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Unionsanfrage zur politischen Neutralität: Familienministerium schickte vorher schon Mahnung an Vereine

2025-02-28
In politik Vom admin

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Im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen Rechts hat das Bundesfamilienministerium staatlich geförderte Organisationen schon vor zwei Wochen dazu ermahnt, sich an die Regeln zur politischen Neutralität zu halten.

„Aus aktuellem Anlass erinnern wir daran, dass auf Aufrufen zu Demonstrationen das Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie das Logo des Bundesprogramms grundsätzlich nicht abgedruckt werden darf“, heißt es in einem Schreiben, das das für die Förderung zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Bafza) bereits am 12. Februar an die rund 560 Projektträger des Bundesprogramms „Demokratie Leben“ verfasst hatte.

Der Brief, der erst jetzt bekannt wurde, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuerst hatte das ZDF über das Schreiben berichtet, das das Bundesfamilienministerium als übergeordnete Behörde veranlasst hatte. In den vergangenen Tagen hatte eine parlamentarische Anfrage der Union für Aufregung gesorgt, in der sie die politische Neutralität der genannten Organisationen hinterfragt.

Verwendung des Logos laut Ministerium nicht zulässig

Hintergrund des Briefs vom 12. Februar an die Organisationen ist nach dpa-Informationen eine Protestkundgebung in der Thüringer Stadt Suhl, die am 11. Februar stattfand. Auf der Einladung zu der Demonstration, die online abrufbar ist, ist auch das Logo des vom Bund geförderten Programms „Demokratie Leben“ zu sehen.

Das sei unzulässig gewesen, erklärt das Bundesamt in seinem Schreiben. Die Veranstalter hätten die Verwendung des Logos dem Bundesamt anzeigen müssen und es nur im Falle einer Zustimmung verwenden dürfen. Außerdem wird klargestellt: „Zuwendungen, die für eine konkrete Maßnahme bewilligt wurden, dürfen nicht jenseits dieses Zwecks verwendet werden.“

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Zuwendungen nur für Zuwendungszweck erlaubt

Es stehe den Organisationen grundsätzlich frei, zu Demonstrationen aufzurufen und daran teilzunehmen, heißt es weiter. Die Zuwendung, die sie erhielten, diene aber „ausschließlich dem Zuwendungszweck des Projekts“. Daher sei es „zuwendungsrechtlich verfehlt, das Logo in einem solchen Zusammenhang zu verwenden.“

Die Bundesregierung habe wegen des Grundsatzes der Chancengleichheit der Parteien „das Gebot staatlicher Neutralität zu beachten“. Nach diesem Grundsatz dürften mit öffentlichen Mitteln „keine Maßnahmen gefördert werden, die zielgerichtet für eine politische Partei werben oder zielgerichtet gegen eine politische Partei Einfluss nehmen“, schreibt das Bundesamt weiter. Das gelte „in besonderem Maße“ vor anstehenden Wahlen.

Politisch heikel ist der Vorgang auch deshalb, weil sich die Demonstrationen in Suhl und in anderen Städten, die kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar begannen, nicht nur gegen Rechtsextremismus, sondern auch explizit gegen die Migrationspolitik und das Vorgehen der Union richteten. Auch SPD, Grüne und Linke schlossen sich den Protesten an. Auslöser war, dass die Union im Bundestag einen Antrag für eine schärfere Migrationspolitik auch mit Stimmen der AfD durchgesetzt hatte.

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Union sieht „gezielte parteipolitische Einflussnahme“

Für Aufregung sorgte zuletzt eine parlamentarische Anfrage der Union, die auf die politische Neutralität der staatlich geförderten Vereine abzielt. Vor dem Hintergrund der bundesweiten Proteste hatte die Union nur zwei Tage vor der Bundestagswahl mehr als 500 Fragen an die Bundesregierung geschickt und sich erkundigt, welche gemeinnützigen Körperschaften in der abgelaufenen Wahlperiode mit Bundesmitteln gefördert wurden.

In der Anfrage heißt es außerdem, dass die Proteste „eine gezielte parteipolitische Einflussnahme“ unmittelbar vor der Bundestagswahl gewesen seien. Grüne, Linke und SPD warfen der Union wiederum vor, die betroffenen Organisationen einschüchtern zu wollen.

Die CSU-Politikerin Dorothee Bär erklärte, die Aufregung über die Anfrage nicht verstehen zu können. „Es ist ein vollkommen normales Vorgehen, wenn eine Fraktion im Deutschen Bundestag die Bundesregierung danach fragt, wie öffentliche Gelder eingesetzt werden“, sagte Bär der „Rheinischen Post“. (dpa)

AfD Bundestagswahl 2025 CDU Deutscher Bundestag Hilfsorganisationen Rechtsextremismus

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