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Migrationspolitik: Streit um Asyl-Meldepflicht - Wilke weist CDU-Vorwurf zurück

2025-10-17
In gesellschaft Vom admin

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Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hat Kritik der CDU-Landtagsfraktion an einer fehlenden Umsetzung der Meldepflicht für abgelehnte Asylbewerber zurückgewiesen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jan Redmann warf der Regierung in einer Mitteilung vor, sie habe ihr Versprechen nicht eingehalten, eine monatliche Meldepflicht umzusetzen. 

Innenminister Wilke sagte der Deutschen Presse-Agentur, die CDU übe damit keine Kritik an der Landesregierung, sondern an Kommunen und damit auch an „den eigenen Leuten“. Die Kommunen seien für die Meldepflicht zuständig und hätte dies noch nicht überall umgesetzt. 

„Ich sehe mich nicht als großer Zuchtmeister gegenüber den Kommunen“, so Wilke. „Ich finde auch, dass dieser Beschluss zur Meldepflicht umgesetzt werden sollte - wir stellen die Kommunen aber nicht an den Pranger, sondern besprechen das in Ruhe und auf Augenhöhe bei unseren regelmäßigen Runden.“

Die Oppositionsfraktion der CDU bezieht sich auf eine Vereinbarung zu Migration und Sicherheit zwischen Ministerpräsidenten Dietmar Woidke (SPD) und Landrätinnen und Landräten sowie Oberbürgermeistern aus dem November 2024. Darin heißt es, für Personen mit abgelehnten Asylverfahren werde „eine mindestens monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde“ sichergestellt. 

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Redmann kritisierte: „Die Landesregierung bricht ihre eigenen Zusagen. Und wenn sie dabei erwischt wird, versucht sie sich hinter Zuständigkeitsfragen zu verstecken.“ Es gebe weder einheitliche Meldepflichten noch belastbare Zahlen. „Die Asylpolitik dieser Landesregierung lässt jede Konsequenz vermissen.“

Redmann forderte, bei Verstößen gegen die Meldepflicht müssten automatisch Leistungskürzungen greifen. Zudem müsse die Öffentlichkeit mit einem monatlichen Monitoring transparent über die Einhaltung der Maßnahmen informiert werden. 

Innenminister Wilke sagte, er sei sich sicher, dass die Landkreise die Vereinbarung einhielten und sich dies gemeinsam lösen lasse. Die Auflage der monatlichen Meldepflicht sei kompliziert und erfordere „einigen Verwaltungsaufwand“. Einige Kommunen setzten sie aber bereits um. 

So sei beispielsweise die Bezahlkarte ein Instrument dafür, sagte der Minister. Gemeint ist, dass die Asylbewerber dann einmal im Monat bei der Behörde erscheinen müssen, um ihre Bezahlkarte aufladen zu lassen. 

Wilke betonte auch, die Meldepflicht sei derzeit nicht die vordringlichste Aufgabe. Der Gesetzentwurf für Änderungen des Landesaufnahmegesetzes zeige, dass Ordnung in die Migrationspolitik gebracht werde. Es ist unter anderem geplant, neue Ausreise- und Übergangseinrichtungen zu schaffen. Auch eine Abschiebehafteinrichtung ist geplant. Der Gesetzentwurf ist aber noch in der Abstimmung.

© dpa-infocom, dpa:251016-930-170933/1

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