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Waffen, Verstöße und Kontrolle: Mehr Brandenburger besitzen legale Schusswaffen

2025-12-09
In gesellschaft Vom admin

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In Brandenburg gibt es zunehmend erlaubnispflichtige Schusswaffen im Privatbesitz. Während das Nationale Waffenregister 2015 rund 123.400 dieser Waffen registrierte, waren es Mitte 2025 rund 137.800, wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Sven Hornauf hervorgeht. Demnach waren Mitte 2025 rund 30.000 Personen im Land als Waffen- oder Waffenteilbesitzer registriert. Im Jahr 2015 waren es noch knapp 26.000. Die Zahlen legen nahe, dass einzelne Brandenburger wie etwa Jäger oft mehrere Schusswaffen besitzen. 

Auch die Zahl der Verstöße gegen das Waffengesetz wächst, wozu auch der Besitz illegaler Waffen gehört. 2015 wurden den Angaben mit Bezug auf die Polizeiliche Kriminalstatistik zufolge 1.500 Verstöße festgestellt. In den Folgejahren schwankte die Zahl, sie sank etwa 2021 auf rund 1.300 Fälle. 2024 stieg sie auf rund 2.100 Fälle. Für 2025 liegen noch keine Zahlen vor. 

Wie steht es um Kontrollen?

In den vergangenen Jahren schwankte die Zahl der Aufbewahrungskontrollen stark. So wurden im Jahr 2021 676 Kontrollen durchgeführt und 2022 lediglich 261. Im Jahr 2024 waren es 680 Kontrollen. 

„In Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung, zunehmender Radikalisierung und Verrohung einerseits, wachsendem Waffeninteresse andererseits müssen die zuständigen Behörden in der Lage sein, ihre Kontroll- und Aufsichtspflichten auch praktisch durchzusetzen“, schrieb Hornauf zu seiner Anfrage und verwies auf die Ankündigung in Berlin, die Kontrolldichte zu erhöhen. 

Das Ministerium betonte, dass Besitzer von Waffen und Munition per Gesetz verpflichtet seien, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um Abhandenkommen und Missbrauch zu verhindern. Zudem müssen sie der zuständigen Behörde Zutritt zu den Räumen gewähren, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Der Bundesgesetzgeber habe den Pflichtaufgaben der Waffenbehörde einen Vorrang gegenüber den Aufbewahrungskontrollen zugewiesen, damit hätten sie keine Priorität.

Hierbei sei zu beachten, dass nur solche Personen Zugang zu Waffen und Munition erhalten, die die strengen Voraussetzungen zur Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis erfüllen. Bei diesen Personen gehe der Gesetzgeber davon aus, dass sie die gesetzlichen Vorkehrungen der Aufbewahrung einhalten.

© dpa-infocom, dpa:251208-930-396283/1

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