Der einstige Lehrer ließ die Richter warten. Er habe noch auf einen Krankenwagen für seine Großmutter warten müssen, schnaufte Dennis W. und bat für seine 26-minütige Verspätung um Entschuldigung. Ihre Pflege sei inzwischen sein Job, sagte der 39-Jährige. Lehrer sei er schon lange nicht mehr – „war ich bis 2021“. Er musste gehen, weil er Schülerinnen sexuell missbraucht haben soll. Über Jahre hinweg.
Um zwei Anklagen geht es nun vor dem Berliner Landgericht. Taten zwischen März 2016 und März 2020 werden W. zur Last gelegt. Tatort sei die Gartenlaube des Angeklagten im Stadtteil Weißensee gewesen. Eine damals 15-Jährige soll er im Februar 2018 vergewaltigt haben. In den weiteren 17 Fällen lautet die Anklage auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Bei den ersten Taten war Dennis W. Fachlehrer für Geografie an einem Gymnasium im Stadtteil Reinickendorf, später habe er im Fach Physik an einer Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe in Berlin-Spandau gearbeitet. Er habe „bewusst seine Stellung als Autoritätsperson ausgenutzt“, um sexuelle Kontakte zu ermöglichen, heißt es in der Anklage.
Runder Rücken, Brille, den Kopf auf die linke Hand gestützt, saß er nun auf der Anklagebank. Im Internet präsentiert er sich als Hobbyfotograf, er segle und klettere auch gern. Sein Verteidiger verlas eine Erklärung.
Er wollte mit der Sache abschließen, die Kontakte hätten Spuren hinterlassen, „die ich so nicht abgesehen haben“, erklärte er zu den Vorwürfen. Dafür wolle er sich entschuldigen. Er gab sexuelle Handlungen zu, doch ein Vergewaltiger sei er nicht. Es habe in allen Fällen „Einverständnis beider Personen vorgelegen“.
Persönliche Nähe zu Opfern aufgebaut
Mit einer 16-Jährigen habe er eine Beziehung geführt und ihr geholfen, in eine Wohngruppe zu ziehen, sagte der Angeklagte. Der Staatsanwalt aber geht davon aus, dass er als ihr Lehrer von ihren familiären Schwierigkeiten erfahren habe. Diese Umstände habe er gezielt ausgenutzt und Hilfe angeboten, um eine persönliche Nähe zu ihr aufzubauen. Die dadurch entstandene emotionale Abhängigkeit der Jugendlichen habe den späteren sexuellen Kontakt ermöglicht, den er bewusst herbeigeführt habe.
Hilfsangebote habe er auch im letzten Fall der Anklage im März 2020 genutzt, um eine persönliche Bindung herzustellen und das Vertrauen zu einer weiteren 16-Jährigen aufzubauen. Er habe ihr wiederholt Hilfe bei schulischen Aufgaben angeboten. Bis sie im Bett in seiner Gartenlaube lag.
Der Angeklagte rieb sich die Stirn. „Mein Leben ist seit Bekanntwerden der Vorwürfe aus den Fugen geraten“, sagte er. Erst sei er beurlaubt worden, dann entlassen.
Kein weiterer Blick von ihm auf das Schicksal der Opfer. Eine 16-Jährige soll sich 2016, als auf ihrem Handy zufällig intime Chat-Nachrichten entdeckt wurden, vor den Pädagogen gestellt und behauptet haben, sie habe alles aus Schwärmerei für den Lehrer geschrieben. Das Mädchen musste die Schule verlassen. Der Lehrer zunächst nicht, hieß es nun am Rande der Verhandlung. Woran das lag und ob hier die Behörde versagt hat, ist unklar.
Die Anwältinnen der damaligen Schülerinnen, die nun als Nebenklägerinnen im Prozess auftreten, sollen unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt werden – audiovisuell. „Keine Aussage in Anwesenheit des Angeklagten“, sage eine der Nebenklage-Anwältinnen. Bis heute leide ihre Mandantin unter den psychischen Folgen. „Sie hat Angst vor einer Begegnung.“