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Quartier 206 in der Berliner Friedrichstraße: Versteigerung nach rechtswidrigem Angebot abgebrochen

2026-04-25
In gesellschaft Vom Kai Müller

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Die Versteigerung des Quartier 206 in der Friedrichstraße ist am Freitag vom Amtsgericht Mitte ohne Ergebnis vorläufig beendet worden. Der Zuschlag für ein Gebot, das 40 Millionen Euro betragen hatte, wurde versagt, da es unterhalb der Grenze von 50 Prozent des Verkehrswerts liegt. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden.

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Obwohl die Credit Suisse als Gläubigerin der Jagdfeld-Gruppe, der das „Quartier 206“ gehört, zuletzt für eine Annahme des Gebots plädiert hatte, begründet das Gericht seine Entscheidung mit dem rechtsmissbräuchlichen Vorgehen der Bieter. Es sei nicht davon auszugehen, so die Rechtspflegerin bei der Verbindung ihrer Entscheidung am Freitagmittag, dass die meistbietende Eirene Bidco Sàrl aus Luxemburg ein ernsthaftes Erwerbungsinteresse verfolge.

Eine verdächtig ähnlich klingende Firma

Vielmehr sei davon auszugehen, dass sowohl dieses, als auch das vorausgegangene Gebot einer verdächtig ähnlich klingenden Firma in Höhe von 39 Millionen Euro nur zum Zwecke der Beseitigung der Wertgrenzen eingereicht worden seien. Außerdem gäbe es Zweifel, dass der Bieter nicht in eigenem Interesse gehandelt habe.

Die Wertgrenze muss bei Zwangsversteigerungen mindestens 50 Prozent des Verkehrswerts betragen. Im Falle des Quartier 206 wären das 93,5 Millionen Euro. Sie kann allerdings ihre Gültigkeit verlieren, wenn ein erstes Gebot wirksam geworden ist, obwohl es weniger als 50 Prozent des Verkehrswerts umfasst und ihm der Zuschlag versagt wurde. Die Luxemburger Bieter hatten auf diese Möglichkeit verwiesen und damit ihr niedriges Angebot gerechtfertigt.

Bei einem ersten Zwangsversteigerungstermin Anfang Dezember 2025 war ein Gebot in Höhe von 39 Millionen durch die Pax Bidco Sàrl abgegeben worden. Da weder eine Sicherheitsleistung erbracht noch deutlich wurde, ob der anwesende Vertreter in eigenem oder in fremdem Interesse handelte, erklärte das Gericht dieses erste Gebot für unwirksam. Dadurch bleibt die Wertgrenze erhalten, der auch das folgende Gebot nicht entsprach. Es bestehe „ein krasses Missverhältnis“ zum Verkehrswert.

Vergangene Woche hatten sowohl die Jagdfeld-Gruppe als Schuldnerin als auch die Credit Suisse als Gläubigerin für eine Vertagung des Zuschlags gestimmt. Danach warnte die Jagdfeld-Gruppe in einem Schreiben an das Gericht vor einer „sittenwidrigen Verschleuderung“ ihres Besitzes, während sich die Bank mit der Annahme des Gebots einverstanden erklärte. Sie wolle das Verfahren zum Abschluss bringen und erwarte keine Besserung.

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