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Verfassungsschutz: Ministerin nach AfD-Einstufung und Entlassung unter Druck

2025-05-09
In gesellschaft Vom admin

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Brandenburgs Innenministerin Katrin Lange gerät nach der Entlassung des Verfassungsschutzchefs im Zusammenhang mit der Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch unter Druck. Die SPD-Politikerin sagte, sie sei von der Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz überrascht worden und habe deshalb personelle Konsequenzen gezogen. „Ich bin sehr unglücklich über diesen Vorgang“, sagte Lange am Nachmittag in Potsdam. 

Die CDU-Opposition im Landtag hält die Darstellung der Ministerin, von dem Vorgang der Hochstufung nichts gewusst zu haben, nicht für glaubwürdig und beantragtet Akteneinsicht in die Kommunikation zwischen Lange und Verfassungsschutzchef Jörg Müller. Die AfD in Brandenburg kündigte an, juristisch gegen die Einstufung vorgehen zu wollen. 

Unterstützung bekommt Lange aus ihrer Fraktion. Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte zur Verfassungsschutz-Affäre am Nachmittag am Rande eines Termins nur: „Dazu ist alles gesagt.“

Ministerin will Gutachten öffentlich machen

Die Ministerin will nun Teile des 142 Seiten dicken Gutachtens zur Bewertung der AfD öffentlich machen. Dies werde derzeit geprüft, hieß es am Nachmittag. 

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Vorwürfe, sie sei mit der Hochstufung der Landes-AfD an sich nicht einverstanden gewesen, weist Lange seit Mittwoch zurück. Es gehe nicht um die fachliche Bewertung, sondern den Umgang miteinander, sagte sie. 

Lange schilderte am Mittwoch im Innenausschuss, dass es zwar Gespräche mit der Abteilungsleitung zur Bewertung der AfD gegeben habe. Aber das Ergebnis der tatsächlich erfolgten Hochstufung am 14. April sei ihr erst am 5. Mai zugegangen. Dies hätte bei solch einer wichtigen Entscheidung unverzüglich geschehen müssen.

CDU-Fraktion bezweifelt Darstellung der Innenministein

Einige Fragen bleiben vor allem in den Augen der Opposition im Landtag weiter offen. Es gebe den Verdacht, dass Lange - anders als von ihr behauptet - weit vor dem 5. Mai Informationen zur Hochstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistisch vorgelegen hätten, mutmaßt die CDU-Fraktion. 

Aus Kreisen des Innenministeriums verlautete, die Ministerin sei bis Anfang der Woche fest davon ausgegangen, dass sie selbst die letzte Entscheidung zu einer Einstufung der AfD treffen müsse. Eine Dienstanweisung des Verfassungsschutzes besagt etwas anderes: Danach entschied seit 2023 die Leitung des Verfassungsschutzes darüber. Von dieser Dienstanweisung soll Lange am 4. Mai Kenntnis bekommen haben. 

Ministerin: Entscheidung zur Hochstufung hat Bestand

Nach dem Zerwürfnis mit Müller setzte die Ministerin auch umgehend eine alte Dienstanweisung von 2017 in Kraft, wonach eine solche Entscheidung zur Einstufung einer Partei bis auf weiteres bei ihr liegt. Die jetzt vorliegende Einstufung der AfD aber hat Bestand, wie Lange sagte. Der AfD-Landesvorsitzende René Springer forderte, dies müsse unverzüglich zurückgenommen werden.

SPD: AfD-Parteibuch und öffentlicher Dienst vereinbar?

Was folgt aus der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung? Die SPD im Landtag will prüfen, ob eine AfD-Mitgliedschaft mit einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst vereinbar ist. „Wir werden die Berichte von Bundes- und Landesverfassungsschutz sorgfältig auswerten, insbesondere im Hinblick auf mögliche Konsequenzen für das Land Brandenburg“, sagte SPD-Fraktionschef Björn Lüttmann laut einer Mitteilung. „Dabei prüfen wir auch, inwiefern eine Mitgliedschaft in einer als gesichert rechtsextrem eingestuften Partei mit den Pflichten des öffentlichen Dienstes vereinbar ist.“

Jusos sprechen von „schlechtem Zeichen“ 

Die Parteijugend der Sozialdemokraten, die Jusos, nannten die Entlassung von Müller „ein denkbar schlechtes Zeichen in Zeiten, in denen wir im Kampf gegen die Demokratiefeinde gemeinsam stehen müssen. ... Wir erwarten handlungsfähige Sicherheitsbehörden, die auf Grundlage der neuen Erkenntnisse arbeiten, um unsere Verfassung zu schützen und den gesichert rechtsextremen Demokratiefeinden entschlossen entgegenzutreten“, sagte der Juso-Landesvorsitzende Leonel Richy Andicene. 

Wie geht der Verfassungsschutz vor? Der Nachrichtendienst teilt die Prüfung nach Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung so ein: Zunächst gibt es einen Prüffall, in der zweiten Stufe einen Verdachtsfall und als höchste Stufe die erwiesene extremistische Bestrebung. Bei dieser Einstufung eines Beobachtungsobjekts sinkt die Schwelle für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.

© dpa-infocom, dpa:250508-930-518675/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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