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Um Gewaltkriminalität einzudämmen: Messerverbot in allen Berliner Bahnen, Bussen und Bahnhöfen

2025-07-17
In gesellschaft Vom admin

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In allen Berliner S-Bahnen, U-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen sind Messer und andere Waffen künftig verboten. Damit wollen Senat und Polizei die Gewaltkriminalität eindämmen. 

Ab wann gilt dieses Verbot?

Die „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern innerhalb bestimmter Gebiete“ tritt am Donnerstag in Kraft. Beschlossen hatten CDU und SPD das Vorgehen im Berliner Senat am 24. Juni.

Grundlage der Rechtsverordnung ist § 42 Absatz 5 Satz 1, 2 und 3 des Waffengesetzes (WaffG), das es Landesregierungen möglich macht, durch Rechtsverordnung das Führen von Waffen und auch das Führen aller Arten von Messern unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Was wird genau untersagt?

Unter das Waffenverbot fallen neben Messern aller Art auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Besonders im Fokus sind Messer, die in bestimmten Kreisen oft bei jungen Männern beliebt sind, wie Klappmesser und Springmesser.

Die betroffenen Orte sind die Verkehrsmittel und Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs, also Bahnen und Busse sowie Bahnhofsgebäude, Bahnsteige und Zugänge. Spezielle Schilder, die auf das Verbot aufmerksam machen, soll es aber nicht geben. 

Gibt es Ausnahmen?

Für bestimmte Berufsgruppen gelten Ausnahmen: Polizei und Feuerwehr – oder auch für Köche oder andere Gastronomen, die Messer zur Arbeit mitnehmen.

Auch Messer, die neu gekauft wurden und noch verpackt transportiert werden, sind nicht verboten. Das Verbot gilt aber auch dann, wenn die Besitzer mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein ansonsten zum Führen dieser Waffen berechtigt sind.

Was sind die Gründe für das Verbot?

Die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will angesichts zahlreicher Straftaten mit Messern ein Zeichen setzen: „Waffen und Messer haben im öffentlichen Raum und im ÖPNV nichts verloren“, sagte Spranger. „Das stellen wir mit der neuen Rechtsverordnung klar. Diese Regelung setzt eine Grenze und sendet ein deutliches Signal: Nein zu Messern im öffentlichen Raum.“ 

Wie geht die Polizei mit dem Verbot um? 

Laut Spranger wird die Arbeit der Polizei erleichtert. Sie kann durch die neue Rechtslage, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten, kontrollieren, ob jemand zum Beispiel auf einem Bahnhof eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Gefundene Messer oder Dosen mit Pfefferspray können dann beschlagnahmt werden. 

Wie sollen die Strafen bei Verstößen aussehen?

Ein Verstoß gegen das Verbot des Führens von Waffen oder Messern ist eine Ordnungswidrigkeit. Als Strafe kann eine Geldbuße verhängt werden. Dazu beitragen soll, dass bei wiederholten Verstößen auch der Führerschein entzogen werden kann, wenn dadurch „Zweifel an der charakterlichen Eignung“ zum Führen eines Fahrzeugs bestehen, wie die Senatorin betonte.

„Man trifft die Menschen, die bewusst mit Messern durch die Gegend gehen, am meisten, wenn sie wieder in ein Auto einsteigen wollen“, sagte Innensenatorin Spranger zur Erklärung. „Das sind Leute, die sehr gerne Auto fahren und oft noch zu schnell.“ Einen Automatismus gebe es aber nicht: Ein Führerscheinentzug sei in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung.

Wie war die Regelung bisher?

Ein Waffen- und Messerverbot gilt seit Mitte Februar bereits im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding. Seitdem seien fast 100 Messer und andere gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen und 150 Ordnungswidrigkeiten erfasst worden, so die Innensenatorin. 

Wie viele Straftaten mit Messern gibt es? 

Die Polizei registriert in ganz Deutschland eine Zunahme von Taten und Drohungen mit Messern im öffentlichen Raum. In Berlin wurden laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr insgesamt 3.412 Fälle erfasst. Etwa die Hälfte davon sind Drohungen mit einem Messer. 

Die Bundespolizei hatte seit Ende Mai ein Verbot für Messer, Äxte, Baseballschläger und andere gefährliche Gegenstände auf zwölf großen Berliner S-Bahnhöfen verhängt und allein in den folgenden vier Wochen 319 verbotene Gegenstände sichergestellt.

Dazu zählten 167 verschiedene Messer sowie 20 Hiebwaffen und 7 Waffen. Insgesamt seien 4.754 Menschen kontrolliert worden. (dpa)

Berliner Senat CDU Iris Spranger SPD auf Facebook teilen auf Twitter teilen per WhatsApp teilen auf Pocket teilen

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