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Korruptionsaffäre im Gesundheitswesen: Ex‑KV-Vorstand in Berlin wegen Bestechlichkeit verurteilt

2026-04-25
In gesellschaft Vom admin

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Wegen Bestechlichkeit ist ein damaliges Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen einen mitangeklagten Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse erging wegen Bestechung eine Geldstrafe von 15.000 Euro. Vor mehr als zehn Jahren hätten die beiden Männer rechtswidrige Absprachen getätigt. Sie hätten allerdings keine persönlichen Vorteile erlangt, hieß es im Urteil. Geldzahlungen sollten an die KV gehen.

Es seien kodierte Krankheitsdiagnosen nachträglich ohne Einbindung der jeweiligen Ärzte verändert worden, um auf diesem Wege höhere Zuwendungen aus dem Gesundheitsfonds zu erhalten, so das Gericht. Das habe sich auf Daten aus dem Jahre 2015 bezogen. Weitere Vorwürfe, die das Jahr 2014 betrafen, hätten sich nicht bestätigt. Eine dritte Angeklagte – Mitarbeiterin der betreffenden Krankenkasse – wurde freigesprochen.

Verteidiger: „Korrektur fehlerhafter Daten“

Den Angeklagten sei bewusst gewesen, dass auch die eigene Aufsicht ein derartiges Vorgehen für rechtswidrig hielt, so das Gericht. Doch für den 62-jährigen damaligen KV-Vorstand sei es eine „willkommene Gelegenheit gewesen, die finanzielle Situation der Kassenärztlichen Vereinigung aufzubessern“ und zudem eine Gefälligkeit für die Krankenkasse. Der 46-jährige Mitarbeiter der Krankenkasse habe es als Gelegenheit gesehen, sich zu profilieren. Er habe „dem Anreiz und Druck nachgegeben“. Gegen ihn erging eine Strafe von 150 Tagessätzen zu je 100 Euro.

Die Verteidiger hatten die Vorwürfe zu Prozessbeginn vor sieben Monaten in Erklärungen zurückgewiesen. Korruption sei „fernliegend“, erklärten sie. Zu keinem Zeitpunkt sei es um ein Verfälschen von richtigen Daten gegangen – „es ging um die Korrektur fehlerhafter Daten“.

Anklage: Überhöhte Überweisungen

Laut Ermittlungen soll das damalige Berliner KV-Vorstandsmitglied von den beiden weiteren Angeklagten jeweils Datenträger erhalten haben. Der 62-Jährige habe die Änderungen veranlasst, die Krankenkasse habe überhöhte Zuweisungen erhalten. „Dieser Betrag konnte damit nicht an die anderen Krankenkassen im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs verteilt werden“, so die Anklage. Zunächst war es im Verfahren um rund 85 Millionen Euro gegangen, die zu Unrecht geflossen seien.

Das Gericht blieb mit den verhängten Strafen unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und neun Monaten gefordert sowie eine Einziehung in Höhe von 250.000 Euro gegenüber der KV-Berlin beantragt hatte. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

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