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Messerverbot in Berliner Bussen und Bahnen: Wer mehrfach straffällig wird, kann seinen Führerschein verlieren

2025-06-25
In gesellschaft Vom Anna Thewalt

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Wer in Berlin mehrfach mit einem Messer straffällig geworden ist, kann seine Fahrerlaubnis verlieren – oder sie erst gar nicht erwerben. Das sagte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung.

„Wir melden die Täter, die mindestens zwei Messer-Straftaten begangen haben, der Fahrerlaubnisbehörde“, sagte Spranger. Vier Tätern sei die Fahrerlaubnis bereits vom zuständigen Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) entzogen worden.

Zwei weitere müssten zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. „Wenn man eine Fahrerlaubnis entzieht, braucht man einen Zweifel an der charakterlichen Eignung“, stellte die Innensenatorin klar. In jedem Fall halte es sich um eine Einzelfallentscheidung, auch mit Blick auf die Dauer des Entzugs der Fahrerlaubnis.

Die Maßnahme werde auch für junge Täter gelten, die die Fahrerlaubnis erst erwerben wollen. Seien diese entsprechend mehrfach aufgefallen, würden sie den Führerschein nicht bekommen, sagte Spranger. Dass entsprechende Maßnahmen geplant seien, hatte Spranger bereits im vergangenen November angekündigt.

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Verbot gilt auch für Bahnhofsgebäude und Eingänge

Auf Vorschlag Sprangers hin hat der Senat am Dienstag ein Waffen- und Messerverbot in Bussen und Bahnen beschlossen. „Waffen und Messer haben im öffentlichen Raum und öffentlichen Nahverkehr nichts zu suchen. Das stellen wir mit dieser neuen Rechtsverordnung eindeutig klar“, sagte sie. Das Verbot gelte ebenfalls für Bahnhofsgebäude sowie durch Mauern oder Zäune begrenzte Zugänge.

Die Polizei bekommt mit der neuen Rechtslage die Möglichkeit, unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten zu kontrollieren, ob jemand zum Beispiel in der U-Bahn eine Waffe bei sich hat. Bisher war das nicht erlaubt. Verboten sind nicht nur Messer, sondern auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen – selbst dann, wenn die Besitzer einen sogenannten Kleinen Waffenschein besitzen.

Bestimmte Berufsgruppen sind von dem Verbot aber ausgenommen, etwa Einsatzkräfte. Aber auch andere berechtigte Interessen werde man berücksichtigen, etwa bei Gastronomen.

Diese Regelung kann Leben retten.

Iris Spranger (SPD), Berlins Innensenatorin

Grundsätzlich sind künftig alle Messer verboten, auch Taschenmesser. Allerdings gilt das nicht, wenn das Messer so verstaut ist, dass mehr als drei Handgriffe nötig sind, es zu erreichen und zu nutzen. Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) stellte klar: Wer bei Ikea ein neues Messer kaufe und dies eingepackt in seiner Ikea-Tasche mit sich führe, müsste nicht fürchten, dass ihm dieses abgenommen werde.

Bereits 98 Messerangriffe im Berliner ÖPNV in 2025

Die Rechtsverordnung soll – wenn die Verkündung im Amtsblatt wie geplant erfolgt – am 17. Juli in Kraft treten. Für die ersten 15 Tage nach Inkrafttreten seien drei Schwerpunkteinsätze pro Direktion geplant. Gerade anfangs werde man auf eine gute Kommunikation setze, um das Verbot auch erklären, sagte Spranger. „Diese Regelung kann Leben retten“, sagte die Senatorin.

Das Mitführen von herkömmlichem Pfefferspray – im Fachjargon Tierabwehrspray genannt – ist weiterhin erlaubt. Insbesondere viele Frauen haben dies oft nachts dabei, um sich im Falle eines Übergriffs selbst verteidigen zu können.

Verkehrssenatorin Bonde erinnerte an die Anzahl an Messerangriffen, die es in Berlin in der Vergangenheit im öffentlichen Nahverkehr gab. 2023 waren es 247, 2024 waren es 204. In diesem Jahr waren es bis zum Stichtag 30. April 2025 bereits 98. Rechne man dies hoch, komme man für 2025 ebenfalls auf 294. „Jeder Übergriff ist einer zu viel, deswegen müssen wir jetzt handeln“, sagte Bonde. Sie verwies auch auf die Notrufsäulen an den Haltestellen, über die man – sollte es zu einer gefährlichen Situation kommen – Hilfe rufen könne.

Nach einer tödlichen Messerattacke in einer U-Bahn hatte die Innenverwaltung bereits Mitte April eine Ausweitung des Waffen- und Messerverbots auf den ÖPNV angekündigt. Ein Waffen- und Messerverbot gilt bereits im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor in Kreuzberg sowie am Leopoldplatz im Wedding.

Die Polizei beobachtet bundesweit eine Zunahme von Messerangriffen im öffentlichen Raum. Laut Kriminalstatistik wurden in Berlin im vergangenen Jahr insgesamt 3412 Fälle erfasst. Mehr als die Hälfte der Messerangriffe (51,7 Prozent, 1.765 Fälle) erfolgten in der Öffentlichkeit. (mit dpa)

Berliner Senat Iris Spranger Polizei auf Facebook teilen auf Twitter teilen per WhatsApp teilen auf Pocket teilen

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