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Verstoß gegen europäisches Digitalgesetz: EU wirft Facebook, Instagram und Tiktok Rechtsbrüche vor

2025-10-25
In wirtschaft Vom admin

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Internet-Plattformen im Visier: Facebook, Instagram und Tiktok verstoßen nach Ansicht der Europäischen Kommission vorläufigen Ermittlungsergebnissen zufolge gegen ein EU-Digitalgesetz. Ihnen drohen wegen mangelnder Datentransparenz hohe Geldstrafen, sollten sie nicht noch entlastendes Material präsentieren oder Anpassungen vornehmen, wie die EU-Kommission mitteilte.

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Demnach bieten alle drei Plattformen nach Ansicht der Regelhüter Forschern wohl nicht genug Einblicke in ihre Daten. Öffentlich zugängliche Datensätze sollen es der Wissenschaft laut EU-Kommission ermöglichen, etwa die Auswirkungen von gewaltverherrlichenden Inhalten auf Kinder zu untersuchen. Grundlage für die Verfahren ist das sogenannte Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, kurz DSA).

EU hält Meta und Facebook für nicht nutzerfreundlich genug

Darüber hinaus erhebt die EU-Kommission zwei weitere Vorwürfe – diese aber ausschließlich gegen die Plattformen Instagram und Facebook des US-Konzerns Meta. Zum einen mache es den Anschein, als erschwerten die beiden sozialen Netzwerke von Meta-Chef Mark Zuckerberg die Meldung von illegalen Inhalten. 

Die Brüssel Behörde beanstandet, dass die Nutzerinnen und Nutzer bei dem Anzeigen – etwa von terroristischen Videos, antisemitischen Texten oder Kindesmissbrauch – zu viele Schritte durchlaufen müssten. Diese seien womöglich auch noch irreführend dargestellt. Laut EU-Kommission sind das unnötige Hürden, die nicht im Einklang mit dem europäischen Digitalgesetz stünden.

Außerdem heißt es aus Brüssel, Facebook und Instagram böten nach der vorläufigen Einschätzung ein zu umständliches Beschwerdeverfahren an, über das Nutzerinnen und Nutzer gegen die Sperrung ihrer Accounts oder die Löschung ihrer Inhalte Einspruch einlegen können.

Behörde von Leyen hat formal noch nicht entschieden

Die Behörde unter der Leitung von Ursula von der Leyen betonte, dass sie bisher nicht final entschieden habe, ob Facebook, Instagram und Tiktok wirklich gegen EU-Recht verstoßen. Sollte die EU-Kommission jedoch nicht von der Verteidigung oder den Anpassungen der Tech-Riesen überzeugt sein, kann die Behörde endgültig einen Regelverstoß festhalten. 

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, spricht bei einer Medienkonferenz zum Abschluss eines EU-Gipfels.

© dpa/AP/Francois Walschaerts

Das Gesetz über digitale Dienste sieht dann auch mögliche Strafen von bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes vor. Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, dass sie im Rahmen des DSA erst Entscheidungen treffen wolle, wenn sie sicher sei, dass diese vor Gericht Bestand hätten.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte auf ihren Seiten schneller entfernen als bislang. Nutzern wird es wiederum leichter gemacht, solche Inhalte zu melden. Zudem sollen die sozialen Netzwerke transparenter werden und Kinder besser schützen. Grundsätzlich müssen große Dienste dabei mehr Regeln befolgen als kleine.

Weiteres EU-Verfahren wegen mangelhaftem Kinderschutz 

Gegen Meta laufen zusätzliche Ermittlungen wegen weiterer möglicher Verstöße gegen den DSA. So hegt die EU-Kommission den Verdacht, der US-Konzern könne auch Regeln beim Schutz von Minderjährigen missachten. Etwa, weil sie Kinder und Jugendliche nicht genug vor süchtig machenden Algorithmen schützen. 

Tiktok hat die EU-Kommission zudem im Verdacht, Risiken für Wahlen und die öffentliche Debatte nicht genug erkennen, begrenzen oder verhindern zu wollen. Hinter Tiktok steht das Unternehmen Bytedance, das einen chinesischen Gründer und eine große Zentrale in Peking hat. Aus westlicher Sicht ist es ein chinesisches Unternehmen, auch wenn Bytedance selbst betont, zu 60 Prozent im Besitz westlicher Investoren zu sein.

Wie reagieren Zuckerberg und Trump? 

Bei Beamten in Brüssel war zuletzt besonders auch Frust über die mangelnde Kooperationsbereitschaft von Meta zu spüren. Das Verfahren gegen Zuckerbergs Unternehmen läuft bereits seit anderthalb Jahren – die Bemühungen um ein Einlenken von Meta wohl noch länger. Die Veröffentlichung der vorläufigen Ergebnisse ist also wohl auch ein Druckmittel in den festgefahrenen Diskussionen mit dem US-Konzern. 

Gleichzeitig riskiert die EU-Kommission, mit der Durchsetzung des DSA US-Präsident Donald Trump zu verärgern. Der hatte die europäische Gesetzgebung immer wieder als wettbewerbsfeindlich bezeichnet. Zuckerberg rückte gleichzeitig Trumps politischem Lager näher und könnte in ihm einen Verbündeten sehen. 

Während die vorläufigen Beurteilungen von Meta schon lange erwartet wurden, dürften die Vorwürfe gegen Tiktok daher auch einen diplomatischen Grund haben. So entgeht die EU zumindest eher dem Vorwurf aus Washington, es nur auf US-Unternehmen abgesehen zu haben. (dpa)

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