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YouTuber: Mal eben ein Bundesverdienstkreuz gekauft

2025-05-01
In gesellschaft Vom admin

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Ein Bundesverdienstkreuz für 149 Euro einfach beim Hersteller kaufen, statt es sich durch besondere Verdienste erwerben? Dem YouTuber Marvin Wildhage will das gelungen sein, wie er in einem Video behauptet. Und zwar mit der E-Mail einer fiktiven Agentur an die Herstellerfirma des Ordens und mit einem Zeitungsartikel aus dem Internet. Ein Schabernack im Namen Peter Lustigs, wie der 28-Jährige findet.

Wie „aus China bestellt“

In der E-Mail gab sich Wildhage nach eigener Darstellung als Nachlassverwalter des 2016 verstorbenen Kult-Moderators Peter Lustig aus. Dessen Bundesverdienstkreuz am Bande sei bei einem Einbruch geklaut worden, deshalb bitte er um Ersatz. „Als einzigen Nachweis verlangen sie von mir einen handelsüblichen Zeitungsartikel, den sich jeder Idiot aus dem Internet ziehen kann“, sagt der 28-Jährige in dem Video fassungslos.

Und tatsächlich, zehn Tage später kam ein schlichtes Päckchen, „als hätte man bei Amazon irgendwas aus China bestellt“, so der YouTuber aus Niedersachsen. Inhalt: ein edles nachtblaues Kästchen mit goldenem Bundesadler, darin das rot-goldene Kreuz, ebenfalls mit Adler in der Mitte - die einfachste Stufe des Bundesverdienstkreuzes.

Erstaunlich einfach zu höchsten Ehren

„Ich wollte zeigen, dass selbst die höchsten staatlichen Symbole nicht so gut abgesichert sind, wie man vielleicht denken würde. Und dass man mit ein bisschen Geschick weit kommen kann – weiter, als man eigentlich sollte“, sagte Wildhage der Deutschen Presse-Agentur (dpa), nachdem zuvor der „Spiegel“ über den Fall berichtet hatte.

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„Zuerst wurde eine offizielle Urkunde verlangt – woraufhin ich die Aktion eigentlich abbrechen wollte. Aber ein paar Tage später kam eine zweite Mail mit der Bitte um einen Zeitungsartikel. Und damit war der Weg dann erstaunlich einfach.“

Orden wird zurückgefordert

Für die Verleihung von Verdienstorden ist das Bundespräsidialamt zuständig. Dieses betonte auf Anfrage, es sei in den Erwerb des Ordens durch Wildhage nicht involviert gewesen. In einer schriftlichen Stellungnahme hieß es, man sei mit dem Hersteller im Austausch zur Ursache des Fehlers, den es bei der Überprüfung des Nachweises für den Besitz des Ordens gegeben habe.

Das Bundespräsidialamt teilte weiter mit: „Es wurden Vorkehrungen getroffen, um einen unberechtigten Erwerb unter Täuschung über die Berechtigung künftig auszuschließen. Der Hersteller hat uns zugesichert, den durch Täuschung unberechtigt erlangten Orden von Herrn Wildhage zurückfordern.“ (sic!)

Das Unternehmen wollte auf dpa-Anfrage zunächst keine Stellungnahme abgeben.

Achtung Ordnungswidrigkeit!

Das Bundespräsidialamt wies in der Stellungnahme darauf hin, dass nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen diese Auszeichnungen Privatpersonen gegen Entgelt nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitznachweises überlassen werden dürften. „Beim Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland erfolgt dies in der Regel durch Vorlage der Verleihungsurkunde.“ Diese Urkunde bekommt jeder Ausgezeichnete zusammen mit dem Orden überreicht.

Tragen sollte Wildhage den Orden in keinem Fall. Denn das unbefugte Tragen oder Überlassen von Orden könne eine Ordnungswidrigkeit darstellen, wie das Bundespräsidialamt betonte. Für deren Ahndung sind die obersten Landesbehörden zuständig - sie können den Orden auch einziehen.

© dpa-infocom, dpa:250430-930-484116/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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