kippt Schwarz-Rot?
Aufgehoben werden soll vor allem die sogenannte 65-Prozent-Regel. Der von Habeck ins GEG eingefügte Paragraf 71 sah vor, dass alle neu installierten Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Greifen sollte diese Regelung, sobald die Kommunen ihre Wärmeplanung abgeschlossen haben, also sobald die Hausbesitzer die Information erhalten haben, ob in ihrem Stadt- oder Ortsteil künftig Fernwärme angeboten wird.
Gestrichen werden soll zudem Paragraf 72, den bereits die schwarz-rote Koalition unter Angela Merkel (CDU) in das Gebäudeenergiegesetz aufgenommen hatte. Er sah vor, dass Hausbesitzer Heizkessel 30 Jahre nach ihrem Einbau außer Betrieb nehmen und durch eine neue Heizung ersetzen müssen – wobei es für diese Vorschrift eine Reihe von Ausnahmen gab.
Beide Vorgaben zusammen sollten dafür sorgen, dass Öl- und Gasheizungen nach und nach durch Wärmepumpen, Holzpellet-Heizungen, Fernwärme oder andere klimafreundlichere Heizungsformen ersetzt werden.
Was heißt das jetzt für Hausbesitzer?
„Für alle Eigentümer gilt künftig: freie Heizungswahl – vom Einfamilienhaus auf dem Land bis zur Mietwohnung in der Stadt“, erklärt Katherina Reiche. Diese Aussage ist allerdings vor allem Ausdruck politischer Rhetorik. Denn nach wie vor müssen Hausbesitzer einige Regeln beachten.
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Richtig ist: Beim Austausch einer Heizung können sich Hausbesitzer nach den Plänen der schwarz-roten Koalition künftig entscheiden, ob sie auf Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse, hybride Heizungsmodelle oder weiterhin auf eine Gas- oder Ölheizung setzen wollen.
Allerdings dürfen sie neue fossile Heizungen nur einbauen, wenn diese mit einem zunehmenden Anteil von CO₂‑neutralen Brennstoffen betrieben werden. Ab 2029 soll der Anteil von aus Pflanzen gewonnenen Brennstoffen wie Biomethan oder von klimaneutral hergestellten synthetischen Treibstoffen mindestens zehn Prozent betragen. Danach soll er schrittweise weitersteigen.
Allerdings: Wer ein neues Haus bauen will, wird auch in Zukunft um eine CO₂-neutrale Heizung wie eine Wärmepumpe kaum herumkommen. Denn die Europäische Union schreibt vor, dass ab 2030 alle neuen Gebäude beim Heizen keine Emissionen mehr ausstoßen dürfen.
Was ändert sich für Wirtschaft und Kommunen?
Kommunen müssen weiterhin eine Wärmeplanung vorlegen. Für kleine Kommunen bis 15.000 Einwohner will die Koalition nach eigenen Angaben allerdings den Aufwand um bis zu 80 Prozent reduzieren.
Neue Auflagen gibt es für die Händler von Erdgas und Heizöl. Wer diese fossilen Brennstoffe in Verkehr bringt, muss künftig einen bestimmten Anteil von Biotreibstoffen oder synthetischen Treibstoffen beimischen. Im Jahr 2028 soll diese sogenannte Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote mit einem Prozent starten.
Heizungsinstallateure erhalten hingegen mehr Freiraum. Sie werden noch sehr viel länger als gedacht, Öl- und Gasheizungen anbieten können. In der Wärmepumpen-Branche fürchtet man um das Geschäft.
2025 stieg der Absatz laut dem Bundesverband Wärmepumpe (bwp) um 55 Prozent auf 299 000 Stück. Erstmals seien knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Heizgeräte Wärmepumpen. Damit haben sich die Verkaufszahlen nach einem deutlichen Einbruch im Jahr 2024 auf 193.000 Wärmepumpen stabilisiert. Schwarz-Rot will allerdings zumindest die Förderung für Wärmepumpen fortführen.
Wie teuer wird das Heizen?
