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„Können Entscheidung nicht gut heißen“: Bundesregierung kritisiert Israels Beschluss zur Todesstrafe

2026-04-01
In politik Vom admin

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Die Bundesregierung hat die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen kritisiert. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin mit.

Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz „wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“, fügte Kornelius hinzu. „Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.“

Auch die EU-Kommission kritisierte die Entscheidung deutlich. Der Beschluss stelle zusammen mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes einen „deutlichen Rückschritt“ dar, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. 

Die Entscheidung sei „sehr besorgniserregend“ und eine negative Entwicklung bei der Achtung der Menschenrechte. Man lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab und habe darüber auch mit Israel gesprochen. 

Europarat: Israel könnte Beobachterstatus verlieren

Das israelische Parlament könnte zudem nach der Zustimmung zur Einführung der Todesstrafe seinen Beobachterstatus beim Europarat verlieren. Die Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Petra Bayr, teilte mit, die Abstimmung gefährde Israels Status bei der Parlamentarischen Versammlung der Menschenrechtsorganisation „ernsthaft“. Sie hoffe, dass nun Israels Oberster Gerichtshof das Gesetz ablehne.

Die Mitglieder des Europarates würden voraussichtlich am 22. April bei ihrer Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe auch über das neue Gesetz sprechen, kündigte Bayr an. Israel entferne sich mit der Entscheidung von den Werten des Europarates.

Der Europarat mit Sitz in Straßburg wacht über Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in seinen Mitgliedsländern. Abgeordnete der 46 Staaten kommen viermal im Jahr zur Parlamentarischen Versammlung zusammen. Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union. 

Die Knesset hat nach Angaben der Organisation seit 1957 Beobachterstatus bei der Parlamentarischen Versammlung. Diesen können Staaten bekommen, die kein Mitglied sind, aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen etwa „bereit sein, die Grundsätze der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Personen in seinem Hoheitsgebiet anzuerkennen“. 

Todesstrafe für Mord war 1954 abgeschafft worden

Das israelische Parlament hatte den Gesetzentwurf am Montag gebilligt. Er sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann.

Kritiker sehen das neue Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft. Der Europarat hatte nach der Abstimmung am Montagabend bereits darauf hingewiesen, dass jede Anwendung der Todesstrafe, die als diskriminierend bezeichnet werden könnte, in einem Rechtsstaat inakzeptabel sei.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung. (dpa)

Bundesregierung Israel Menschenrechte Terrorismus auf Facebook teilen auf Twitter teilen per WhatsApp teilen auf Flipboard teilen

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