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Für chinesischen Geheimdienst: Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah wegen Spionage angeklagt

2025-05-01
In politik Vom admin

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Die Bundesanwaltschaft hat einen früheren Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah und eine mutmaßliche Komplizin wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst angeklagt.

Der Mann soll wiederholt Informationen über Verhandlungen und Entscheidungen im Europäischen Parlament weitergegeben und für den Nachrichtendienst chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht haben. Zudem habe G. Informationen über führende AfD-Politiker zusammengetragen.

China wies am Mittwoch entsprechende Vorwürfe zurück. Die sogenannte Theorie einer Bedrohung durch chinesische Spione sei frei erfunden und böswillig, erklärte Außenamtssprecher Guo Jiakun in Peking. 

Die Volksrepublik fordere Deutschland auf, China nicht weiter anzuschwärzen. Stattdessen sollte der „gute Schwung“ in den Beziehungen beider Seiten aufrechterhalten werden, sagte Guo. China habe sich in dem Verhältnis der beiden Länder stets an den Grundsatz des gegenseitigen Respekts gehalten.

Der deutsche Staatsangehörige Jian G. ist nach Angaben der Karlsruher Behörde seit 2002 Mitarbeiter eines chinesischen Geheimdienstes. Die Bundesanwaltschaft hatte ihn im April 2024 in Dresden festnehmen lassen. Sie wirft ihm einen besonders schweren Fall geheimdienstlicher Agententätigkeit vor. Er soll mehr als 500 Dokumente beschafft haben, „darunter auch einige, die das Europäische Parlament als besonders sensibel eingestuft hatte“.

In den Jahren 2023 und 2024 habe der Mann chinesische Oppositionelle und Dissidenten in Deutschland ausgespäht, hieß es. Hierfür sei er in sozialen Medien zum Schein als Kritiker der chinesischen Staatsführung aufgetreten.

Videos zur AfD sehen Sie in dieser Playlist

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Kurz nach der Festnahme hatte die oberste Anklagebehörde Deutschlands Büroräume von G. und Krah im Europäischen Parlament in Brüssel durchsuchen lassen. Dabei betonte sie, dass die Durchsuchung von Krahs Büros „eine Maßnahme bei Zeugen“ sei. Das EU-Parlament habe dem Betreten der Räumlichkeiten zugestimmt.

Chinesin arbeitete am Flughafen

Ende September nahmen Beamte Bundeskriminalamts im Auftrag der Bundesanwaltschaft in Leipzig eine Chinesin fest, die für ein Logistik-Dienstleistungsunternehmen am Flughafen Leipzig/Halle arbeitete.

Sie soll dem ehemaligen Krah-Mitarbeiter Informationen zu Flügen, Fracht und Passagieren des sächsischen Flughafens weitergegeben haben – dabei ging es vor allem um den Transport von Rüstungsgütern sowie Personen mit Verbindungen zu einem deutschen Rüstungsunternehmen. Die Frau ist ebenfalls der geheimdienstlichen Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst verdächtig.

Beide sitzen seither in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Dresden muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt und einen Prozess ansetzt.

Kein Einzelfall?

Krah hatte der „Bild“-Zeitung nach der Festnahme von G. gesagt, sein Mitarbeiter habe seiner Kenntnis nach nur „Kontakte zu offiziellen chinesischen Stellen in der Botschaft“ gepflegt.

Nach der Festnahme der Chinesin erklärte er über den Kurznachrichtendienst X, es gebe keinerlei Zusammenhang zu seiner Tätigkeit. Die Beschuldigte habe nur mit seinem Ex-Mitarbeiter kommuniziert. „Der einzige Vorwurf, den ich mir im Zusammenhang mit meinem chinesisch-stämmigen Ex-Mitarbeiter mache, ist, nicht gründlicher aufgepasst zu haben.“

Am selben Tag wie G. hatte die Bundesanwaltschaft drei weitere mutmaßliche Spione für China in Düsseldorf und Bad Homburg festnehmen lassen. Die beiden Männer und eine Frau sollen in Deutschland im Zusammenhang mit Forschungsprojekten Informationen über Militärtechnik beschafft haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst weiterzugeben. China wies die Berichte über eigene Spione in Deutschland zurück und sprach von Verleumdung.

Strenge Sicherheitsüberprüfungen geplant

Der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) warnte indes vor weiteren Spionagefällen. Das Kabinett beschloss zudem strengere Sicherheitsüberprüfungen, damit Saboteure und Informanten ausländischer Geheimdienste keinen Zugang zu Nachrichtendiensten und anderen sicherheitsrelevanten Stellen in Staat und Wirtschaft finden.

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Die Novelle des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wurde vor der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr im Bundestag beraten. Sie sah unter anderem eine verstärkte Internetrecherche auch in sozialen Netzwerken vor.

Im Laufe der Zeit wurde auch mehr zur Vorgeschichte von Krahs Ex-Mitarbeiter bekannt. So hatte G. schon vor einigen Jahren versucht, für den Bundesnachrichtendienst (BND) zu arbeiten.

Der Auslandsnachrichtendienst lehnte eine Zusammenarbeit nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur damals jedoch ab. Später wurde der Mann dem Vernehmen nach auch noch beim sächsischen Verfassungsschutz vorstellig, wo er aber ebenfalls nicht zum Zuge kam – auch weil man ihn für nicht zuverlässig hielt. (dpa)

AfD China

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