Im Ringen um einen besseren Überblick über die Preisfindung am Spritmarkt muss das Bundeskartellamt einen Dämpfer hinnehmen. Deutschlands oberste Wettbewerbshüter teilten in Bonn mit, dass ihr Verfahren zur Überprüfung der Wettbewerbsverhältnisse im Kraftstoff-Großhandel vorläufig gestoppt worden sei. Dies habe das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) entschieden.
Das Kartellamt wollte Auskünfte von zwei Preisinformationsdiensten haben, dagegen zogen die beiden Firmen vor Gericht und bekamen in Eilverfahren in einem zentralen Punkt recht. Die Entscheidung hat aufschiebende Wirkung, die geforderten Auskünfte müssen also vorerst nicht erteilt werden. Die Hauptsacheverfahren sollen im Juli verhandelt werden.
Verpflichtende Auskunftsersuche an Unternehmen rechtlich fraglich
Das Gericht zog in Zweifel, ob die Wettbewerbshüter überhaupt verpflichtende Auskunftsersuchen an Unternehmen richten dürfen. Das Kartellamt sieht solche Ersuchen aber als zentrales Instrument für Ermittlungen. Eine OLG-Sprecherin bestätigte die Entscheidung.
Man sei sehr überrascht von der Gerichtsentscheidung und habe Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. „Der Kraftstoff-Großhandel ist eine ganz entscheidende Stufe in der Wertschöpfungskette vom Bohrloch bis zur Zapfsäule.“
Diesen ersten Anwendungsfall eines neuen Wettbewerbsinstruments habe man sehr sorgfältig mit einer umfassenden Sektoruntersuchung vorbereitet. „Die Rolle der Preisinformationsdienste müssen wir aufklären“, sagte Mundt. Ohne die Informationen von diesen Firmen könne man das Verfahren nicht fortsetzen. „Diese Verzögerung ist sehr bedauerlich.“
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Das Bundeskartellamt argwöhnt schon lange, dass bei der Preisfindung in der Mineralölbranche etwas nicht mit rechten Dingen zugehen könnte. Die Branche ist in verschiedene Wertschöpfungsebenen unterteilt, die miteinander verschachtelt sind: Große Mineralölkonzerne dominieren den Markt. (dpa)