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Kriminalität: Getöteter Angreifer wegen Messer-Attacke unter Bewährung

2025-04-17
In gesellschaft Vom admin

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Der nach einem Messer-Angriff in Berlin getötete Mann ist bereits wegen einer anderen gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden. Nach einem Urteil des Landgerichts Chemnitz hat der Syrer im Februar 2022 in Sachsen seiner Schwester mit einem Küchenmesser in den Oberschenkel gestochen. Bei seiner Festnahme wehrte sich der Mann heftig und verletzte einen Polizisten. Im März 2023 wurde er dafür zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. 

Da der 43-Jährige erneut auffiel, sollte er ins Gefängnis kommen. Dazu kam es aber nicht, weil der Mann untergetaucht war. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz habe den Erlass eines Sicherungshaftbefehls beantragt, teilte eine Berliner Gerichtssprecherin mit. Dieser sei am 18. März eingegangen. Da zunächst weitere Ermittlungen zum Aufenthaltsort nötig gewesen seien, sei noch keine Entscheidung erfolgt. Zuvor hatten die „Bild“ und „B.Z.“ sowie die „Welt“ berichtet. 

Mit Küchenmesser auf Polizisten losgegangen

Am vergangenen Samstag soll der Syrer dann laut Polizei einen 29-jährigen Deutschen in einer U-Bahn in Berlin mit einem Küchenmesser niedergestochen und tödlich verletzt haben. Die Männer sollen zuvor in einem Zug der U12 in Streit geraten sein. Das Opfer verließ noch die Bahn auf dem U-Bahnhof Sophie-Charlotte-Platz in Charlottenburg, starb dann aber. Der Syrer wurde wenig später auf der Straße mehrmals von einem Polizisten angeschossen, weil er mit einem Küchenmesser auf mehrere Beamte zugegangen sein soll. Er starb später in einem Krankenhaus. 

Der Mann war sowohl in Sachsen als auch in Berlin straffällig geworden. In Chemnitz war er erneut ins Visier geraten, weil er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit nicht ableistete, die er als Auflage für die Bewährungsstrafe bekommen hatte. In Berlin wurde er laut Sprecherin Ende Juli 2024 vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro (120 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt, weil er im Oktober 2023 in Berlin zwei Beamte bei einem Gefangenentransport bedrohte. 

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Bewährung sollte widerrufen werden

Aufgrund dieser Vorfälle sollte die Bewährung nach dem Willen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft widerrufen werden. Da der 43-Jährige zuletzt flüchtig war, beantragte sie einen sogenannten Sicherungshaftbefehl in Berlin, weil das Gericht dort inzwischen für die Überwachung der Bewährung zuständig war. 

Der Syrer besaß nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft einen Aufenthaltstitel mit Aufenthaltserlaubnis bis zum 12. Oktober 2025. Laut Innenverwaltung erkannte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016 den Flüchtlingsstatus zu und gewährte ihm Aufenthalt aus humanitären Gründen.

© dpa-infocom, dpa:250416-930-444923/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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