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Zwangsversteigerung gemeinsamer Villen: Bushido gewinnt Millionen-Prozess gegen Abou-Chaker

2026-04-17
In gesellschaft Vom Ken Münster

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In einem Rechtsstreit um seinen Anteil aus der Zwangsversteigerung zweier Villen in Kleinmachnow hat das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel zugunsten von Bushido entschieden. Man habe „eine Berufung des Herrn Abou-Chaker zurückgewiesen“, sagte eine Sprecherin des Gerichtes. Zuerst hatte die „Bild“ berichtet.

2022 waren die Immobilien beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4 Millionen Euro versteigert worden – an Abou-Chakers Sohn, Ahmed Abou-Chaker. Bushido hatte die Zwangsversteigerung beantragt, um die Eigentümergesellschaft aufzulösen.

Bushidos Anteil aus der Zwangsversteigerung – 3,68 Millionen Euro – war bei Gericht hinterlegt worden, Bushido hatte nach der Versteigerung auf Freigabe geklagt. Nachdem das Brandenburger Landgericht dem Rapper 2022 recht gegeben hatte, legte Arafat Berufung ein. Nun entschied das Oberlandesgericht: Bushido (bürgerlich Anis Ferchichi) steht der Millionenbetrag zu.

Dem Immobilienstreit zuvor gingen das Zerwürfnis der beiden ehemaligen Geschäftspartner sowie zahlreiche weitere Rechtsstreitigkeiten. Erst im Januar entschied das Kammergericht Berlin, dass Abou-Chaker 1,78 Millionen plus Zinsen an Bushido zurückzahlen muss. Hintergrund war, dass es aus Sicht des Gerichts keinen Managementvertrag zwischen den beiden gegeben hatte. Der Rapper hätte deshalb seinem damaligen Geschäftspartner, der als Berliner Clan-Chef gilt, die Summe nicht zahlen müssen.

Einen Vertrag, der im Januar 2007 geschlossen wurde und der Abou-Chaker einen Anteil von 30 Prozent an nahezu allen Einnahmen Bushidos zusicherte, hatte das Kammergericht als „sittenwidrig“ bezeichnet. Laut Gericht hätte Abou-Chaker nahezu kein geschäftliches Risiko getragen, während Bushido seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit abgegeben habe.

Vor dem Berliner Landgericht hatte im August 2020 zudem ein Strafprozess gegen Abou-Chaker und drei seiner mitangeklagten Brüder begonnen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten unter anderem Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue vorgeworfen.

In diesem Fall hatte das Landgericht den Clan-Chef weitestgehend freigesprochen – lediglich für heimlich angefertigte Tonaufnahmen musste er eine Geldstrafe zahlen. (mit dpa)

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