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Club und Liga einigen sich: Man City und Premier League legen Sponsoring-Streit bei

2025-09-09
In sport Vom admin

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Der englische Fußballclub Manchester City und die Premier League haben ihren Rechtsstreit über neue Sponsoring-Regeln, die sogenannten „Associated Party Transaction Rules“ (APT), beigelegt. Das erklärten beide Seiten in einem identischen Statement.

Man City akzeptiert demnach, dass die Regeln geltend und bindend sind und verzichtet auf weitere juristische Schritte. Im Gegenzug soll der Club von Trainer Pep Guardiola laut einem Bericht der „Times“ einen geplanten, lukrativen Deal mit der Fluggesellschaft Etihad Airways abschließen dürfen.

Regeln gegen aufgeblähte Sponsoringverträge

Die neu eingeführten Regeln der Liga sollten eigentlich verhindern, dass Clubs durch überhöhte Sponsoringverträge mit Unternehmen aus dem Umfeld ihrer Eigentümer – Associated Party Transactions – ihre Einnahmen künstlich aufblähen. City hatte die geänderten Vorschriften mehrfach angefochten und dabei zuletzt vor einem unabhängigen Tribunal einen Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte die ursprünglichen Regeln im vergangenen Jahr für rechtswidrig – eine deutliche Niederlage für die Premier League.

Hintergrund der Auseinandersetzung war, dass Man City sich durch die neuen Bestimmungen gegenüber Konkurrenten wie Arsenal oder Brighton benachteiligt fühlte. Dort hatten Eigentümer ihren Vereinen hohe Kredite gewährt, ohne dass diese als Associated Party Transactions eingestuft wurden. Man City und die Liga teilten mit, man werde die Angelegenheit nicht weiter kommentieren.

Streit um mutmaßliche Finanzverstöße weiter offen

Unabhängig vom nun beigelegten Sponsoring-Streit laufen gegen Manchester City weiterhin Verfahren wegen 130 mutmaßlicher Verstöße gegen die Finanzregularien der Premier League. Mit einem Urteil wird in den kommenden Wochen gerechnet.

Im schlimmsten Fall droht dem von Scheichs aus Abu Dhabi alimentierten Club der Ausschluss aus der Premier League. Dass es dazu kommt, erscheint Beobachtern allerdings unwahrscheinlich. Auch eine Geldstrafe oder der Abzug von Punkten ist möglich.

© dpa-infocom, dpa:250908-930-12159/1

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