Das Landesarchiv Berlin (LAB) übernimmt die geschlossenen Entschädigungsunterlagen der NS-Opfer von 1933 bis 1945. Diese insgesamt 280.000 Akten waren bisher beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Sie dokumentieren Entschädigungsverfahren, die infolge der Umsetzung des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) aus dem Jahre 1956 eingeleitet wurden. Opfer der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland haben ein Recht, entschädigt zu werden.

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Die Auszahlung von Entschädigungsleistungen bleibt weiterhin in der Verantwortung des LABO. Im Landesarchiv Berlin am Eichborndamm 115/121 findet nun die dauerhafte Aufbewahrung und Zugänglichmachung der Akten statt.
© Landesarchiv Berlin / Wu/André Wunstorf
„Es sind einmalige Quellen zur Erforschung der nationalsozialistischen Verbrechen von 1933 bis 1945 und damit von zentraler Bedeutung für vergleichende historische und sozialwissenschaftliche Studien“, so das LABO in einer Mitteilung. Die Verfahren in den Akten sind beendet. Unverzichtbar sind sie allerdings weiterhin für Nachkommen NS-verfolgter Personen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten. Vielfach liefern sie den einzigen Nachweis für Ansprüche auf den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.
„Das Landesarchiv hat die Aufgabe, Dokumente von historischer Bedeutung zu bewahren. Wir sind stolz darauf, diese Akten übernehmen zu dürfen“, sagt Sven Kriese, Direktor des Landesarchivs. „Sie sind nicht nur ein zentrales Zeugnis des nationalsozialistischen Unrechts, sondern machen zugleich die Verfahren der Entschädigung für eine vertiefte Aufarbeitung sichtbar und zugänglich.“
Akteneinsicht kann voraussichtlich ab dem 1. April 2026 genommen werden. Die Akten betreffen Personen, die ihren letzten Wohnsitz in Berlin hatten. Die Unterlagen prominenter Menschen wie Albert Einstein, Ernst Reuter, Helmut Newton oder Margot Friedländer sind dabei.
Das gesamte Vermögen der Familie Einstein war von den Nazis geraubt worden. Nach einem langwierigen und unwürdigen Verfahren erlebte der Nobelpreisträger die Entschädigungszahlung nicht mehr.