Weil er seine Frau mit einem Hammer erschlagen hat, ist ein 73-Jähriger vom Landgericht in Potsdam wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts mit.
Der Mann hatte seine Tat eingeräumt, jedoch betont, dass er seine Frau von ihrem Leiden durch eine unheilbare Leukämie-Erkrankung befreien wollte. Mit einem ein Kilogramm schweren Schlosserhammer hatte er sie im vergangenen Winter in Trebbin (Landkreis Teltow-Fläming) durch Schläge auf den Kopf getötet.
Die Kammer folgte dem Argument des Mannes, mit der Tat aktive Sterbehilfe geleistet zu haben, nicht. Das habe das Gericht während der Beweisaufnahme nicht feststellen können, sagte eine Gerichtssprecherin. Weitere Zeugen beschrieben den Deutschen als sehr lebensfroh und optimistisch, „sodass die Kammer nicht von einem ernstlichen und ausdrücklichen Tötungsverlangen des Opfers ausging“.
Gemeinsam in den Tod?
Der ebenfalls durch Krankheiten und Verletzungen gebeutelte Mann hatte vor Gericht die Liebe zu seiner Frau hervorgehoben. Er sei mit ihr mehr als 50 Jahre lang verheiratet gewesen. Nachdem sie wie „aus heiterem Himmel“ an Leukämie erkrankt war, habe man sich nach längerer Zeit dazu entschieden, gemeinsam in den Tod zu gehen und „dem jeweils anderen auf die andere Seite zu helfen“.
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Er habe nach der Tat versucht, sich mit Schnaps das Leben zu nehmen. Das sei aber missglückt.
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