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DFB-Prozess: Gericht stellt Sommermärchen-Prozess gegen Zwanziger ein

2025-05-01
In sport Vom admin

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Der Justiz-Marathon in der Sommermärchen-Affäre hat für den ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger nach fast zehn Jahren ein Ende gefunden. Das Landgericht Frankfurt stellte das Verfahren gegen den 79-Jährigen wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung gegen eine Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro für eine wohltätige Einrichtung ohne Urteilsspruch ein.

Sowohl Zwanziger als auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt als Kläger folgten am 28. Verhandlungstag einem entsprechenden Vorschlag des Gerichts. „Ich bin glücklich mit der Entscheidung und kann erhobenen Hauptes durchs Land gehen“, sagte Zwanziger nach seinem persönlichen Finale in der juristischen Aufarbeitung der Affäre um die Fußball-WM 2006 in Deutschland. 

Auch Verfahren gegen Niersbach und Schmidt eingestellt

Bereits im September des Vorjahres war das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Ex-DFB-Boss Wolfgang Niersbach (74) gegen die Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro eingestellt worden. Der ehemalige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt hatte sich Ende der vergangenen Woche mit dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft auf eine Verfahrenseinstellung geeinigt. Der 83-Jährige muss 65.000 Euro zahlen. Alle drei Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen.

Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz stellte fest: „Die Ausführungen der 2. Wirtschaftsstrafkammer in den letzten Hinweisen, denen sich die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen angeschlossen hat, haben deutlich gemacht: Theo Zwanziger hat niemanden getäuscht, Theo Zwanziger hat nicht verschleiert und Theo Zwanziger ist kein Steuerhinterzieher - mit Theo Zwanziger saß der Falsche auf der Anklagebank.“

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Metz bekräftigte, dass sich Zwanziger nicht „freigekauft“ habe. „Mit der jetzigen Verfahrensweise bestand vielmehr die Möglichkeit, nach nahezu zehn Jahren durchgeführter Ermittlungs- und gerichtlichen Verfahren in der Schweiz und in Deutschland zu einer abschließenden Erledigung zu kommen“, so der Anwalt. Die geringe Höhe der Geldauflage stehe zudem „im gebotenen Abstand zu den Einstellungsbeträgen in deutlich mehr als doppelter Höhe für Wolfgang Niersbach und in deutlich mehrfacher Höhe für Horst R. Schmidt“, sagte Metz.

DFB weiter auf der Anklagebank

In dem Prozess, der gegen den Deutschen Fußball-Bund fortgeführt wird, ging es im Kern um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe war vom DFB ein Jahr später nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unzulässig als Betriebsausgabe deklariert worden. Dadurch seien Steuern in Höhe von 2,7 Millionen Euro hinterzogen worden.

Die 6,7 Millionen Euro waren vom Weltverband FIFA am selben Tag auf ein Konto des mittlerweile verstorbenen Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet worden. Dabei handelte es sich um die Rückzahlung eines Darlehens von zehn Millionen Schweizer Franken, das Franz Beckenbauer im Jahr 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. 

Diese Summe floss nach Katar auf ein Firmenkonto des damaligen FIFA-Exekutivmitglieds, Mohamed bin Hammam. Dabei handelte es sich nach Ansicht der Vorsitzenden Richterin Eva-Marie Distler um eine „Schmiergeldzahlung“, mit der sich der DFB einen FIFA-Zuschuss an den WM-Kosten in Höhe von 250 Millionen Schweizer Franken sicherte. Der DFB verschleierte die Begleichung der Schuld als Beitrag für eine geplante WM-Eröffnungsgala, die später aus Kostengründen abgesagt wurde.

Verband muss um Steuer-Millionen bangen

Da die Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens gegen den DFB generell ablehnt, muss der Verband weiter um die erhoffte Steuer-Rückzahlung von rund 22 Millionen Euro bangen. Diese Summe hatte der Verband nachträglich an den Fiskus entrichten müssen, nachdem ihm 2017 im Zuge der Sommermärchen-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 entzogen worden war.

© dpa-infocom, dpa:250430-930-482033/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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