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Extremismus: Verteidiger fordern Bewährung im Rechtsrock-Prozess

2025-04-17
In gesellschaft Vom admin

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Im Lüneburger Prozess um die Produktion und den Verkauf gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik haben die beiden Verteidiger des Hauptangeklagten eine milde Strafe gefordert. Maximal zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe könne man sich vorstellen, sagte ein Anwalt am Mittwoch vor dem Landgericht. Weil ihr Mandant bereits 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe, sei eine mögliche Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. 

Beide Verteidiger verneinten eine Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung, auch sei der 35-Jährige kein Rädelsführer: „Er wollte ausschließlich Geld verdienen.“ Seit 2010 habe der Vorbestrafte aus Bardowick bei Lüneburg angefangen, sich mit Musik zu beschäftigen, es sei eine Sammelleidenschaft geworden. Der Rechtsrock-Anteil am Verkauf der Tonträger habe maximal bei fünf Prozent gelegen. 

Zudem sei die soziale Lebenssituation zu berücksichtigen: Er lebe in einer Partnerschaft und arbeite in der Pflege. Dazu wurde ein exzellentes Zeugnis seiner Tätigkeit verlesen. 

Aus der Garage Tonträger verkauft

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten für ihn gefordert. Er soll aus seiner Garage und einem Geschäft in Hamburg Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert haben. In den Texten bekannter Bands würden der Holocaust geleugnet und Größen des NS-Regimes verherrlicht. 

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Der Prozess zieht sich seit August hin, erst im Februar äußerte sich der Lüneburger: „Ob es links oder rechts war, hat mich nicht so richtig interessiert“. In seinem Schlusswort beklagte er sich über die lange Zeit der Isolationshaft und Unterstellungen der Staatsanwaltschaft, die er eine Frechheit nannte. 

Die Anwälte der vier Mitangeklagten hatten Freisprüche gefordert. Der Lüneburger soll sein Geschäft mit einem Hamburger (55 Jahre alt) und einem im schleswig-holsteinischen Escheburg (46 Jahre alt) lebenden Sachsen betrieben haben. 

Das Netzwerk soll immer größer geworden sein

Die Männer sollen laut Anklage mehr als 28.000 Tonträger verkauft und geschätzt mindestens 285.000 Euro erwirtschaftet haben. Für den Hamburger steht ein Strafmaß von drei Jahren und zwei Monaten im Raum, für den 46 Jahre alten Techniker zweieinhalb Jahre Haft. Das Trio soll demnach eine kriminelle Vereinigung gebildet haben. Von 2018 bis Oktober 2023 sei das Netzwerk immer größer geworden, der Vertrieb von nationalsozialistischer, antisemitischer und rassistischer Ideologie professionalisiert worden.

Mitgewirkt haben sollen beim Ankauf von Lizenzen und der Gestaltung der Cover von Schallplatten auch zwei weitere Männer - einer aus Berlin (48 Jahre alt) und einer aus Achstetten in Baden-Württemberg (40 Jahre alt), der gebürtig aus Sachsen-Anhalt kommt. Die Staatsanwaltschaft stellte Bewährungsstrafen in den Raum.

Weil wiederholt vor Prozessbeginn Pressevertreter gefilmt oder fotografiert wurden, richtete der Vorsitzende Richter Michael Herrmann mahnende Worte an die Angeklagten, dies zu unterlassen. Das Urteil soll am kommenden Dienstag (13.00 Uhr) verkündet werden.

© dpa-infocom, dpa:250416-930-444367/1

Das ist eine Nachricht direkt aus dem dpa-Newskanal.

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