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„Viel zu schnell gefahren“: Tödlicher Unfall mit Polizeiauto – Berliner Gericht verwarnt Beamten

2025-02-28
In gesellschaft Vom admin

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Rund fünf Jahre nach dem Tod eines 30-jährigen Fußgängers in Berlin-Marzahn bei einem Unfall mit einem Polizeiwagen ist der damalige Fahrer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Das Amtsgericht Tiergarten verwarnte den 53-jährigen Polizeibeamten. 

Die Verhängung einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Euro (7800 Euro) bleibe vorbehalten, hieß es weiter im Urteil. Die Bewährungszeit betrage ein Jahr. Zudem soll der Beamte 7000 Euro an den Vater des Unfallopfers zahlen, der im Prozess Nebenkläger war. Der Angeklagte sei „viel zu schnell gefahren“, allerdings habe es ein massives Mitverschulden des Fußgängers gegeben, so das Gericht.

Der Polizist und eine Kollegin als Beifahrerin waren am 14. Februar 2020 wegen eines mutmaßlichen Raubüberfalls in einem Hotel zunächst mit Sonder- und Wegerechten unterwegs – laut Ermittlungen mit bis zu 122 Kilometern pro Stunde. Gegen 22.44 Uhr traf der Einsatzwagen einen Fußgänger, der die Allee der Kosmonauten auf Höhe des S-Bahnhof Springpfuhl überqueren wollte. Der Mann starb wenig später in einem Krankenhaus. 

Beim Crash ohne Blaulicht und Martinshorn

„Wir wollen alle, dass die Polizei schnell kommt, wenn wir in Not sind“, sagte der Vorsitzende Richter. Doch es müsse dafür Sorge getragen werden, dass Menschen nicht zu Schaden kommen. Blaulicht und Martinshorn seien wenige Sekunden vor der Kollision ausgeschaltet worden. Das sei wohl aus taktischen Gründen erfolgt, weil der Einsatzort fast erreicht war und die mutmaßlichen Täter nicht gewarnt werden sollten.

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„Wenn ich Sonder- und Wegerechte aber nicht nutze, dann muss ich die Geschwindigkeit massiv drosseln“, so der Richter. Der Angeklagte habe sich pflichtwidrig verhalten. Auch der Fußgänger, der die Straße an einer nicht dafür markierten Stelle überqueren wollte, hätte nach Überzeugung des Gerichts den Unfall vermeiden können – „wenn er geguckt hätte“.

Der Angeklagte hatte sein tiefes Bedauern geäußert. Auch für ihn sei der Unfall bis heute ein traumatisches Erlebnis, er denke täglich daran. Bei der nächtlichen Fahrt habe er „nur etwas Dunkles gesehen, gebremst, dann hat es auch schon geknallt“. Er habe versucht, den Fußgänger zu reanimieren.

Der Staatsanwalt hatte auf eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Euro (7800 Euro) plädiert. Der Verteidiger forderte Freispruch. Auch bei einem Tempo von etwa 60 Kilometern pro Stunde wäre der Unfall laut einem Gutachter nicht vermeidbar gewesen, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Polizei

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