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DFB-Pokal: Rassistische Äußerungen: DFB-Gericht reduziert Lok-Strafe

2025-12-17
In sport Vom admin

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Strafe für Regionalligist Lok Leipzig wegen rassistischer Äußerungen beim Pokalspiel gegen Schalke reduziert. Das Gericht habe nach dem Einspruch der Sachsen das Urteil abgeändert, teilte der DFB mit. 

Der Zuschauerteilausschluss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens der Anhänger der Leipziger für ein Heimspiel im DFB-Pokal wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Bewährungszeitraum wurde auf fünf Jahre festgelegt und auf gleich gelagerte Vorfälle im DFB-Pokal beschränkt. 

Zudem wurde auch die Geldstrafe für Lok von 30.000 Euro auf 24.000 verringert, wovon bis zu 8.000 Euro für präventive Maßnahmen gegen Diskriminierung und Rassismus verwendet werden können. Sowohl der Verein als auch der DFB-Kontrollausschuss haben Rechtmittelverzicht erklärt. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

„Wir sind froh, dass unserer Argumentation gefolgt wurde und sehen darin eine angemessene Würdigung der von uns vorgetragenen Umstände“, sagte Lok-Geschäftsführer Martin Mieth einer Mitteilung des Clubs zufolge. „Unabhängig davon verurteilen wir Diskriminierung und Rassismus weiterhin aufs Schärfste und werden unsere schon vor über zehn Jahren begonnene Präventionsarbeit weiter konsequent fortsetzen und vertiefen.“

Schalker Spieler immer wieder beleidigt

Bei dem Spiel am 17. August im Bruno-Plache-Stadion in Leipzig war der Schalker Christopher Antwi-Adjei ab der 13. Minute mehrfach bis in die Verlängerung rassistisch beleidigt worden, was unter anderem zu einer zehnminütigen Spielunterbrechung sowie einer Stadionansage geführt hatte. Lok entschuldigte sich bei dem Spieler für die Vorfälle.

Der Club hatte nach dem ersten Urteil Anfang November in einer Mitteilung auf seiner Website angekündigt, Einspruch einzulegen. Die Strafen seien für einen Viertligisten in der Höhe unangemessen und „drastisch“. Mit dem möglichen Teilausschluss von Zuschauern beim nächsten DFB-Pokalspiel stehe eine Gesamtstrafe im hohen fünfstelligen Bereich im Raum.

© dpa-infocom, dpa:251216-930-432728/2

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