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Weniger Verwaltung: Brandenburg geht ersten Schritt zum Bürokratieabbau

2025-07-17
In gesellschaft Vom admin

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Der Brandenburger Landtag hat ein Gesetz zum Bürokratieabbau für Landwirtschaft und Umwelt beschlossen. Dies sei „ein erster Schritt“, sagte Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) im Parlament. Die meisten Vereinfachungen seien eine Rückführung auf bundesrechtliche Standards. Damit würden höhere Hürden, die Brandenburg eingeführt habe, „auf das rechte Maß“ zurückgeführt. 

Mit dem Gesetz wird zum Beispiel das Klagerecht von Umweltverbänden bei Bauvorhaben eingeschränkt. Wenn es nicht oder zu geringen Auswirkungen auf Natur und Landschaft kommt, entfällt das Mitwirkungsrecht der Naturschutzvereinigungen. Der Naturschutzbund Nabu und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg hatten davor gewarnt, demokratische Rechte bei Umwelt- und Naturschutzbelangen zu kappen.

Einschränkung des Klagerechts: Bundesrecht gilt weiter 

Die SPD/BSW-Koalition wies die Bedenken zurück. Das Bundesnaturschutzgesetz gelte weiter. In Brandenburg war die im Bundesgesetz geregelte Klagebefugnis von Naturschutzvereinigungen erweitert worden. Das führte aus Sicht der Koalition zu Verwaltungsaufwand und längeren Genehmigungen.

Keine Genehmigung mehr in bestimmten Fällen

Mit dem Gesetz werden außerdem Bebauungen in Ortsrandlagen, die bis 300 Meter ins Schutzgebiet ragen, frei von Genehmigungen. In Landschaftsschutzgebieten werden unter bestimmten Bedingungen aus dem Baugesetzbuch keine Genehmigungen mehr für sogenannte Agri-Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nötig. Das Gesetz soll auch Bürokratie beim Hochwasserschutz abbauen. 

SPD, BSW und CDU stimmten nahezu vollständig für den Gesetzentwurf - nur der BSW-Abgeordnete Sven Hornauf votierte dagegen. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Brandenburg will in weiteren Feldern für weniger bürokratische Hürden sorgen: Ein Sonderausschuss des Landtags befasst sich auch mit Entlastungen für Kommunen und Wirtschaft.

© dpa-infocom, dpa:250716-930-805795/2

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