Auf Fotos und Videos posierte er mit Kriegswaffen. Der 30-Jährige aus Neukölln, der sich seit Januar vor dem Berliner Kammergericht verantworten musste, ließ sich während eines Aufenthalts im Libanon mit zwei Kalaschnikows fotografieren. Eine andere Aufnahme zeigt ihn mit einer Panzerabwehrwaffe über der Schulter. Videos belegen, dass er sowohl die Sturmgewehre als auch die Panzerabwehrwaffe vom Typ RPG 7 selbst abfeuerte – zumindest auf einem Übungsgelände.

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Das Kammergericht verurteilte den 30-Jährigen am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Zur Last gelegt wurden ihm das „Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen“ sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. In den sozialen Medien hatte der Mann nicht nur die Waffen-Videos gepostet, sondern auch die Hisbollah verherrlicht, eine schiitisch-islamistische Terrororganisation, die Israel das Existenzrecht abspricht und vom Iran unterstützt wird.
Der Staatsschutzsenat des Kammergerichts folgte jedoch der Generalstaatsanwaltschaft Berlin beim Kernvorwurf der Anklage nicht: Eine Mitgliedschaft des Angeklagten in der Hisbollah und eine Beteiligung an Gefechten in einer Kampfeinheit der schiitisch-islamischen Terrormiliz habe sich „nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht bestätigt“, sagte die Vorsitzende Richterin Inga Sdunzig.
Der Angeklagte war im Dezember 2023 in den Libanon gereist, um einer Verhaftung in Deutschland zu entgehen. Die kriminelle Laufbahn des in Berlin geborenen Mannes, der einer bekannten libanesischen Großfamilie angehört, begann schon früh. Mit 14 Jahren wurde er zum ersten Mal straffällig, dann folgten mehr als 20 Verurteilungen wegen Gewalttaten, Raub und Erpressung.
„Im Krieg auf der Jagd nach Juden“
Das Gericht sah Anzeichen, die für eine Mitgliedschaft in der Hisbollah und auch für eine Beteiligung an Kämpfen sprechen. So schrieb der Angeklagte einmal, er befinde sich „im Krieg auf der Jagd nach Juden“. An anderer Stelle schrieb er, er trainiere für den „Krieg gegen Israel“, man müsse „die israelischen Hurensöhne alle abknallen“.
Nach dem Tod des Hisbollah-Führers Hassan Nasrallah 2024 zeigte er sich bestürzt und nannte ihn „unseren Chef“. Einen verstorbenen Hisbollah-Kämpfer, der den gleichen Nachnamen trägt wie der Angeklagte, feierte er als Märtyrer. In den sozialen Medien teilte er Propagandavideos der Terrororganisation.
Angeklagter bestritt Hisbollah-Mitgliedschaft
Vor Gericht gab der Angeklagte zu, dass er der Hisbollah ideologisch und emotional nahesteht. Aber er sagte aus, er sei nie Mitglied gewesen und habe nie für die Organisation gekämpft. Die Teilnahme an Kampfhandlungen will er nur vorgegeben haben, um sich von Frauen und gleichgesinnten Freunden bewundern zu lassen.
Die Vorsitzende Richterin betonte, der Senat sei „nicht naiv“ und folge den Angaben des Angeklagten nicht blind. Der Nachweis einer Mitgliedschaft in der Hisbollah sei aber nicht zu führen gewesen. Der Angeklagte hatte im Libanon mehrfach eine Familie besucht, die in Drogengeschäfte verwickelt sein soll und ein Anwesen in der Bekaa-Ebene bei Baalbek besitzt. Die Gegend gilt als Hisbollah-Hochburg.
Die vom Angeklagten benutzten Kriegswaffen gehörten diesem Clan, der „schwer bewaffnet“ sei und ein Schießgelände der Hisbollah nutzen durfte. Dagegen habe die Terrororganisation im Tatzeitraum ihre Trainingseinrichtungen weitgehend gemieden. Deswegen lasse sich nicht der Schluss ziehen, dass es sich um eine Ausbildung durch die Hisbollah gehandelt habe, sagte Sdunzig.
Sein Umgang mit Waffen wirkte dilettantisch
Zudem hantierten der Angeklagte und andere Männer in seinen Videos „teilweise dilettantisch“ mit Waffen. Er zeige eine „eher unreife Freude am Umgang mit Kriegswaffen“. Die Richterin verwies darauf, dass es sich bei der Hisbollah um eine professionalisierte Miliz mit militärischen Strukturen handelt. „Der Angeklagte entsprach in keiner Weise dem Anforderungsprofil der Hisbollah.“
Der Fall zeigt, wie hoch die juristischen Hürden für den Nachweis einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sein können. Im Juni 2024 verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg erstmals zwei Männer wegen Mitgliedschaft in der Hisbollah zu mehrjährigen Haftstrafen. Ermittler sehen das Urteil als „Meilenstein“.
Der Berliner Verfassungsschutz geht davon aus, dass die Hisbollah in der Hauptstadt ein Personenpotenzial von 300 Anhängern hat. Die Terrororganisation unterliegt in Deutschland seit 2020 einem Betätigungsverbot.