Für Hausbesitzer, die jetzt neue Öl- oder Gasheizungen einbauen, könnte es aus gleich zwei Gründen teuer werden. Denn Bio-Methan oder Bio-Heizöl ist nur begrenzt verfügbar und synthetische Kraftstoffe gibt es bisher so gut wie gar nicht. So ist am Markt kaum mit erneuerbarer Energie hergestellter grüner Wasserstoff verfügbar.
Angesichts dieses geringen Angebots wären grünes Gas oder Heizöl sehr teuer. Und auch fossile Brennstoffe dürften wegen des europäischen Emissionshandels für CO₂ immer teurer werden. „Das kann für Haushalte zum Kostenschock werden, wenn CO₂-Preise steigen und spätere Umrüstungen abrupt nachgeholt werden müssen“, sagte Claudia Kemfert, Energie- und Klimaexpertin beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, dem Tagesspiegel.
Die Sozialdemokraten wollen verhindern, dass Mieter den Preis zahlen, wenn Vermieter nicht auf Fernwärme oder eine Wärmepumpe umsteigen wollen. „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“, heißt es auf ihren Druck hin im Eckpunktepapier.
Was bedeutet das für den Klimaschutz?
Die SPD hat aus Klimaperspektive stets für die 65-Prozent-Quote gekämpft. Nun verkaufen die Sozialdemokraten es als Erfolg, dass zumindest die Grüngas- und Grünölquote kommen wird, also auch bestehende Heizungen klimafreundlicher werden.
Eine Grüngasquote ersetzt weder eine klare Elektrifizierungsstrategie noch eine ambitionierte Sanierungsoffensive, sondern verlängert fossile Abhängigkeiten.
Energieökonomin Claudia Kemfert
Die neue Devise der schwarz-roten Klimapolitik rief CSU-Landesgruppenchef Andreas Hoffmann am Dienstagabend im Reichstag aus: „Klimaschutz muss Spaß machen.“ Doch die entscheidende Frage ist, ob er dann noch wirksam ist. Nicht nur in der Opposition, sondern auch in der Forschung, der Energiewirtschaft sowie bei Umweltorganisationen zweifelt man daran.
Grüne und Linke bezeichneten die Eckpunkte als ökologisches und soziales Desaster. Die Energieökonomin Kemfert hält die Aufweichung des GEG aus klimapolitischer Sicht für einen Rückschritt. „Eine Grüngasquote ersetzt weder eine klare Elektrifizierungsstrategie noch eine ambitionierte Sanierungsoffensive, sondern verlängert fossile Abhängigkeiten“, sagte die Forscherin dem Tagesspiegel.
Und auch beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sieht man in der Abschaffung der 65-Prozent-Regel eine „Gefahr, dass die Klimaziele im Gebäudesektor nicht erreicht werden“. Schon jetzt erfüllt der Sektor seine Klimaziele nicht.
Die Richter des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts forderten die Bundesregierung deshalb erst im Januar auf, beim Klimaschutzprogramm nachzubessern und konkrete Maßnahmen vorzulegen, um die verbleibende CO₂‑Lücke zu schließen. Die Chefin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, warf Schwarz-Rot vor, mit dem neuen Gesetz diese Aufforderung zu ignorieren.
Setzt die schwarz-rote Koalition diese Eckpunkte um, könnten Umweltschützer deshalb mit Verweis auf das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts neue Klagen einreichen. Davor fürchtet man sich bereits in der Unionsfraktion.
Wie geht es jetzt weiter?
Bisher haben sich Union und SPD nur auf Eckpunkte geeinigt. Diese müssen jetzt noch in ein Gesetz gegossen werden. Dafür müssen noch eine Reihe von Details geklärt werden, etwa in welchen drei Schritten der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bei neuen Heizungen bis 2040 steigt.
Bis Ostern, also in gut fünf Wochen, soll der Gesetzesentwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach wird er im Bundestag und Bundesrat beraten. Inkrafttreten soll das Gebäudemodernisierungsgesetz bis spätestens Ende Juni, also noch vor der parlamentarischen Sommerpause.