Die Entwicklung des Baugebiets „Urbane Mitte Süd“ am Gleisdreieckpark hat eine entscheidende Hürde genommen. CDU, SPD und AfD haben im Stadtentwicklungsausschuss dem Bebauungsplan (B-Plan) für das Areal zugestimmt. Auf dem Gebiet plant der Investor Periskop ein Gebäudeensemble mit zwei Hochhäusern von 29 Metern und 49 Metern. Vorgesehen sind ein Hotel sowie temporäres Wohnen. In den Sockelgeschossen sollen Gewerbe und soziale Einrichtungen für Sprache, Bildung und Sport einziehen. Das Abgeordnetenhaus muss dem Bebauungsplan noch final zustimmen.

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Die „Urbane Mitte Süd“ ist ein Teilgebiet der „Urbanen Mitte“, einer der umstrittensten Bauflächen im Zentrum Berlins. Auf dem nördlichen Teilgebiet sind weitere fünf Hochhäuser mit einer Höhe von bis zu 90 Metern vorgesehen. Die Planung hierfür findet sich allerdings noch am Anfang, insbesondere weil noch unklar ist, wo die Trasse für die S21-Verlängerung entlangführen soll.
Die Entwicklung des Areals hat eine lange Vorgeschichte. 2005 hatten der Berliner Senat, der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der damalige Eigentümer der Flächen einen städtebaulichen Vertrag geschlossen. Dieser sah die Übergabe des heutigen Gleisdreieckparks an das Land Berlin vor. Im Gegenzug wurde dem Eigentümer zugesichert, die umliegenden Areale bebauen zu dürfen. Die „Urbane Mitte“ ist das letzte dieser Gebiete, das noch nicht bebaut ist.
Viel Kritik an Hochhausplanung
Insbesondere an der Hochhausplanung auf der „Urbanen Mitte“ gibt es mittlerweile jedoch viel Kritik. Es handle sich um ein Projekt, das „aus der Zeit gefallen“ sei, sagte der Linken-Politiker Michael Efler am Montag im Ausschuss. „Der Park wird durch die massive Hochhausbebauung erheblich an Aufenthaltsqualität verlieren.“ Selbst der SPD-Abgeordnete Mathias Schulz, der dem Bebauungsplan schließlich zustimmte, sagte, dass man den städtebaulichen Vertrag „heute anders aufsetzen“ würde.
Der eigentlich für das Baurecht zuständige Bezirk hatte die Bebauungspläne für die „Urbane Mitte“ aufgrund der großen Widerstände, unter anderem von einer Anwohnerinitiative, nicht weiterverfolgt. Daraufhin entzog die SPD-geführte Bauverwaltung dem Bezirk das Planungsrecht und legte für den südlichen Abschnitt nun den B-Plan vor.
Bausenator Christian Gaebler (SPD) sprach am Montag von „Verpflichtungen, denen das Land Berlin nachkommen muss“. Würde man dem Investor das Baurecht verwehren, wäre das ein Vertragsverstoß. Inwiefern dann auch Schadensersatzansprüche gegen das Land Berlin geltend gemacht werden könnten, ist fraglich. Der Senat geht davon aus, zwei Gutachten kamen zuletzt jedoch zu dem Schluss, dass kein Schadensersatzanspruch bestehe.
Ein weiterer Kritikpunkt an den Planungen: Bis vor Kurzem war auf dem Gelände der „Urbanen Mitte“ kein Wohnungsbau vorgesehen. Laut Senatsbauverwaltung soll dies für den nördlichen Teil, dessen Planung noch am Anfang steht, nun doch möglich sein. In einem sogenannten „Letter of Intent“ habe man sich mit dem Investor darauf geeinigt, ein Baufeld einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft zu übertragen, die dort auch mietpreisgebundene Wohnungen bauen soll.
Der Grünen-Abgeordnete Julian Schwarze kritisierte, dass diese Abmachung bisher weder transparent nachvollziehbar noch rechtlich abgesichert sei.