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Politik macht Druck: Stadionverbote für Fans: Klare Kante statt Flickenteppich?

2025-10-09
In sport Vom admin

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Gehen die Bundesliga-Vereine nicht konsequent genug gegen Krawallmacher vor - oder kuschen sie sogar? Diese Ansicht vertreten viele Politiker. Ein Jahr nach der Fußball-Sicherheitskonferenz in München kommt Bewegung in die emotional aufgeladene Debatte um Stadionverbote für Fans. Diese sollen künftig nicht mehr nur von den Clubs ausgesprochen werden können. Die Einrichtung einer zentralen Stadionverbotskommission und damit einer bundesweiten und Vereins-unabhängigen Stelle rückt näher. 

Eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz Hamburgs trifft sich am 16./17. Oktober in Heidelberg, mit Vertretern von Bund und Ländern sowie der Deutschen Fußball Liga (DFL) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Der „Arbeitskreis II - Innere Sicherheit“ liefert dann eine Vorlage für die nächste Innenministerkonferenz vom 3. bis 5. Dezember in Bremen.

Wie läuft das mit den Stadionverboten?

Prügeleien, Feuerwerkskörper, die möglicherweise sogar auf den Rasen oder in den gegnerischen Zuschauerblock abgefeuert werden, Hassplakate - solche oder andere Vergehen, die gegen die Stadionordnung verstoßen, können für Anhänger ein Stadionverbot zur Folge haben. Angeregt werden diese auch von der Polizei bei eingeleiteten Strafverfahren.

Lokale Kommissionen der Vereine entscheiden bisher darüber - nach den DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten. Die Gremien sind allerdings nicht einheitlich besetzt, in der Regel sind allerdings Fanbeauftragte des Vereins und Vertreter des örtlichen Fanprojekts dabei. Es gibt Stadionverbote für Zuschauer, die nur in der Arena ihres Lieblingsvereins gelten - oder bundesweite. Kontrolliert wird die Einhaltung von szenekundigen Polizeibeamten.

Was will die Politik? 

Der Flickenteppich der Kommissionen stört Politiker gewaltig. Zudem - so der immer wieder vorgebrachte Vorwurf - greifen die Vereine nicht hart genug durch. Deshalb beschlossen die Sportminister der Länder vor einem Jahr beim Spitzengespräch zum Thema „Gewalt in Fußballstadien“, eine bundesweite zentrale Stadionverbotskommission im deutschen Profifußball einzuführen, angesiedelt bei der DFL. Diese soll unabhängig besetzt sein. 

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mahnte im September bei der DFL-Versammlung: „Wir müssen ein gemeinsames gesellschaftspolitisches Interesse daran haben, dass die Stadien sicher sind und dass wir das, was von den Fans kommt, einigermaßen unter Kontrolle halten. Auch die Fanszene wird nicht einfacher.“ Politiker möchten auch die vielen und teuren Einsatzstunden der Polizei verringern, die Fußball-Dachverbände Kollektivstrafen vermeiden. 

Wie soll es künftig laufen?

Nach „Spiegel“-Informationen geht es bei der Debatte um die Ausgestaltung und Kompetenz einer zentralen Stadionverbotskommission. Demnach gehen die Überlegungen dahin, nicht sämtliche Fälle von den Vereinen an das Gremium zu ziehen – zum Beispiel Bagatellfälle. Stattdessen soll das Gremium eher eine Beratungs- und Überwachungsfunktion innehaben. Allerdings mit der Möglichkeit, besonders heftige Fälle selbst zu verhandeln. Bei der Tagung der Sicherheitsbeauftragten der Vereine im Sommer wurde klar: Künftig soll es deutlich striktere Regularien geben.

Wie sicher ist ein Stadionbesuch im deutschen Profifußball?

Laut Jahresbericht der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) wurden in der Saison 2023/24 rund um Begegnungen der ersten drei Ligen 1.338 Personen verletzt (plus 13,8 Prozent), darunter 306 Polizeibeamte und 160 Ordnungskräfte. Dazu wurden 7.351 Straftaten gezählt. Das sei ein Anstieg von 12,2 Prozent im Vergleich zu 2022/2023, hieß es.  

Die DFL verwies in der Vergangenheit auf eine repräsentative Fan-Studie: 96 Prozent der Stadionbesucher fühlen sich während des Spieltags sicher. Insgesamt 721 bundesweite Stadionverbote waren Ende August dieses Jahres in Kraft, schrieb der „Spiegel“ mit Verweis auf DFB-Angaben. 

Nach Ansicht des Dachverbandes der Fanhilfen sind Vorwürfe zu ausufernder Gewalt verzerrt und faktisch falsch: „Die Stadien sind voll, Strafanzeigen sowie Verletzte liegen seit Jahren im absoluten Promillebereich und Volksfeste, wie das Oktoberfest, geben diesbezüglich sicher mehr Grund zur Sorge als ein Besuch in Deutschlands Fußballspielstätten.“ 

Was ist die Meinung von DFL und DFB?  

Für die DFL und der DFB muss das Ziel sein, „die einzigartige Fankultur in Deutschland zu wahren, Polizei-Einsatzstunden zu reduzieren und dabei zugleich das hohe Sicherheitsniveau rund um Spiele des Profifußballs zu erhalten“. Die beiden Dachverbände haben Vorschläge ausgearbeitet, zu denen sie sich im Vorfeld nicht äußern wollen. Überarbeitet werden sollen die DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten. 

Was sagt die Fanorganisation „Unsere Kurve“?

Das Bündnis bedauert auf dpa-Anfrage „außerordentlich, dass politische Akteure ungeprüft Zahlen verdrehen, um den DFB zu drängen, eine bundesweite Stadionverbotskommission einzusetzen. Fans werden so in jeder Hinsicht diskreditiert und zudem entgegen aller Polizeistatistik mit Gewalttätern gleich gesetzt.“ 

Die lokalen Kommissionen hätten sich bewährt und seien noch am ehesten dazu geeignet, den präventiven Charakter eines Stadionverbots zu wahren. „Eine bundesweite Stadionverbotskommission ist nichts weiter als eine Schlagzeile ohne Inhalt“, sagte Jost Peter, Vorsitzender von „Unsere Kurve“. „So hätte diese Kommission auch nur eine Aufgabe: die Zahlen erhöhen, damit die Politik recht behält. Platt, populistisch, durchsichtig.“ 

Wie sieht es der Dachverband der Fanhilfen?

Im Prinzip ähnlich. „Aus unserer Sicht handelte es sich um nichts anderes als einen klaren Angriff auf die freie und selbstbestimmte Fankultur in Deutschland. Fanrechte sollen ganz offenkundig noch mehr als ohnehin schon beschnitten werden“, heißt es in einer Stellungnahme. Und weiter: „Ganz grundsätzlich müssen wir auch noch mal auf unsere Kritik am Mittel Stadionverbot hinweisen, das angeblich der Prävention dienen soll, aber in der Praxis ein Bestrafungsinstrument ist, das die verfassungsrechtlich verankerte Unschuldsvermutung ad absurdum führt und datenschutzrechtlich mehr als bedenklich ist.“

© dpa-infocom, dpa:251008-930-135779/1

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