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Extremismus: Mehrjährige Haftstrafe nach Kämpfen im Libanon

2026-04-25
In gesellschaft Vom admin

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Er brüstete sich damit, von der Hisbollah ausgebildet worden zu sein – und ist wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in Berlin vor Gericht gelandet. Tatsächlich handelte es sich nach Überzeugung des Berliner Kammergerichts um „prahlerisches Gehabe“ in Chatnachrichten. Im Gefängnis bleibt der inzwischen 30-Jährige dennoch. Die Richter verurteilen den Berliner zu drei Jahren und neun Monaten Haft wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie ein Sprecher mitteilte.

Nach Überzeugung der Richter hat der Mann mit deutscher Staatsangehörigkeit zwischen Dezember 2023 und April 2025 im Libanon an bewaffneten Kämpfen teilgenommen. Dabei habe er mit Sturmgewehren geschossen. Zudem habe er mit Waffen für Fotos und Videos posiert und in sozialen Netzwerken mehrfach Propagandabeiträge, die die Hisbollah verherrlichten und deren Ziele unterstützten, veröffentlicht. 

Prahlerei in Chats 

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte dem 30-Jährigen in ihrer Anklage auch vorgeworfen, Mitglied der Hisbollah zu sein – einer „Organisation mit militant-islamistischer Ausrichtung, die als Ziel die Befreiung vom Libanon von westlichen Einflüssen und die Bekämpfung Israels verfolgt“.

Dies hat sich aus Sicht des Gerichts nicht feststellen lassen. Die Beweisaufnahme habe vielmehr ergeben, dass der 30-Jährige mit Chatnachrichten, in denen er sich damit brüstete, von der Miliz ausgebildet worden zu sein und mit „seiner Einheit“ im Kampf zu stehen, Chatpartnerinnen und gleichgesinnte Bekannte beeindrucken wollte. 

Waffen gehören Großfamilie

Tatsächlich hätten die von dem Angeklagten benutzten Kriegswaffen nicht der Hisbollah, sondern eine in der Bekaa-Ebene im Libanon ansässigen Großfamilie gehört. Diese sichere ihre Interessen und Aktivitäten durch solche Waffen aller Art ab, so die Richter. Der Berliner, dessen Familie aus dem Libanon stammt, sei dort oft zu Gast gewesen. 

Mit einem Urteil blieb das Gericht unter dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die auf fünf Jahre Haft plädiert hatte. Die Verteidigung hatte beantragt, den Angeklagten zu drei Jahren zu verurteilen und den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte war am 15. April 2025 in einer Neuköllner Wohnung festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Das Mitglied einer bekannten arabischen Großfamilie ist in der Vergangenheit mehrfach durch diverse Straftaten aufgefallen und verbüßte bereits eine mehrjährige Haftstrafe.

© dpa-infocom, dpa:260424-930-988955/1

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