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Nahost-Konflikt: Dobrindt verurteilt Gewalt bei Pro-Palästina-Demo in Berlin

2025-05-17
In gesellschaft Vom admin

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Nach Ausschreitungen bei einer propalästinensischen Kundgebung in Berlin werden Rufe nach einer Neubewertung solcher Versammlungen laut. „Es gibt eine starke Radikalisierung in diesem Milieu und eine damit einhergehende, verstärkte Gewaltbereitschaft“, hieß es von der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG). 

Nötig sei eine grundsätzliche versammlungsrechtliche Neubewertung bei sogenannten propalästinensischen Demonstrationen. „Häufig handelt es sich um reine Israelhass-Veranstaltungen und nicht um Demonstrationen für die Rechte und legitimen Anliegen der Palästinenser“, erklärte die Gesellschaft. 

Bei der Kundgebung in Kreuzberg anlässlich des Nakba-Gedenktages sind am Donnerstag mehrere Menschen verletzt worden. Ein Polizist wurde nach Polizeiangaben in die Menge hineingerissen und „niedergetrampelt“. Der 36-Jährige erlitt unter anderem einen Armbruch und ist im Krankenhaus. 

Dobrindt: Rückendeckung durch Politik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) verurteilte bei einer Rede im Bundestag die Gewalt bei der Demonstration. Der Vorfall sei leider kein Einzelfall. Die Polizei brauche generell kein Misstrauen, sondern gute Ausstattung und „Rückendeckung durch die Politik“, sagte Dobrindt. 

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Aus Sicht der Berliner FDP ist eine Prüfung nötig, ob solche Demonstrationen in Zukunft verboten werden können. „Was wir jetzt brauchen, ist Mut zur Entscheidung und einen Senat, der unsere Polizei schützt, jüdisches Leben verteidigt und nicht länger tatenlos zusieht, wie unsere Stadt Woche für Woche zur Bühne für Hass und Gewalt wird“, sagte der Landesvorsitzende Christoph Meyer.

Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) warf er mangelnde Härte vor. „Wegner hat der Gewalt in der Vergangenheit hilflos zugeschaut“, hieß es von der AfD. 

Polizei kämpft vor Gericht für Beschränkung

Die Gewerkschaft der Polizei kritisierte, dass die Polizei vor Gericht darum kämpfen musste, Beschränkungen für die propalästinensische Demonstration anlässlich des Nakba-Tages durchzusetzen.

Erst kurz vor Beginn hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag in letzter Instanz entscheiden, dass die Kundgebung nur am Südstern stattfinden und nicht als Protestzug bis nach Neukölln ziehen darf. Damit war eine Beschwerde der Polizei gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (VG) erfolgreich. 

„Wenn wir uns noch mit dem VG über den Sinn einer solchen Auflage streiten müssen, läuft beim Versammlungsfreiheitsgesetz einiges schief. Das haben wir Berlins Politik mehrfach auf den Tisch gelegt“, kritisierte Berlins GdP-Landesschef Stephan Weh.

© dpa-infocom, dpa:250516-930-550969/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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